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Umgang Halbgeschwister

Thema: Umgang Halbgeschwister

Hallo Ihr, ich schreibe in diesem Forum heute zum ersten Mal, und hoffe Ihr habt irgendwelche Ratschläge oder Tips für mich. Zur Situation: Ich (37), lebe mit meinem Sohn (4) zusammen. Ich habe mich im September nach 14 Jahren von meinem Mann getrennt. Dieser ist recht übergangslos zu meiner (Ex) Besten Freundin gezogen. Er hat noch eine Tochter (8, Affäre mit Folgen). Diese kenne ich seitdem sie 11 Monate ist, sie war (fast) jedes Wochenende bei uns, und ich habe mich hauptsächlich um sie gekümmert da der Vater arbeiten oder beim Fussball etc war. Verhältnis zu meiner Stieftochter war immer gut, wurde auch von meinen Freunden, meiner Mutter aufgenommen trotz der Umstände ihrer Entstehung. Der Vater sieht unseren gemeinsamen Sohn alle 14 Tage, ein paar Stunden. Wenn es gut läuft, ist meine Stieftochter dabei. Diese "muss" regelmässig mit zu seiner Neuen. Mein Sohn nicht, die Gründe würden hier den Rahmen sprengen. Meine Stieftochter ist sehr unglücklich darüber, weint und bettelt das sie bei mir bleiben möchte. Ich kann leider nicht tun, da die leibliche Mutter nicht will das sie bei mir bleibt. In den letzten 8 Jahren wurde meine Anwesenheit allerdings gerne und häufig genutzt um das Kind bei mir zu "parken". Natürlich leiden die Beiden Kinder am allermeisten das sie sich kaum sehen. Und das bricht mir das Herz....... :( War irgendjemand von Euch schon mal dieser Situation, oder gibt es irgendwas was ich tun kann?! Ich habe gelesen das Halbgeschwister ebenfalls ein Recht auf Umgang miteinander haben, aber Klagen!? Ich habe der Mutter einen langen Brief geschrieben, mit Vorschlägen damit die Kinder mit der Situation besser klar kommen. Daraufhin wurde ich bei WhatsApp geblockt. Bleibt mir nur das so hinzunehmen und/oder zu hoffen das die Kinder alles besser machen wenn sie grösser sind?! Danke fürs Lesen LG Simone

von Mone33 am 24.02.2015, 09:53



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das ist schade für die kinder, aber ich befürchte du wirst nicht mehr machen können. eventuell hat der vater einen besseren zugang zu ihr? wie weit wohnt ihr auseinander? vielleicht können sich die kinder ja nachmittags treffen, so wie es freunde tun? lg

von luiesee am 24.02.2015, 11:04



Antwort auf Beitrag von Mone33

Mein Ex hat damals aus vorangegangenen Ehen 4 Kinder gehabt. Die Älteste lernte ich erst kennen als 17 war, die anderen 3 waren regelmäßig am Wochenende und die hälfte der Ferien bei uns. Mein Ex hat die Kiddys quasi auch bei mir geparkt und ich habe mich um Sie gekümmert. Allerdings hatte ich mit der Zeit auch ein recht gutes Verhältnis zu deren Mutter so dass die Kinder mich und meine zwei Großen auch nach der Trennung von deren Vater noch besuchen durften. Selbst jetzt wo wir 400 km weit weg wohnen verbringt ab und an einer der drei Sprößlinge die Ferien bei uns. Es hätte mir auch in der Seele weh getan nicht zu wissen was aus den dreien wird. Mein Ex hat sich bei allen Kindern komplett dünn gemacht hat zu keinem mehr Kontakt.

von Julisa am 24.02.2015, 12:08



Antwort auf Beitrag von Mone33

Hallo, kannst du nicht mal in eine Beratungsstelle/ Jugendamt gehen und denen deinen " Fall" schildern? Vllt wissen die ja einen Rat. . Im BGB Familienrecht Paragraph 1685 steht allerdings nur was von Geschwistern, aber vllt zählen die Halbgeschwister auch dazu?! Jedenfalls steht dort ein Kind hat das Recht auf Umgang mit u.a. Geschwistern wenn es zum Wohle dient. Das scheint bei euch ja so zu sein. Lg

von Maiglöckchen80 am 24.02.2015, 13:46



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Halbgeschwister sind Geschwister. Die werden ein Umgangsrecht miteinander haben. Die Frage ist nur wieder die Durchsetzung.

von Pamo am 24.02.2015, 14:45



Antwort auf Beitrag von Pamo

Von dem Vater ist leider nichts zu erwarten. Mit der Mutter habe ich versucht zu reden, "es sei nicht ihr Problem". Wir wohnen ca 30 km entfernt, der Vater lebt jetzt in 120 km Entfernung. Trotzdem Danke, mir bleibt wohl nur zu hoffen das sich mit der Zeit ein paar Dinge ändern.

von Mone33 am 24.02.2015, 15:37



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Ganz ehrlich: Sooo schlimm ist es doch nicht, einbmal zum Jugendamt zu gehen und darum zu bitten, dass die Mütter der Geschwister ein moderiertes Gespräch beim JA führen. Gerne auch beim JA der anderen Mutter, dann hat sie es nicht so weit. Es ist ein versuch, wenn er nicht fruchtet muss man weitersehen. Einen Versuich ist es Wert! Gruss Désirée

von desireekk am 25.02.2015, 13:41



Antwort auf Beitrag von Mone33

Ganz ehrlich: Sooo schlimm ist es doch nicht, einbmal zum Jugendamt zu gehen und darum zu bitten, dass die Mütter der Geschwister ein moderiertes Gespräch beim JA führen. Gerne auch beim JA der anderen Mutter, dann hat sie es nicht so weit. Es ist ein versuch, wenn er nicht fruchtet muss man weitersehen. Einen Versuich ist es Wert! Gruss Désirée

von desireekk am 25.02.2015, 13:41