Hallo,
kann das Jugendamt nur aufgrund einer zu kleinen Wohnung die Kinder aus der Familie herausnehmen? Ist das als Kindeswohlgefährdung zu werten? Die Wohnung ist unzumutbar zu klein und die Familie findet trotz großen Bemühungen und einen WBS Schein mit Dringlichkeit keine Wohnung.
Lg
von
malinois_1
am 10.04.2014, 12:10
Wichtig ist, dass jeder seinen eigenen Schlafplatz hat.
von
clarence
am 11.04.2014, 09:24
hallo!
wie alt ist das kind? wie groß die wohnung? wie viele zimmer? alles sehr wichtige fragen. ohne die antwort wär es schlecht,die frage zu beantworten.
generell würd ich sagen, solang es keine einzimmerwohnung ist,ist die quadratmeterzahl(fast) schnuppe.
von
ihrkoenntmichmal
am 01.06.2014, 17:49