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Sorgerecht - neuer Lebenspartner

Thema: Sorgerecht - neuer Lebenspartner

Kann mein neuer Lebenspartner das Sorgerecht für meine Kinder erhalten (bin noch nicht geschieden, leibl. Vater hat gemeinsames Sorgerecht)? Oder geht das nur nach einer 2. Heirat - oder dann trotzdem nicht? Ich sollte kurzfristig zur OP, deshalb die Gedanken...

von YPW05 am 10.11.2010, 21:35



Antwort auf Beitrag von YPW05

Hallo, also genau weiß ich es nicht aber ich glaube wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt dann ist es nicht so einfach dem Expartner das gemeinsame Sorgerecht einfach so weg zu nehmen. Lg Katja

von NickNessa am 11.11.2010, 06:41



Antwort auf Beitrag von NickNessa

Das Sorgerecht bleibt bei Vater und Mutter , egal ob du wieder heiratest oder nicht. Einzige Ausnahme währe, wenn dein Neuer Mann das Kind aus 1. Ehe adoptiert dazu bedarf es aber der Zustimmung des Kindsvaters.

von Julisa am 15.11.2010, 15:13



Antwort auf Beitrag von YPW05

dazu muss dem vater erstmal das sorgerecht aberkannt werden, dann müsste dein partner deine kinder adoptieren. auch mit scheidung bleibt das sorgerecht beim vater auch mit neuer heirat. für planbare dinge wie op, einfach absprechen mit schule / Kita und vollmacht entsprechend erteilen. klärung darüber auch mit vater.

von Patti1977 am 11.11.2010, 07:47



Antwort auf Beitrag von Patti1977

nein das geht nicht und dem leibliuchen vater wird das sorgerecht nur in ganz seltenen fällen abgesprochen, z.b bei kindeswohlgefährdung. adoption geht nur mit einverständnis der leiblichen vaters,dann ist er aber auch nicht mehr unterhaltsverpflichtet. aber warum wollt ihr das?

Mitglied inaktiv - 11.11.2010, 13:02



Antwort auf Beitrag von YPW05

was für gedanken man sich so macht?!?!? wenn der leibliche vater mit dir das sorgerecht hat, er sich nichts zu schulden kommen lassen hat, dann wird das auch so bleiben mit seinem "teil" des sorgerechts! und selbst wenn du heiratest, bekommt dein neuer ehemann doch nicht ein teil des sorgerechts für die kinder! es wird geteilt bleiben zwischen den leiblichen ältern!!! es sei denn dein neuer adoptiert die kinder und der leibliche vater willigt ein und verzichtet damit dann auf sein sorgerecht, ja dann hätte dein partner das sorgerecht! du kannst aber über einen notar beim amtsgericht einreichen, dass es dein wunsch ist das im falle eines falles die kinder bei ihm bleiben. wie das genau heißt weiß ich nicht! lg

von sylea am 11.11.2010, 14:45



Antwort auf Beitrag von sylea

Es kann doch nicht sein, dass der leibliche Vater , der sich alle zwei Monate einmal blicken lässt mehr Mitbestimmungsrechte hat, als der neue Lebenspartner, der Tag und Nacht für die Kinder da ist... Ich meine, der leibl. Vater weiß doch nichts vom Alltag der Kinder und was somit für sie besser ist zB. welche Schule - hat null AHnung wie sich die Kinder entwickeln Unterhalt bekomme ich von Jugendamt - also nichts von "zahlen darf er und mitbestimmen nicht"

von YPW05 am 12.11.2010, 12:42



Antwort auf Beitrag von YPW05

die gesetzte sind nun mal so! ansonsten erkundige dich beim amtsgericht wie es sich mit einer art "verfügung" verhällt wo du im falle eines falles vielleicht das sorgerecht auf deinen neuen mann übertragen kannst für einen gewissen zeitraum! oder frage mal im rechtsforum nach was für möglichkeiten du hättest das dein neuer mann eine art sorgerecht bekommt wenn dir was passiert! lg

von sylea am 12.11.2010, 13:43



Antwort auf Beitrag von sylea

na aber bis zur tennung war er als vater doch auch gut genug. du kannst doch nicht nur weil DU einen neuen partner hast direkt den sorgeberchtigten für deine kinder austauschen. auch wenn er die kinder nicht sieht,er ist der vater und hat das sr! außerdem, baruchte ich bis jetzt nicht einmal die zustimmung zu irgend etwas von meinem exmann!

Mitglied inaktiv - 12.11.2010, 22:31



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Hallo, wie schon geschrieben, kannst du dem leiblichen Vater das Sorgerecht nicht so einfach "wegnehmen" lassen. Allerdings hat der neue Partner für die Kinder, die mit ihm zusammen leben, das "kleine Sorgerecht", können also wichtige Entscheidungen auch allein treffen im Notfall. Google mal danach. Beate

von Maiglöckchen am 14.11.2010, 13:18



Antwort auf Beitrag von Maiglöckchen

hallo, also das "keine sorgerecht" geht nur wenn ein elternteil das alleinige sorgerecht hat!

Mitglied inaktiv - 21.11.2010, 09:03