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Unterhalt Familie, Partner, Kinder

Thema: Unterhalt Familie, Partner, Kinder

Hallo Ein etwas komplizierter Post. Ich hoffe jemand kann helfen, vielleicht auch wenigstens teilweise. Zur Situation: Mein Verlobter und ich sind seit 2 Jahren zusammen und haben gemeinsam eine 3 Monate alte Tochter. Zusätzlich hat er (wahrscheinlich) noch eine 1,5 Jahre alte Tochter. Heute kam der Brief zur Vaterschaftsfeststellung, zum anderen Kind. Jetzt meine Frage, wie würde das mit dem Unterhalt laufen? Ich hab echt etwas Angst, das wir als Familie auf dem Trocknen sitzen... Er bekommt etwa 1400€ Netto Ich nur 150€ Elterngeld + Kindergeld Wir haben einen gemeinsamen Haushalt und kommen mit dem Geld Einigermaßen um die Runden, da er mich ja quasi "aushält" wegen Kinderbetreuung und Haushalt. Denkt ihr, er muss seiner Ex Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt zahlen? Dann wüsste ich nicht wie es weiter geht Danke für eure Hilfe

von Yin5399 am 27.10.2021, 22:29



Antwort auf Beitrag von Yin5399

Denkt ihr, er muss seiner Ex Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt zahlen? Kindesunterhalt auf jeden Fall! Die beiden Kinder sind gleichgestellt, warum sollte euer gemeinsames "mehr wert sein" wie das ältere Geschwisterkind? Notfalls muss er zusätzlich einen Minijob annehmen, oder du mußt in der EZ arbeiten. Wieso bekommst du nur den Mindestsatz? Alter Grundsatz, der aber stimmt: Kinder muss man sich leisen können!

von KielSprotte am 27.10.2021, 22:46



Antwort auf Beitrag von KielSprotte

Es geht eben nicht, um das mehr Wert. Er hat schon einen neuen Job angenommen um überhaupt für uns sorgen zu können und Minijob ist zeitlich nicht drin. Ich bekomme nur Mindestsatz, da ich vorher nur Ausbildungsvergütung durch duales Studium hatte. Ich habe jedoch keine Möglichkeit die kleine unterzubringen, damit ich auch Arbeiten kann. Sonst würde ich das ja schon längst machen

von Yin5399 am 27.10.2021, 22:53



Antwort auf Beitrag von Yin5399

WENN es sein Kind ist, ist er beiden Kindern gegenüber unterhaltspflichtig und dadurch verringert sich der Unterhalt für dein Kind. Ihr könnt aber Wohngeld beantragen.

von 3wildehühner am 28.10.2021, 01:22



Antwort auf Beitrag von Yin5399

1400 € netto beim Vollzeit Job? Das ist extrem wenig,. Wenn ihr heiratet kann Er ja , solange du Zuhause bist, in Steuerklasse 3 gehen, dann hat er netto mehr. Du kannst nach einem Jahr wieder arbeiten, somit hast du 300€ elterngeld ( so hart es klingt mehr muss man sich leisten können). Zudem kann er devinitiv einen Minijob annehmen ,40 Stunde. Sind in der Regel Vollzeit bis 48 Stunden wird als zumutbar angesehen. Oder du gehst auf 450€ arbeiten.

von misses-cat am 28.10.2021, 06:43



Antwort auf Beitrag von misses-cat

Ach so ich würde definitiv einen Vaterschaftstest machen

von misses-cat am 28.10.2021, 06:46



Antwort auf Beitrag von misses-cat

Noch ein Nachtrag, das andere Kind ist ja schon 1,5 Jahre auch von der Mutter wird sicher verlangt das sie wenigstens Teilzeit arbeitet, dein Verlobter kann ja gar nicht Betreuungsunterhalt für sie zahlen, eigentlich auch nicht für dich vorrangig und das auf gleicher Stufe sind die Kinder

von misses-cat am 28.10.2021, 07:10



Antwort auf Beitrag von misses-cat

Gut ok. Sie wird nicht Arbeiten, das ist schon Kind Nummer 4. Also warten wir gespannt den Test an

von Yin5399 am 28.10.2021, 09:50



Antwort auf Beitrag von misses-cat

Für uns sind die 1400€ schon viel. Es kommt nicht jeder aus gutem Haus! Zudem er fährt LKW, da ist er täglich mind. 10 Stunden unterwegs (inklusive Fahrtwege), da bleibt nicht mehr viel Zeit. Betreuungsplatz haben Wir erst März 2023. Es hat schon alles einen guten Grund, warum alles so ist!

von Yin5399 am 28.10.2021, 09:54



Antwort auf Beitrag von Yin5399

Ich habe sieben Kinder ( zwei sind erwachsen 20+18 und wegen der Ausbildung ausgezogen die anderen 5 zwischen 12 Jahren und 8 Monate) , fünf wohnen noch Zuhause trotzdem gehe ich wenn die kurze in der Kita ist 25 Stunden die Woche arbeiten. natürlich kann man mit vier Kindern arbeiten

von misses-cat am 28.10.2021, 11:49



Antwort auf Beitrag von Yin5399

Also Lkw Fahrer sind sehr gesucht, da muss er wirklich nicht für 1.400 Netto 10h pro Tag arbeiten. Hat er denn keinen Beruf gelernt? Ich verstehe das nicht ehrlich gesagt. Ich verdiene ganz knapp diesen Betrag in teilzeit 23h. Wie stellt er sich denn vor von was er und seine Kinder leben wollen in Zukunft?

von lilly1211 am 28.10.2021, 12:02



Antwort auf Beitrag von lilly1211

Was gibt es da nicht zu verstehen? Viele in der Bevölkerung verdienen nur so wenig. Friseure, Arbeitskräfte in Gast- und Hotelgewerbe, Reinigungskräfte etc….kommt ja auch drauf an wo man in Deutschland lebt.. Denke nicht das man da jemanden ein Vorwurf machen sollte warum er so wenig verdient..

von 12Mami am 28.10.2021, 12:41



Antwort auf Beitrag von 12Mami

Naja, also ich finde schon bevor ein Mangelfall entsteht (und das ist hier der Fall) muss man sehen dass man Geld verdient. Lkw Fahrer können 4.500 Brutto verlangen im Moment, liest man oft. Einen 1.400 € Job muss man sich halt leisten können, damit ist im Mangelfall dann leider Schluss. Egal welche persönlichen Präferenzen man hat. Er kann ja nicht erwarten dass andere Leute über UHV sein Kind ernähren während er sein Einkommen unnötig niedrig hält.

von lilly1211 am 28.10.2021, 12:49



Antwort auf Beitrag von Yin5399

LKW-Fahrer sind im Moment derart gesucht, dass er sicher einen besser bezahlten Job bekommt. In dem Bereich wird momentan viel geboten. Ansonsten bleibt tatsächlich nicht viel, wenn man von den 1400,00 € den Selbsthalt usw. abzieht. Der Rest wird zwischen beiden Kindern geteilt. Bei den Betreuungsplätzen würde ich nochmal nachhaken, da gibt es doch einen Rechtsanspruch ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. LG Goldbear

von Goldbear am 01.11.2021, 14:13



Antwort auf Beitrag von Yin5399

Ein angemessener Verdienst hat nichts mit ‚aus gutem Haus‘ kommen zu tun. Kennst du seine Abrechnungen?

von Möhrchen am 16.11.2021, 16:37



Antwort auf Beitrag von lilly1211

LKW Fahrer ist kein Beruf? Das finde ich schon frech. Und 1400 € netto ist für viele schon viel Geld. Es gibt genug Berufe, wo man nur das oder eben weniger verdient. Wenn du so viel bei 23h verdienst sei froh, das Glück haben nicht alle. Mindestlohn ist vielerorts normal, das steht man mit weniger da, trotz Vollzeit!

von Angelandbaby am 18.11.2021, 11:44



Antwort auf Beitrag von Yin5399

ich würde bei den genannten Zahlen auf 80-90€ Kindesunterhalt und 0€ Betreuungsunterhalt tippen. Sein Selbstbehalt sind 1180€ plus 5% berufsbedingte Aufwendungen. Wären also noch ca. 1400(Nettoeinkünfte)-70(berufsbedingte Aufwendungen)-1160(Selbstbehalt)=170€ an beide Kinder zu verteilen.

von kevome* am 29.10.2021, 11:32



Antwort auf Beitrag von Yin5399

Dein Verlobter arbeitet 5 Tage je 10h, richtig? Du könntest zb einen 450 eur Job machen an den 2 Tagen an denen er nicht arbeitet (oder einem der beiden Tage) oder arbeiten wenn er von der Arbeit kommt, zb abends Regale im Supermarkt füllen oder nachts Büros reinigen etc Klingt hart nach 10h Arbeit Kinder zu hüten oder am WE? Ich arbeite als mehrfach Mama jeweils seit die Kids 5 Monate sind und betreue sie vor und nach der Arbeit von bis zu 10 Stunden sowie das ganze WE und auch nachts (der Kleinste wird noch mehrmals wach). Also ein paar Stunden sollte er da schaffen.

von Tamtam456 am 30.10.2021, 18:03



Antwort auf Beitrag von Yin5399

LKW-Fahrer mit 1400,-- Netto?? Da verkauft er sich aber weit unter Wert. Fahrer sind mehr als begehrt, da werden ganz andere Löhne aufgerufen. Soll er sich noch einmal umschauen.

von KielSprotte am 31.10.2021, 09:58



Antwort auf Beitrag von Yin5399

Du hast eine PN

von Kusschlerin22 am 15.11.2021, 07:49



Antwort auf Beitrag von Yin5399

LKW-Fahrer verdienen durchschnittlich ca. 30.000 Euro brutto...macht netto ca. 1.900 Euro...warum verdient er deutlich weniger? Ggf. macht es Sinn, dass Du arbeiten gehst - mit dualem Studium sollt da mehr als 1400 Euro netto rauskommen. So kann zumindest der Mindestunterhalt gezahlt werden, falls es sein Kind ist.

von Möhrchen am 16.11.2021, 16:34



Antwort auf Beitrag von Möhrchen

Weil er keine Wochentouren fährt? Er hat ein kleines Kind, da kann man nicht bestimmen, das er auf Montage geht oder Wochentouren fährt. Und ja das ist wirklich so. Hat sogar vom Amt dazu Recht bekommen. Und ich weiß ja nicht, in welcher Ausbildung man horrenden Lohn verdient In meiner mit Mindestgehalt von sonst 350€ definitiv nicht Außerdem möchte mein AG nicht, das ich einen zweiten Job annehme! Schon mal daran gedacht? Da könnte ich ja genau so gut meine Ausbildung weiter machen, mit 40h pro Woche... klappt nicht so recht ohne Betreuung, merkst du selber oder? Immer erst nachfragen, bevor man verurteilt!

von Yin5399 am 16.11.2021, 18:41



Antwort auf Beitrag von Yin5399

Er hat ja offenbar/vermutlich 2 kleine Kinder. Da muss man dann auch Verantwortung übernehmen. Was spricht denn gegen Wochentouren?

von Möhrchen am 17.11.2021, 08:44



Antwort auf Beitrag von Yin5399

So pauschal darf der AG gar nicht ablehnen, wenn du z.b. woanders§ einen Minijobs ausüben möchtest...auch für dich gilt: erst mal nachfragen, bevor man rumzickt. Ein Familienrichter kann es übrigens sehr wohl als zumutbar für den Vater ansehen, Wochentouren zu fahren und die Berechnung für den Kindesunterhalt darauf basieren...

von Möhrchen am 17.11.2021, 08:58



Antwort auf Beitrag von Möhrchen

Hallöchen Möhrchen Doch sein AG darf ihn einen Nebenjob verwehren da man als LKW-Fahrer eine 50-60Stunden Woche hat und dies zu Beeinträchtigung in seinem Hauptjob führen kann. Es ist auch so wenn er jetzt Wochentouren fahren würde tut sich deswegen auch nichts am unterhalt bessern, egal ob er mehr verdient. Denn der mehrverdienst geht dann für Verpflegung außer haus drauf und dies darf auch vom Unterhalt mit abgerechnet werden. Denn von Spesen werden maximal 1/3 angerechnet an den unterhalt. Dann kommen die eventuellen Übernachtungen noch hinzu wenn er nicht im LKW-Schläft. So einfach wie das klingt ist das alles nicht. Ich spreche da aus Erfahrung! LG ich

von Kusschlerin22 am 18.11.2021, 13:00



Antwort auf Beitrag von Kusschlerin22

Ich sprach davon, dass SIE einen Nebenjob haben könnte - am WE z.b., wenn der Papa auf das Kind aufpassen kann; Sie schrieb ja, dass ihr AG es nicht möchte...das geht aber nur, wenn sie z.b. bei der Konkurrenz arbeiten wöllte o.ä....einfach so - aus Prinzip - geht es nicht. Die Gehaltsschere für LKW-Fahrer ist ja nach oben noch weiter offen...da geht auch noch mehr als 1.900 Euro...da bleibt dann schon noch was für den Unterhalt übrig. Sonst sollte er sich vielleicht einen ganz normalen Job vor Ort suchen - die 1.400 Netto in VZ sind m.E. nicht so schwer zu knacken... Hat das bei Dir ein Gericht so ausgerechnet / festgesetzt?

von Möhrchen am 19.11.2021, 11:56