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Vollmacht, schulische Angelegenheiten

Thema: Vollmacht, schulische Angelegenheiten

Hallo, Gibt es nicht mehr die Moeglichkeit bei ASR einer Stiefmutter/Stiefvater(verheiratet oder unverheiratet) eine Vollmacht fuer schulische Angelegenheiten auszustellen? Wenn nicht, was kann der miterziehende Part sonst erhalten?

von 32+4 am 20.06.2014, 21:44



Antwort auf Beitrag von 32+4

Vollmacht kann man selbst erstellen und unterschreiben - Kopie dann der Schule einreichen. Einfach wer wem die 'Macht' gibt und welche Bereiche sie umfasst - Unterschrift fertig

von YPW05 am 21.06.2014, 23:14



Antwort auf Beitrag von 32+4

Ich habe im Kindergarten sowie in der Schule eine Vollmacht für meinen Mann hinterlegt. Für den Fall das ich nicht kann (bei seinen nicht leiblichen Kindern), darf er dann eben.

von xIntirax am 29.06.2014, 13:21



Antwort auf Beitrag von 32+4

Mit der Heirat hat er das "kleine Sorgerecht" http://dejure.org/gesetze/BGB/1687b.html

von Lena_1977 am 01.07.2014, 17:32