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Wer bezahlt den KiGa?

Thema: Wer bezahlt den KiGa?

Hallo, ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage an euch. Mein Freund hat ein Kind (5 Jahre alt) Er steckt noch mitten in der Scheidung und bezahlt natürlich Unterhalt für sein Kind und auch für seine noch-Frau. Meine Frage ist wer müsste den KiGa bezahlen?? Im Moment bezahlt mein Freund jeden Monat den KiGa alleine weil Sie sagt Sie hätte kein Geld dafür. Sie geht nicht arbeiten und bekommt die Wohnung (Kaltmiete) vom Amt bezahlt. Sie erhält den Unterhalt für sich (der nicht gerade wenig ist) und den Unterhalt für das gemeinsame Kind und Sie bekommt das Kindergeld. Außerdem bekommt Sie aufstockend H4 Muss Sie einen Teil dazu bezahlen oder ihn sogar ganz bezahlen?

von Regenbogen101 am 23.01.2014, 18:38



Antwort auf Beitrag von Regenbogen101

Wieso geht sie nicht arbeiten wenn das Kind betreut ist ? An seiner Stelle würde ich die Hälfte von einem 4 Stunden Platz zahlen. Warum ? Weil es gut fürs Kind ist soziale Kontakte zu haben und da fände ich eine Beteiligung toll. Ist auch sein Kind. Mehr als vier Stunden braucht es aber nicht wenn sie eh Zuhause ist. Würde sie arbeiten gehen und der Trennungsunterhalt wegfallen, dann kann und dann muss er ( sofern zahlungsfähig ) sich eh beteiligen.

von Sternenschnuppe am 23.01.2014, 19:20



Antwort auf Beitrag von Regenbogen101

Soweit ich weiß ist es hier (Niedersachsen) so üblich,wenn Hartsz4 bezogen wird das der Kiga-Platz übernommen wird! Auch wenn es nur aufstockend ist,bezieht sie ja Harzt 4! Dein Freund sollte sich da informieren!!!! Es kommt ja auch drauf an was er schon zahlt bzw wieviel ihm noch bleibt! Ich würde mir das als Mann durchrechnen lassen! Schließlich kann sie ja auch arbeiten wenn das Kind im Kiga ist!

von Shaima am 23.01.2014, 21:16



Antwort auf Beitrag von Regenbogen101

Erstmal danke für eure Antworten. Sie geht nicht arbeiten weil Sie es einfach nicht möchte! Mein Freund hat mir erzählt das Sie seit dem Zeitpunkt als Sie wusste das Sie schwanger ist ihre Ausbildung gekündigt hat und seit dem nicht mehr arbeiten war. Das Kind ist nicht krank (damit Sie das Kind beaufsichtigen muss) Sie bringt den kleinen jeden Morgen in den KiGa, was Sie dann den ganzen Tag macht weiß niemand so genau. Ich finde es eigentlich nicht richtig das mein Freund obwohl er Unterhalt bezahlt auch noch alleine den KiGa bezahlen soll! Ich habe auch ein Kind aus einer früherern Beziehung und ich muss (vom Anwalt gesagt) den KiGa selbst bezahlen da ich Unterhalt für mein Kind erhalte und das Kindergeld. Ich wollte nur mal wissen wie das bei euch so ist

von Regenbogen101 am 24.01.2014, 08:07



Antwort auf Beitrag von Regenbogen101

Mir wurde gesagt das der Mann die Betreuung bezahlen muss (und zwar komplett) bis das Kind 3 ist, wenn die Mama denn arbeiten geht. wenn sie nicht arbeiten geht dann gibts auch nix, Ab 3 dann einkommensabhängige Aufteilung, wobei wenn sie nicht arbeiten geht sicher der größere Teil an Deinem Freund hängen bleibt.

von Hannah80 am 24.01.2014, 10:31



Antwort auf Beitrag von Hannah80

Bei H4 ist der Kindergarten frei, nur das Essen muss man bezahlen. Wenn sie nicht arbeiten will, dann soll er jede Zahlung einstellen !

von Sternenschnuppe am 24.01.2014, 10:52



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Also einstellen für den Kindergarten. Hat er den Bescheid überhaupt gesehen, zahlt sie das wirklich. Oder hat sie sich befreien lassen und er zahlt ihr das ? So Frauen gibt es auch. Wie oft sieht er sein Kind denn ? Läuft der Umgang ?

von Sternenschnuppe am 24.01.2014, 10:54



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ich muss unbedingt nochmal mit ihm darüber reden und ihn fragen ob er das Geld direkt an den KiGa überweist oder an Sie! Wir haben den kleinen jedes Wochenende und in jeden Ferien. Auch wenn mein Freund am Wochenende arbeiten muss da er in der Gastro arbeitet. Dann sagt Sie immer das ich den kleinen holen soll da ich am Wochenende ja nicht arbeiten muss. Und wenn ich meinem Freund sage das ich ihn mal nicht hole dann droht Sie jedesmal eben einen Babysitter zu nehmen. Was mein Freund aber nicht möchte da er die Personen nicht kennt und sein Kind nicht dort lassen will. Wir machen wirklich alles damit der kleine so oft es geht zu uns kann aber diese Frau macht einem das Leben wirklich nicht einfach

von Regenbogen101 am 24.01.2014, 11:21



Antwort auf Beitrag von Regenbogen101

Vorrausgesetzt es ist so wie Du schreibst ( lesen ja nur eine Seite hier ), wann verbringt sie denn Zeit mit ihrem Kind ? Wäre ja eine Überlegung dass er ganz zu Euch zieht. Jedes WE, jede Ferien, unter der Woche ist er wie lange im Kindergarten ? Scheint nicht viel Interesse am Sohn zu haben :-(

von Sternenschnuppe am 24.01.2014, 11:43



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Der KiGa ist von 7:30-14:30Uhr danach ist der kleine bei ihr. Ab wann Sie ihn hinbringt das weiß ich nicht. Manchmal holt ihn mein Freund auch schon Do (kommt drauf an wie er frei hat) Aber er ist dann auch immer bis SO bei uns. Ich habe damit überhaupt kein Problem im Gegenteil ich finde es toll da er super mit meinen Kind auskommt und die beiden sich immer freuen wenn er da ist. Mein Freund hatte schon darüber nachgedacht das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen aber da ist Sie strickt dagegen.

von Regenbogen101 am 24.01.2014, 11:52



Antwort auf Beitrag von Regenbogen101

Nunja, es geht aber nicht darum, ob sie gegen das ABR ist.... Wäre evt. eine Lösung, erst mal das Wechselmodel einzuführen? Dass er einfach generell ab Donnerstag bei euch ist (weiß jetzt natürlich nicht, ob das zeitlich machbar ist für euch) Aus dem Wechselmodell lässt sich normalerweise gut dann darauf umstellen, dass er ganz zu euch zieht, wenn es denn soweit kommt. Kenn jetzt natürlich auch nur deine Seite.... Übrigends: was bezweckt sie mit der Drohung einen Babysitter zu nehmen, und WOFÜR überhaupt? Hat die Dame unter der Woche nicht genug Freizeit? LG

von Limayaya am 24.01.2014, 12:19



Antwort auf Beitrag von Limayaya

Naja das Wechselnmodel würde nur dann gehen wenn mein Freund Freitags frei hat und solange der kleine noch in den KiGa geht. Wir wohnen ca. 45min mit dem Auto entfernt und da könnten wir ihn Freitags nicht extra in den KiGa oder später zur Schule fahren weil das mit unseren Arbeitszeiten nicht hinhauen würde. Sie geht am Wochenende gerne weg und möchte feiern oder einfach etwas ohne Kind unternehmen und wenn wir den kleinen nicht nehmen können dann droht Sie mit einem Babysitter und das möchte aber mein Freund nicht und so holen wir ihn eben und Sie hat gewonnen. Da kann ich meinen Freund verstehen wenn mein Ex mir mit einem Babysitter drohen würde den ich überhaupt nicht kenne wollte ich mein Kind auch nicht dort lassen.

von Regenbogen101 am 24.01.2014, 12:47



Antwort auf Beitrag von Regenbogen101

Naja, aber sie wird ja nicht einen von der Straße aufgabeln und dem 20€ in die Hand drücken. Es gibt immer einen der erpresst und einen der sich erpressen lässt. 14.30h ist ja aber auch nicht Ganztagsbetreuung. Dennoch : Dein Freund soll sich die Unterlagen vom Kindergarten zeigen lassen. Spannend ist wirklich wohin er das Geld überweist. Und sie muss keine Befreiung beantragen, kann sie aber, und das sollte er von ihr verlangen.

von Sternenschnuppe am 24.01.2014, 13:04



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Wer Hartz 5 bekommt muss auch kein Geld für Essen bezahlen das läuft über Bildung und Teilhabe Da kann man einen Antrag stellen Das gilt auch für kiga Kinder

von kati1976 am 24.01.2014, 19:00



Antwort auf Beitrag von Regenbogen101

So ein Hin und Her ist aber nicht gut. Vielleicht sollte er versuchen das Sorgerecht zu bekommen wenn sie ihn ständig abgibt und nur das Geld sirht was sie rausschlagen kann.

von Princess01 am 24.01.2014, 22:37



Antwort auf Beitrag von Princess01

heutzutage ist es fast unmöglich (man beachte das Wörtchen "fast") das alleinige Sorgerecht zu bekommen, wenn das andere Elternteil nicht entweder freiwillig zustimmt bzw. verzichtet. Für sowas musst du schon eine große Kindeswohlgefährdung nachweisen....da reicht so ein bisserl "kümmert sich nicht richtig", "gibt es eh jedes Wochenende ab" ect. definitiv nicht aus Wir sprachen vom ABR....da hätte er vermutlich eher Chancen, dafür müssten aber vorab die Weichen gestellt werden,...deshalb mein Vorschlag mit Wechselmodell

von Limayaya am 25.01.2014, 09:34



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

mit H4 hat das nichts zu tun angemessene Betreuungskosten-Übernahme kann man beim JA beantragen

von mf4 am 27.01.2014, 13:42



Antwort auf Beitrag von kati1976

bei Hatz 4 hat man das Teilhabepaket nicht automatisch man muss es beantragen und kein Essen stimmt nicht, 1 Euro am Tag zahlt jeder selbst.... auch bei Hartz 6

von mf4 am 27.01.2014, 13:46



Antwort auf Beitrag von mf4

Oops Hartz 4 Für kiga Kinder zahlt man den 1€ nicht das gilt nur für Schulkinder Und beantragen ist klar

von kati1976 am 29.01.2014, 19:22



Antwort auf Beitrag von Regenbogen101

H4 übernimmt an sich einen Teil bzw kann man über das JA Hilfe bekommen. Fakt ist, sie muss das zahlen. Warum sonst bekommt sie sonst Unterhalt und Kindergeld. All das würde ich bei Gericht an seiner Stelle klären. Nichr das sie alles für sich aus gibt.

von Princess01 am 24.01.2014, 22:31



Antwort auf Beitrag von Princess01

Musste dein Freund sein Einkommen offenlegen fur die kigagebuhren berechnung? Hier ist es so das wenn man einkommen hat und ae ist nur das Einkommen zählt wo das kind lebt. Bei h4 muss man hier keinen elternbeitrag zahlen. Essensgeld lauft über h4 die eltetn zahlen selber nur ganu wenig. Ich glaub da läuft was schief...aus welchem Bundesland kommt ihr...wird ja uberall unterschiedlich gehandhabt.

von CKEL0410 am 25.01.2014, 23:32



Antwort auf Beitrag von Princess01

das ist nicht der Fall es sei denn die Mutter macht eine Maßnahme in der diese Kosten bezahlt werden

von mf4 am 27.01.2014, 13:47



Antwort auf Beitrag von mf4

Bei uns gab es eine Ermäßigung, beantragt bei der Gemeinde. Hatte diese Diskussion erst ^^

Mitglied inaktiv - 06.02.2014, 17:19



Antwort auf Beitrag von Regenbogen101

ich bin mir sicher, dass sie es vom JA bezahlt bekommen würde... wenn überhaupt müsste der KV 1/2 zahlen aber nicht alles

von mf4 am 27.01.2014, 13:40



Antwort auf Beitrag von mf4

Wird da die Leistungsfähigkeit eines getrennt lebenden Vaters nicht geprüft? Wenn nicht, haben wir immer noch zu viel Geld in den Staatskassen.

von shinead am 27.01.2014, 14:03



Antwort auf Beitrag von shinead

nein, als Alleinerz. gebe nur ich mein Einkommen an die Spalte Vater bleibt dann leer

von mf4 am 27.01.2014, 14:07



Antwort auf Beitrag von Regenbogen101

Sie ist offenbar scharf auf seine Kohle (Warum eigentlich, denn ihr wird jeder Cent ans H4 angerechnet?) und Wechselmodell wird sie sicher nicht wollen, weil sie dann einiges davon einbüßt. Er kann die 50% wegen Arbeit nicht leisten. Sonst wäre das auch meine Idee gewesen. Sie kann die Betreuungskosten beim Jugendamt beantragen und diese werden in angemessener Höhe/Stundenzahl dann übernommen. Nach dem Einkommen des Ex und was er zahlt wird da nicht gefragt. Womöglich bekommt sie es schon von JA und er zahlt? Mich würde auch interessieren an wen er das Betreuungsgeld zahlt. Geht es an sie würde ich das ändern und an die Kita überweisen.

von mf4 am 27.01.2014, 14:04



Antwort auf Beitrag von Regenbogen101

Hallo, also sie kann aufjedenfall die Übernahme beim Jugendamt beantragen, auch wenn sie kein Hartz4 bekommt. Ich arbeite in diesem Bereich. Es würde dann eine Berechnung stattfinden (Mietvertrag, Einkommen, Unterhalt des Vaters etc.) und wenn sie unter der Einkommensgrenze liegt, wird es übernommen. Es ist auch egal was der Vater verdient, es geht nur um den Unterhalt was er bezahlt. Bei uns ist es genauso, der Kindergarten wird vom Amt bezahlt, weil die KM nur 2 Tage die Woche arbeiten geht und sie deswegen unter der Einkommensgrenze liegt.

Mitglied inaktiv - 29.01.2014, 15:05



Antwort auf Beitrag von Regenbogen101

hallo! also erstmal,find ich das ist ne schweinerei!!! die olle geht ja mal garnicht. also ganz ehrlich,wenn die nicht arbeiten geht, muss das kind auch nicht in den kindergarten,oder sie bezahlt es selber, würde damit mal zum anwalt für familienrecht gehen. die macht sich auf eure kosten ein schönes leben.die kann doch arbeiten gehen wenn das kind im kindergarten ist,dann kann sie das selber bezahlen. oder die bezahlt es vom unterhalt, aber ganz ehrlich,lasst euch nicht verar..en,das versucht sie nämlich. für was kindergarten? die arbeitet ja nicht. und sie kann es nur euch über unterhalt bezahlen lassen,wenn sie aufgrund der arbeit das kind in den kindergarten schicken muss, so ist es gesetzlich geregelt.

von ihrkoenntmichmal am 01.06.2014, 18:16