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Geschrieben von MELabc am 20.06.2011, 14:40 Uhr

Hallo

Ein mann der ein Kind aus 1 ehe hat was 6 jahre alt ist und jetzt ein 2 kind bekommt mit der neuen frau ändert sich da der Unterhalt fürs 1 Kind ?
Also momentan zahlt er 291 euro bei einem Nettoeinkommen von ca. 1900 bis 2000 Euro

 
7 Antworten:

oben Unterhaltsfrage

Antwort von MELabc am 20.06.2011, 14:40 Uhr

o.t

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Re: Hallo

Antwort von Luna511 am 20.06.2011, 14:53 Uhr

Ja, mit jeder unterhaltsberechtigten Person, sprich Kinder, Expartner, evtl. auch neuer Partner! kann sich der Unterhalt ändern.

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Re: Hallo

Antwort von cke04 am 20.06.2011, 16:33 Uhr

Nein beim dem Lohn wohl nicht,da kann er weiterhin den vollen uh zahlen,auch wenn ein 2 tes Kind da ist,mit dem Gehalt kann er für beide den vollen uh zahlen.
Zählt er nur für das Kind oder auch für die Mutter des erstgeborenen?

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Re: Hallo

Antwort von sophieno am 21.06.2011, 11:02 Uhr

Das hatte ich auch gedacht, aber: Bei uns hat sich der Unterhalt verringert, von etwa 330 Euro auf 291 Euro.
Ich würde mich beim Jugendamt erkundigen.
Lg sophieno

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Re: Hallo

Antwort von shinead am 22.06.2011, 19:30 Uhr

Die Düsseldorfer Tabelle geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus. Mit einem Einkommen von 1900-2000 Euro wäre das Stufe 3. (401-96 = 305 Euro). Da aktuell nur ein Kind zu berücksichtigen ist, wird in Stufe 4 hoch gestuft. Das wären dann 419-96=323 Euro.

Nach der Geburt eines weiteren Kindes, und dann entsprechend zwei Unterhaltsberechtigten würde in die zweite Stufe wieder herabgesetzt. Der Unterhalt würde also 305 Euro betragen.
Ob und wie er dann der Mutter unterhaltspflichtig ist, muss man sehen. Denn Elterngeld und Kindergeld gibt es ja auch noch.

Bei Barunterhaltspflicht gegenüber der Mutter würde er ggf. in Stufe 2 herab gesetzt. Das wären dann 383-96 = 287 Euro.

Ganz ehrlich: Der Mann zahlt aktuell eines wesentlich geringeren Unterhalt als er eigentlich müsste. Entweder ist er ehrlich (was ich begrüßen würde) und lässt den Unterhalt neu berechnen, oder er hält die Füße still!

Das erste Kind sollte NIEMALS unter der Geburt eines Geschwisterchens finanziell leiden. Meine Meinung.

Die 96 Euro, die von den Tabellenwerten abgezogen werden sind im übrigen das hälftige Kindergeld.

Gruß
Corinna

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Re: Hallo

Antwort von powergirls am 24.06.2011, 6:35 Uhr

Hallo,

also bei uns hat sich der Unterhalt mit der Geburt SEINES zweiten Kindes auch verringert und da der kleine jetzt in die zweite Stufe laut Düsseldorfer Tabelle kommt, wird sich das ganze noch mal verringern. Das hat mir das Jugendamt auch schon mitgeteilt.

LG

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Re: Hallo

Antwort von shinead am 24.06.2011, 10:22 Uhr

Stimmt... Aber nur, wenn man vorher den richtigen Unterhalt gezahlt hat. *zwinker*

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