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Unterhalt ab 18 jahre

Thema: Unterhalt ab 18 jahre

Hallo, Hätte mal ne frage an Eltern mit älteren Kindern. Wie ist es bei euch mit Unterhaltszahlungen an 18jährige Kinder und später an Studierenden. Hintergrund ist folgender... Ich hätte die Möglichkeit eine Umschulung zu machen, wobei ich allerdings ungefähr 450€ weniger im Monat hätte als mit meinem halbtagsjob. Mein Mann zahlt selbstverständlich Unterhalt an seinem Sohn, der Ende nächstes Jahres 18jahre wird. Die Umschulung würde im Sommer beginnen. Wir selbst haben 2 Kinder. Erhöht sich ab dem 18 Lebensjahr, bzw. Sobald das Kind studiert der Unterhalt Komplet für meinen Mann auf die 750€ plus die Studiengebühren? Das wären aktuell 300€ mehr als jetzt. Und wenn mein Gehalt weniger ist, würde es nicht gehen. Seine ex arbeitet nur auf 400€ und ist somit bestimmt nicht Unterhaltspflichtig wie es im Internet steht. (Ab 18 Jahre sind beide Eltern unterhaltspflichtig egal bei wem das Kind lebt) Da ich meinen Kindern nichts streichen möchte, Hobby, etc..ist es für mich jetzt hilfreich was eure Erfahrungen so sagen. Ob ich die Umschulung wegen des Geldes lieber nicht machen kann, da ein Studium ja dauert. Mein Mann kann keinen zweiten Job annnehmen, er arbeitet bis 19uhr Abend, inkl. Samstags und ist nur sonntags zuhause. (Deutschlandweit arbeitet er wo er gerade eingesetzt wird) Besten Dank für euer antworten... Ach ja, ich will mich nicht vor dem Unterhalt drücken, sondern nur durch rechnen ob ich die umschulung machen kann...

von geka am 08.11.2017, 17:39



Antwort auf Beitrag von geka

Also da gibt es komplizierte Rechenbeispiele im Internet. Z.b. unter scheidung.org und scheidung.io. Unterhalt ab 18 eingeben. Da geht es um selbstbehalt. Bereinigtes Einkommen etc. Wenn sein Sohn 18 ist, muss er sich mit seinem Sohn auseinandersetzen wegen des Unterhalts nicht mit der Ex. Die Ex kann dann auch nichts mehr einklagen. Das muss dann alles der Sohn machen. Ich empfehle den Unterhalt auch nur dem Sohn zu überweisen. Wenn der Sohn studiert ist er nicht mehr privilegiert. Dann steht er im Unterhaltsanspruch hinter euren minderjährigen Kindern. Glaube nicht, dass dein Mann mehr zahlen MUSS. Eher weniger oder gleich.

von ichbinfrei am 09.11.2017, 15:18



Antwort auf Beitrag von geka

Mein lieber Scholli, er zahlt ja echt viel ... , das muss man erst mal verdienen. Soweit ich weiß , müssen dann definitiv beide Eltern aufkommen und genauso wie dein Mann für die Zahlungen verpflichtet ist , auch die Kindsmutter, welche dann ebenfalls in der Pflicht ist ,sich nen Job zu suchen , um den Forderungen gerecht zu werden. Habt ihr regelmäßig Kontakt zum Sohn ? Ich würde auch schauen, dass er das Geld dann direkt bekommt. Denn bei der Summe, und einer Mutter die nur nen Minijob macht, hab ich eher das Gefühl , sie lebt vom Unterhalt .

von Patchwork am 09.11.2017, 17:21



Antwort auf Beitrag von geka

Die Mutter des Kindes muss ab 18 für die Hälfte des Barunterhaltes aufkommen und notfalls mehr arbeiten gehen. Weiterhin zählen eure Kinder erstrangig undauch Unterhalt für dich als Ehefrau, wenn du zukünftig weniger verdienst. Notfalls muss dein Mann in eine Mangelberechnung gehen oder diese einfordern. War bei meinem Mann auch so und unsere Kinder wurden vorrangig angerechnet

von Späti79 am 10.11.2017, 18:51



Antwort auf Beitrag von geka

Ja, genau so ist es. Ab dem 18. Lebensjahr sind BEIDE Elternteile dem Kind zu BARunterhalt verpflichtet. Das kann von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt natürlich damit abgegolten werden, dass das Kind weiterhin dort leben kann und eben (wie vorher ja auch) seine Mahlzeiten bekommt, Taschengeld, Kleidung, etc. Das Kind muss den Unterhalt direkt bei beiden Eltern einfordern. Dein Mann muss seiner Ex nichts mehr überweisen und das sollte er auch nicht mehr tun. Ob und wieviel von dem Unterhalt sein Sohn dann an die Mutter abgibt (weil er dort wohnt und Mahlzeiten, Kleidung etc bekommt), muss der Sohn ebenfalls mit seiner Mutter klären. Wie hoch der Unterhalt sein wird, kann dein Mann m.E. anhand der Unterhaltstabelle berechnen. Oder durch einen Anwalt berechnen lassen, denn auch die Beistandsschaft beim Jugendamt endet automatisch mit dem 18. Lebensjahr. Ich weiß jetzt nicht, wie das geregelt ist, wenn ein Elternteil deutlich weniger verdient als das andere Elternteil, ob dann der besser verdienende Elternteil mehr Unterhalt zahlen muss? Also mal abgesehen von der moralischen Verpflichtung. Auch hier würde ich eine anwaltliche Beratung empfehlen. Alles Gute!

von momworking am 14.11.2017, 18:26



Antwort auf Beitrag von geka

Ich glaube nicht, dass dein Mann die Studiengebühren bezahlen muss. Und auch keine € 750 Unterhalt (es sind € 735 für BEIDE Eltern). Den link hier finde ich ganz gut: https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/unterhalt.php Ob man seinem Kind das teure Privatstudium bezahlen MUSS, finde ich gerade nirgends. Trini

von Trini am 17.11.2017, 08:21



Antwort auf Beitrag von Trini

Hallo, Danke für eure Antworten.. Die 750euro sind wirklich ab Januar 2018, wurde erhöht. Da die Mutter nicht ganztags arbeitet und auch nicht muss, da noch ein zweites Kind da ist, wird sie keinen Unterhalt zahlen müssen. Da Kind wird unter Garantie klagen, um den ganzen Unterhalt zu bekommen. Würde schon angedeutet. ich werde auf Nummer sicher gehen und aktuell nicht mit der Umschulung beginnen. Ist mir zu riskant, das wir zum Schluss viel zu viel an unseren Freizeit Aktivitäten unserer Kinder sparen müssen. vielen Dank

von geka am 17.11.2017, 17:32



Antwort auf Beitrag von geka

Dein Mann wird sicher nicht mehr wie die Hälfte zahlen müssen. Die Mutter ist auch verpflichtet ob das als Bargeld oder Natural passiert ist dann egal. Ich würde die Umschulung machen.

von DannaM am 23.11.2017, 08:15