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Unterhaltspflicht

Thema: Unterhaltspflicht

Hallo Miteinander! Kann mir hier einer sagen, ob der Kindsvater unterhaltspflichtig bleibt, wenn ich mit meinem neuen Partner zusammen zieh bzw. wir auch wieder ein Kind haben? Oder bekommt mein Sohn dann keinen Unterhalt mehr und wir müssen mit dem Gehalt meines Freundes uns alle 4 durchbringen? Danke für Eure Antworten Gruß aus Köln

von Majani+1 am 02.09.2011, 13:05



Antwort auf Beitrag von Majani+1

hallo dein expartner belibt eurem kind weiter zu uh verpflichtet,ob du mit jemandem zusammen lebst oder neu verheiratet bist das spielt keine rolle!

Mitglied inaktiv - 02.09.2011, 13:06



Antwort auf Beitrag von Majani+1

Dir oder dem Kind gegenüber. Dem Kind gegenüber bleibt der KV unterhaltspflichtig. Dir gegenüber nicht.

von chartinael am 02.09.2011, 13:25



Antwort auf Beitrag von chartinael

Die Frage galt für die Unterhaltspflicht dem Kind gegenüber. Danke für die Antworten - bin ja doch ein wenig erleichtert *g*

von Majani+1 am 02.09.2011, 13:26



Antwort auf Beitrag von Majani+1

Dem Kind gegenüber bleibt er auf jedenfall unterhaltspflichtig. Bin mit meinem neuen Partner mittlerweile verheiratet und wir haben zwei gemeinsame Kinder, trotzdem muss der Vater meiner Großen weiterhin Unterhalt zahlen.

von Julia+3 am 03.09.2011, 00:09