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Hochzeit/Adoption

Thema: Hochzeit/Adoption

Eigentlich hatte ich immer gedacht, dass wir nicht heiraten. Nun fängt mein Freund seit zwei Tagen immer wieder mit diesem Thema an. Wir sind beide geschieden. Er hat 2 Kinder aus 1. Ehe ich ein Kind. Unsere gemeinsame Tochter ist jetzt 10 Tage alt. Mein Freund meint, es wäre schön, wenn wir eine große Familie wäre, was wir ja eigentlich schon sind. Aber er möchte mich und meinen Sohn halt absichern. Dabei kam er dann auch darauf, dass er meinen Sohn gerne adoptieren würde. Ich hätte mit so etwas nie gerechnet. Über das Thema Adoption habe ich leider gar keine Ahnung. An wen wende ich mich den da? Jugendamt? Vielleicht habt ihr ja ein paar Tips für mich.

von Tess@ am 28.09.2012, 09:51



Antwort auf Beitrag von Tess@

Zunächst muss der biologische Vater des Kindes einverstanden sein. Dann solltest du dir dessen bewusst sein, dass damit die juristischen Bande mit dem biologischen Vater zerrissen sind: sie werden nicht mehr verwandt sein und das Kind hat weder Anspruch auf Unterhalt noch auf eine Erbschaft. Ausserdem gibst du deinem Verlobten das volle Sorgerecht einschliesslich Aufenthaltsbestimmungsrecht für deinen Sohn. Mir scheint das mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Ihr könnt genauso gut eine "echte" Familie sein, wenn das Kind keine Rechte verliert.

von Pamo am 28.09.2012, 10:58



Antwort auf Beitrag von Pamo

"Zunächst muss der biologische Vater des Kindes einverstanden sein. Dann solltest du dir dessen bewusst sein, dass damit die juristischen Bande mit dem biologischen Vater zerrissen sind: sie werden nicht mehr verwandt sein und das Kind hat weder Anspruch auf Unterhalt noch auf eine Erbschaft. Ausserdem gibst du deinem Verlobten das volle Sorgerecht einschliesslich Aufenthaltsbestimmungsrecht für deinen Sohn." Der Vater meines Sohnes ist vor drei Monaten bei einem Autounfall ums Leben gekommen. Und die Entscheidung wie wir eine "richtige Familie" sind treffen wir schon selber.

von Tess@ am 28.09.2012, 12:30



Antwort auf Beitrag von Tess@

Das tut mir sehr leid zu hören. Mein Beileid! Allerdings hätte das Kind dann auch keinen Erbschaftsanspruch seiten seiner väterlichen Familie, bspw. Großeltern mehr - mit denen wäre es auch nicht mehr verwandt. Ich sage das nicht, um dich zu ärgern. Vielleicht spielt es bei eurer Entscheidungsfindung eine Rolle.

von Pamo am 28.09.2012, 12:43



Antwort auf Beitrag von Pamo

... kein Anspruch auf Halbwaisenrente ... muß man dann eigentlich das Erbe zurückgeben? Wenn ja, wie lange gilt das? Muß man dann auch die Halbwaisenrente zurückzahlen?

von chartinael am 28.09.2012, 13:36



Antwort auf Beitrag von chartinael

Wenn der Anspruch auf die Halbwaisenrente vor der Adoption bereits bestand, dann besteht weiterhin Anspruch. Extra noch mal gegoogelt: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1755.html Auch ein evtl. Erbe muss nicht zurück gezahlt werden, da der Anspruch vor der Adoption bestand.

von shinead am 28.09.2012, 13:39



Antwort auf Beitrag von shinead

Na, eine Sorge weniger ... Käme die Mutter denn damit klar, daß im Falle einer Scheidung durchaus der Adoptivvater das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten könnte? Ich meine aber, für das Kind könnte das ein schönes Gefühl sein, vom Mann der Mutter wie ein eigenes auch rechtlich angenommen zu werden. Von seiten des neuen Adoptivvaters, hat er bedacht, daß im Trennugnsfalle er für ein nicht leibliches Kind Unterhalt zahlen muß und wenn er eine 2.-Familie gründet, der Unterhalts- und Erbanspruch des nichtleiblichen Kindes den Ansprüchen der leiblichen Kinder gegenübersteht und diese reduziert?

von chartinael am 28.09.2012, 13:42



Antwort auf Beitrag von chartinael

Das mit der Halbwaisenrente wusste ich nicht. Weiss einer warum das so ist ? Immerhin ist das Kind doch dann gar kein Halbwaise mehr ? Und soweit ich weiss entfällt bei Neuheirat auch die Witwenrente. Kann man ja so ein wenig vergleichen.

von Sternenschnuppe am 28.09.2012, 15:58



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Warum? Keine Ahnung. Aber so steht es geschrieben...

von shinead am 28.09.2012, 17:02



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Vermutlich weil der Anspruch angemeldet wurde und genehmigt. Geht wohl in Richtung Rechtssicherheit.

von Pamo am 28.09.2012, 17:09



Antwort auf Beitrag von Tess@

Hast eine PN :-)

von Sternenschnuppe am 28.09.2012, 11:52



Antwort auf Beitrag von Tess@

Möchte denn das Kind auch diese Adoption? DAS wäre für mich der ausschlaggebende Faktor. Grundsätzlich ist es eine Stiefkindadoption. Das ist die häufigste Adoptionsform in Deutschland. Sie kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Der Stiefvater übernimmt damit alle rechtlichen Pflichten und erhält auch alle die entsprechenden Rechte dafür. Bezieht dein Sohn Halbwaisenrente? Die ist m.E. von einer Adoption nicht betroffen und würde weiter gezahlt. Der Anspruch muss nur vor der Adoption schon vorhanden gewesen sein. Für die Stiefkindadoption müsst ihr vor der Beantragung verheiratet sein. Die Kennenlernphase von mindestens einem Jahr wird ohne Ehe angerechnet. Logischerweise wird das Kind auch befragt, ob es mit der Adoption einverstanden ist. Über einen Notar wird dann der Antrag auf Annahme des Kindes formuliert. In dieser Urkunde willigt auch die Mutter in die Adoption ein. Die Urkunde reicht der Anwalt beim Vormundschaftsgericht ein. Das Amtsgericht wird euch daraufhin anschreiben und diverse Dokumente anfordern. Hier werdet ihr die Sterbeurkunde des leiblichen Vaters brauchen (denn eine Einwilligung gibt es ja nicht). Erst dann tritt das Jugendamt auf den Plan. Das Amtsgericht übergibt die Prüfung der Adoption an diese Stelle. Es muss ein Lebensbericht vom Stiefvater verfasst werden, er benötigt eine Bestätigung, dass er keine gesundheitlichen Einschränkungen hat und für beide gibt es jeweils einen Fragebogen. Darauf folgt eine Anhörung bei Gericht, dass dann die Annahme des Kindes offiziell bestätigt. Kosten um die 300 Euro.

von shinead am 28.09.2012, 13:37