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Unterhaltsfrage ??????

Thema: Unterhaltsfrage ??????

Mein Mann und ich haben beide Kinder mit in die Beziehung gebracht ich 3 und mein Mann 1 Kind Meine Kinder Leben bei mir bzw. uns seine Tochter kommt alle 2 Wochen. Vor 1 Woche kam unser gemeinsamer Sohn zur Welt und vor 10 Tagen haben wir Geheiratet mit meinen Kindern halb auf der Steuerkarte und durch die Hochzeit wird er mehr raus bekommen mit Überstunden ca. 2300 - 2400 Netto Meine Frage : Muss er jetzt an seine Tochter aus 1 Ehe mehr Unterhalt zahlen nur weil wir ein Kind bekommen haben und Geheiratet haben ? Er ist doch jetzt auch für 2 Kinder Unterhalts Verpflichtet !? Und ich habe ja momentan auch kein Einkommen . Bisher zahlt er 291 Euro an seine Tochter

von MELabc am 08.08.2011, 20:22



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hi, also nach meinem wissensstand steigt die unterhaltspflicht mit dem einkommen, und das jüngere kind hat auch anspruch. will meinen das es durchaus möglich ist, dass er mehr für das erste kind zahlen muss obwohl ein zweites dazu gekommen ist. lg

von septembermaus06 am 08.08.2011, 22:34



Antwort auf Beitrag von MELabc

Ich gehe mal davon aus, dass Dein Mann gem. Düsseldorfer Tabelle Unterhalt an seine Tochter zahlt. Da ist es so, dass von zwei Unterhaltspflichtigen ausgegangen wird. Entsprechend den Regelungen der DDT hätte er so eine Gehaltsstufe höher angesetzt werden müssen (da nur ein Unterhaltsberechtigter) als er eigentlich aufgrund seines Gehaltes eingestuft werden müsste. Durch das zweite Kind "rutscht" er jetzt in die "richtige" Gehaltsstufe. Inwieweit Du jetzt mit eingerechnet werden musst, hängt von Deinem Einkommen (=Elterngeld und sonstige Einkünfte) ab. Ggf. könnte er dann eine Gehaltsstufe abgestuft (=weniger zahlen) werden. Allerdings muss das neue netto natürlich auch in Betracht gezogen werden. Das liefert die Grundeinstellung in der Düsseldorfer Tabelle. Gemäß dem genannten Unterhalt ist dein Mann in der zweiten Gehaltsstufe eingruppiert gewesen. Hatte also ein Netto von 1501-1900 Euro. Das passt auch mit dem neuen Netto nach Kindern und heirat. Er war also nicht (wie eigentlich korrekt) um eine Stufe höher eingestuft. Mit dem neuen Netto wechselt er in Stufe 4. Damit sind für die Tochter ab sofort 327 Euro fällig. Wenn Du kein eigenes Einkommen hast, könnte der Unterhalt auf 310 gesenkt werden. Ja, nicht nur die Zweitfamilie hat Anrecht darauf von der neuen Situation zu profitieren. Gruß Corinna

von shinead am 09.08.2011, 10:09



Antwort auf Beitrag von shinead

hallo ja der ku kann durch heirat steigen,aber da er ja jetzt für mehrer personen uh-verpflichtet ist,du bist nun auch uh berechtigt aber die kinder gehen erstmal vor. kann es aber auch sein das der ku sinkt,kommt halt auf das bereinigte nettoeinkommen drauf an,wenn ihr es genau wissen wollt lasst ee berechnen.

Mitglied inaktiv - 09.08.2011, 10:27



Antwort auf Beitrag von MELabc

Also bei uns ist es auch so, der Unterhalt aus der ersten Ehe wird gekürzt, da er auch für das gemeinsame Kind Unterhalspflichtig ist.Das erste Kind steht zwar an erster Stelle aber sie bekommen trotzdem fast gleich viel Unterhalt und sein menimum an Selbsterhalt ist bei 1050€ . Also wird der Unterhalt weniger für das erste Kind.

von dextro am 09.08.2011, 14:13



Antwort auf Beitrag von dextro

Danke für eure Antworten

von MELabc am 10.08.2011, 07:47