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Unterhalt vom Kindsvater???

Thema: Unterhalt vom Kindsvater???

Hallo Ihr Lieben. Ich habe mit meinem Exmann 3 Kinder. Bis April 2015 habe ich Unterhaltsvorschuss bekommen. Dies habe ich abgemeldet weil ich neu geheiratet habe. Der Kindsvater zahlt keinen Unterhalt. Er ist weg gezogen und hat alle 14 Tage die Kinder am Wochenende. Er wohnt ca 60km von hier weg. Er ist weggezogen, aber trotzdem besteht er drauf das ich eine Tour übernehme. Sind für mich immerhin 120km. Er ist derzeit arbeitslos und verdient 400€ nebenbei. Nun meine Frage, muss er trotzdem irgendwas an Unterhalt bezahlen? Selbst wenn ich einmal die kinder nicht bringen kann will er am liebsten 25€ spritgeld haben. Hat einer einen rat?

von Bald4fachMummy am 06.01.2016, 23:45



Antwort auf Beitrag von Bald4fachMummy

Hm... 1.) er verdient 400 € "nebenbei"... = schwarz??? 2.) ER ist weggezogen, also darf er auch gerne die erhöhten Umgangskosten tragen. 3.) beteiligt er sich denn sonst ab und zu irgendwie an den Kosten? Mal neue Schuhe, Shirts o. ä.` Grundsätzlich würde ich zum Jugendamt gehen und die Unterhaltsfähigkeit prüfen lassen. Und dem Jugendamt gut auf die Finger schauen dass sie da auch dahinter sind. Gruss Désirée

von desireekk am 07.01.2016, 04:06



Antwort auf Beitrag von desireekk

Genau.Er ist weggezogen.Ich würde ihm nicht die Kinder hinterher tragen.Das ist seine Aufgabe.Da hat er Pech gehabt.Machst du alles,auf was er besteht?Lass dir das mal durch den Kopf gehen!Das ist nicht böse gemeint.Du bist viel zu gutmütig.Er kann schön Unterhalt bezahlen,wenn er arbeitet.Gehe zum Jugendamt oder nimm dir einen Anwalt!

von fsw am 07.01.2016, 16:46



Antwort auf Beitrag von desireekk

Es läuft wohl auf Minijob Basis. Nein, er gibt nicht 1cent für die Kinder dazu.

von Bald4fachMummy am 10.01.2016, 22:36



Antwort auf Beitrag von Bald4fachMummy

OB er Unterhalt zahlen kann und muss hängt vom Einkommen ab ALG + 400€ ist zwar etwas aber er hat einen Selbstbehalt. Du musst ihm keine Umgangskosten bezahlen, es sei denn ihr WOLLT es euch teilen oder du machst es gern für den Umgang der Kinder. Ich kann mir das eigentlich nicht leisten aber auch ich habe schon bezahlt, obwohl ich seit vielen Jahren keinen Unterhalt sehe.

von mf4 am 10.01.2016, 19:06