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Geschrieben von mama_von_j+j am 05.08.2012, 19:23 Uhr

habe mal eine frage, hoffe, ihr könnt mir Auskunft geben

Die Kinder wohnen bei mir, der Erzeuger kümmert sich nicht um die Kinder

ich bekomme regelmässig unterhalt

muss er mehr zahlen , er holt sie nie ab , das letzte mal vor fast 4 Jahren .

Eigentlich soll er doch So sein, dass alle 2 Wochenenden und halbe Ferien, aber das hatte noch nie geklappt

wie ist das! Wisst ihr das

 
10 Antworten:

Re: habe mal eine frage, hoffe, ihr könnt mir Auskunft geben

Antwort von silviag1221 am 05.08.2012, 19:42 Uhr

hast eine pn

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Re: habe mal eine frage, hoffe, ihr könnt mir Auskunft geben

Antwort von Osterhase246 am 05.08.2012, 21:13 Uhr

du willst mehr kohle, weil du nicht jedes zweite wochenende kind-frei hast???

auf die idee bin ich auch noch nicht gekommen....*g*

stell die frage mal beim jugendamt, ich glaub die lachen dich da aus.

es gibt keine pflicht für den vater was das besuchsRECHT angeht.

solltest du DOCH mehr geld dafür bekommen, lass es mich bitte wissen

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Re: habe mal eine frage, hoffe, ihr könnt mir Auskunft geben

Antwort von shinead am 05.08.2012, 22:54 Uhr

Da gibt es nicht mehr Geld.
Zwar sind die Umgangskosten schon in der DDT hinterlegt, aber es gibt keinen Ausgleich, wenn der KV keinen Umgang wahrnimmt.

Alle zwei Jahre (oder bei berechtigtem Verdacht) können aber die Gehaltsverhältnisse neu geprüft werden, um so ggf. den Unterhalt anzugleichen.

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Re: habe mal eine frage, hoffe, ihr könnt mir Auskunft geben

Antwort von Lonki am 06.08.2012, 10:41 Uhr

also bei mir lebt auch meine Tochter und ihr leiblicher Vater hat sie seit 5 Jahren nicht mehr abgeholt oder besucht.
Unterhalt hab ich no nie bekommen.
Meine Tochter (11 Jahre) hat aber mit ihm abgschlossen und möchte auch nicht mehr geholt werden....
Wir waren schon mal im Jugendamt und haben den Umgang regeln lassen aber er hat sich nie daran gehalten.

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Re: habe mal eine frage, hoffe, ihr könnt mir Auskunft geben

Antwort von Kissinger am 06.08.2012, 11:51 Uhr

Ja aber deswegen bekommt man nicht mehr Geld.
Unterhalt zahlt er ja.
Weiß zwar nicht, wie man damit leben kann, sein Kind nicht zu sehen - aber sowas muss man glaube ich, auch nicht verstehen.

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sry, lang

Antwort von strahle-stern am 06.08.2012, 19:45 Uhr

Meine Schwester und ich bekommen seid der Scheidung unsrerer Eltern vor ca. 4/5 Jahren keinen Unterhalt. Meine Schwester bekommt vom JA Unterhaltsvorschuss, ich gar nichts mehr (bin ja schon über 12) und habe auch nie etwas vom JA bekommen. erste Zeit nach der Scheidung hat er uns zwischendurch mal für ein paar Tage abgeholt, zum übernachten war kein Platz. Dann ist er 2 Straßen von uns entfrent eingezogen, kaum Zeit, immer was zu tun, konnte uns abholen und hat uns dann rumlaufen lassen (war wirlich großes Gelände, zT konnten wir gut Inliner/Rollschuh fahren), mein e Großeltern (väterlicherseits natürlich) kümmert es nicht, sehen uns zwischendurch mal, wenn WIR von uns aus vorbeischauen (wenn meine schwester hin will, fahr ich mit ihr dahin, sie wohnen ja in derselben Stadt). Weihnachten haben wir vor 5/6 Jahren zuletzt mit den Großeltern und vor 3 Jahren mit unserem "Vater" gefeiert.
Er hat sich 1 Jahr komplett nicht gemeldet, dann versucht, mit mir SMS Kontakt aufzubauen ("Schönes WE, ihr 2, hoffe es geht euch gut" blah, blah... ver*rschen kann ich mich auch alleine), hab aber immer abgeblockt/nicht geantwortet. ZUm bday meiner Schwester hat er herzlichen Glückwunsch ausrichten lassen und zu meinem persönlich (aber auch nur über Handy). Da hat er dann ca. 1x die Woche angerufen. War ok, hab aber immer wieder abgeblockt, aber meine Schwester hat sich gefreut. Auf einmal hat er angerufen und wollte uns (nach 2 Jahren nicht sehen) für 3 Tage abholen (Wohnsitz war zu dem Zeitpunkt unbekannt), meine Mutter war mit 1 Tag (also ohne übernachten) einverstanden, ich wollte gar nicht, wäre aber meiner Schwester zuliebe mitgekommen, ER wollte uns aber für 3 Tage und nicht weniger. Kam von uns aus ne Absage. (ist irgendwo logisch, oder? JA hat gesagt, wir hätten noch nicht einmal einen ganzen Tga sondern erstmal 2/3 stunden in unserem Garten zustimmen können)
Seit dem Geburtstag meines Vaters haben wir wieder Kontakt mit ihm, er hat uns WE abgeholt, wenn er konnte (manchmal 3 WE hintereinander, manchmal 1 Monat nicht), aber auch nuur, weil meine Schwester angerufen hat.
Jetzt ist er für 2 Wochen mit seiner Freundin und ihren beiden Kindern im Urlaub (Ferienhaus) und hat uns einen tag vorher drübr informiert...
Bin mal gespannt, ob ich mein Geburtstagsgeschenk (das wäre das erste in 4 Jahren) bekomme... ich wünsche mir eine Reithose, weil meine kaputt gerissen ist. Mal schauen, ich rechne aber mit einem "Lass dir das von eurer Mutter schenken, das ist viel zu teuer für mich".
Er zahlt nach wie vor keinen Unterhalt, mehrere Gerichtsvollzieher waren schon da, er war "nie zu hause" bzw "unbekannt verzogen" (vllt. hat seine Freundin aufgemacht und "wusste nichts von einem Herr L."), er war im Gefängnis, weil er sich geweigert hat, eine eidesstattliche Versicherung (heißt das so?) abzulegen, hat es dann nach 2 Stunden knast gemacht, KOnto angegeben, auf dem nur 2/3 € drauf sind.
Ewiges tamtam, Gerichtsstress, Streit etc.
Er denkt, wir haben "Geldscheißer", meinte so "wenn du das un das kaputt machst musst du das von deinem Taschengeld bezahlen" ich nur " von welchem Taschengeld? wir bekommen ja nicht mal Unterhalt, von wo soll Mama dann das taschengeld nehmen??", er hat nichts mehr dazu gesagt und Thema gewechselt.
Egal, ich hoffe, so langsam kommt das auch noch, ich hoffe es vor allem für meine Schwester. Mir ist er total egal, er hat voll verschi*sen bei mir und wird dies sicher auch nie mehr gutmachen können bei mir
Entschuldigung, das es so lang ist, danke fürs lesen.

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strahle-stern

Antwort von Holly87 am 08.08.2012, 17:48 Uhr

darf ich fragen wie alt du bist?
Nur so aus Interesse, ist kein Angriff.

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natürlich nicht

Antwort von Holzkohle am 08.08.2012, 17:57 Uhr

natürlich muss er nicht mehr zahlen, wenn er die Kinder nicht holt. Man kann ihn auch gern vertraglich dazu verdonnern, die Kinder zu holen - wenn er dann aber nicht kommt oder 5 min vorher absagt, kann man auch dagegen nichts tun.

Das Einzige, was Du machen kannst - bei der Steuererklärung fürs Jahr den hälftigen Kinderfreibetrag, den er auf der Lohnsteuerkarte hat, auf Dich übertragen lassen, da die Kinder ihren festen Wohnsitz bei Dir haben...

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Re: strahle-stern

Antwort von strahle-stern am 08.08.2012, 21:16 Uhr

16.

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Kinderfreibetrag

Antwort von Sternenschnuppe am 09.08.2012, 12:36 Uhr

Der hat doch nix mit Umgang zu tun.
Den bekommt sie nur wenn er weniger als 75% Unterhalt zahlt in etwa.

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