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Geschrieben von Kampfkrümel am 09.06.2012, 11:58 Uhr

Status?

Moin

wie ist das eigentlich: Der Vater ist letztes Jahr ausgezogen. Inzwischen ist mein neuer Partner hier eingezogen.

Gelte ich damit offiziell (für Ämter) noch als alleinerziehend?

 
5 Antworten:

Re: Status?

Antwort von LoveMum am 09.06.2012, 12:45 Uhr

Du lebst jetzt in einer eheähnlichen Gemeinschaft und bist somit nicht mehr alleinerziehend. Jede Änderung ist den Ämtern übrigens mitzuteilen. Also auch der Einzug des neuen Partners.

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Re: Status?

Antwort von chartinael am 09.06.2012, 12:50 Uhr

wieso das denn, der neue partner hat doch gar keine erziehungsbefugnis?

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Re: Status?

Antwort von Lumbertin2424 am 09.06.2012, 13:06 Uhr

Also ich lebe mit meinem Freund zusammen, er hat kein Sorgerecht, ich gelte aber nicht als alleinerziehend.

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Re: Status?

Antwort von xIntirax am 09.06.2012, 13:21 Uhr

Das hat er nicht, nein. Aber er kommt mir seinen Einzug für euch auf (Worte des JA hier).

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§ 7 Abs. 3 a SGB II

Antwort von 32+4 am 09.06.2012, 14:46 Uhr

lohnsteuerklasse muß aber sofort geändert werden, wenn da noch II steht

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