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Hochzeit und nun kein UV mehr...

Thema: Hochzeit und nun kein UV mehr...

Tja, da haben wir wohl was vergessen mit zu planen... mein Mann und ich haben Ende September geheiratet. Er ist allerdings nicht der Erzeuger meines fünfjährigen Sohnes... nun wird aber kein Unterhaltsvorschuss vom Amt gezahlt, da ich ja nun einen Ehemann hab... dadurch fehlen uns diese 144€ im Monat -.- Kann man Elternteile nur nach Düsseldorfer Tabelle zur Zahlung von Unterhalt auffordern oder hab ich noch irgendeine andere Möglichkeit? Es geht mir NICHT darum, dem Erzeuger das Geld aus der Tasche zu ziehen, aber aktuell sind wir relativ knapp bei Kasse (er nur einen Nebenjob und ich in Ausbildung), sodass ich eigentlich froh war, wenigstens für meinen Sohn noch Geld zu bekommen... Wir haben gar nicht dran gedacht, dass diese 144€ dann monatlich wegfallen (beim heiraten muss man ja an so viele Dinge denken, dass uns das durch die Lappen gegangen ist...). Also wir kommen noch über die runden, so ist das nicht, aber natürlich gibt es jetzt weniger Luxus wie Zoobesuche u.ä.... Wie habt ihr das alles gemeistert?

von relentless am 14.11.2016, 00:18



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Wieso Geld aus der Tasche ziehen? Das Geld steht deinem Sohn zu!!! Wenn er nicht zahlungsfähig ist, dann kannst du vielleicht noch Kindrrzuschlag oder Wohngeld beantragen. Oder dein Mann geht mehr als nur einem Nebenjob nach??

von Helena83 am 14.11.2016, 07:36



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Es kommt darauf an, warum du nur UHV und nicht wenigstens den Mindestunterhalt vom KV bekommst: Gibt es dazu ein Gerichtsurteil? Hast du einen Unterhaltstitel? Ist der Ex zahlungsfähig?

von Pamo am 14.11.2016, 08:08



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Ihr könnt Kindergeldzuschlag beantragen, das sind maximal 140€ dann. Und Wohngeld vielleicht. Ich wusste das damals auch nicht als ich meinen Mann heiratete.

von Sternenschnuppe am 14.11.2016, 08:33



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Düsseldorfer Tabelle wäre doch mehr als die 144 Euro. Bisher hat der Unterhaltspflichtige doch noch gar nix gezahlt...warum ist das denn so? Ist er nicht leistungsfähig? Wurde das zwischenzeitlich erneut geprüft?

von Möhrchen am 14.11.2016, 17:09



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Ich fiel damals auch aus allen Wolken. Hab 3 Kinder aus 1. Ehe und da fielen gleich mal rund 500 Euro UV weg. Mein Ex zahlt nix. Wo nix ist , kann man auch nichts holen. Also darf der neue Partner zahlen . Heißt zwar, der Stiefvater ist dazu nicht verpflichtet ABER das Gesetzt hat nen Haken. Du lebst jetzt in einer Zugewinngemeinschaft, dadurch wird das Geld deines Mannes voll angerechnet und er muss nun für dein Kind zahlen. Ich vermute dein Ex kann / will auch nix zahlen , sonst hätte er dies wohl längst getan. Da kannst du nur übers Jugendamt / Gericht nen Titel beantragen. Wenn er aber auch da nix zahlen kann, häufen sich bei ihm Schulden an. Und sehen wir der Realität ins Auge, die wenigsten Väter zahlen dann.... Ihr könnt euch aber zusätzliches Kindergeld / Wohngeld / Kita oder Hortkosten erstatten lassen ...

von Patchwork am 14.11.2016, 22:04



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Danke für die Tipps :) Ich wusste gar nicht, dass es Kindergeldzuschlag und ähnliches gibt Natürlich zahlt der Vater nicht... er kümmert sich ja auch nicht wirklich... aber 'n zweites Kind hat er mittlerweile in die Welt gesetzt -.- Man kann ja regelmäßig prüfen lassen, ob der Vater zahlungsfähig ist. Weiß einer von euch in welchen Abständen? :/

von relentless am 20.11.2016, 00:44



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Hallo, hast du eine Beistandschaft beim Jugendamt für die Beitreibung des Unterhalts? Das würde ich dir dringend ans Herz legen, denn dann musst du dich mit dem Kindsvater nicht mehr auseinander setzen. Da prüft dann das JA, ob der KV zahlungsfähig ist und (WICHTIG) dokumentiert das alles bis zum 18. Geburtstag des Kindes. LG und viel Erfolg

von momworking am 20.11.2016, 18:51