Geschrieben von Kampfkrümel am 09.06.2012, 11:58 Uhr |
Status?
Moin
wie ist das eigentlich: Der Vater ist letztes Jahr ausgezogen. Inzwischen ist mein neuer Partner hier eingezogen.
Gelte ich damit offiziell (für Ämter) noch als alleinerziehend?
Re: Status?
Antwort von LoveMum am 09.06.2012, 12:45 Uhr
Du lebst jetzt in einer eheähnlichen Gemeinschaft und bist somit nicht mehr alleinerziehend. Jede Änderung ist den Ämtern übrigens mitzuteilen. Also auch der Einzug des neuen Partners.
Re: Status?
Antwort von chartinael am 09.06.2012, 12:50 Uhr
wieso das denn, der neue partner hat doch gar keine erziehungsbefugnis?
Re: Status?
Antwort von Lumbertin2424 am 09.06.2012, 13:06 Uhr
Also ich lebe mit meinem Freund zusammen, er hat kein Sorgerecht, ich gelte aber nicht als alleinerziehend.
Re: Status?
Antwort von xIntirax am 09.06.2012, 13:21 Uhr
Das hat er nicht, nein. Aber er kommt mir seinen Einzug für euch auf (Worte des JA hier).
§ 7 Abs. 3 a SGB II
Antwort von 32+4 am 09.06.2012, 14:46 Uhr
lohnsteuerklasse muß aber sofort geändert werden, wenn da noch II steht
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Funktionierts bei jemandem auch gut???