Hallo,
Gibt es nicht mehr die Moeglichkeit bei ASR einer Stiefmutter/Stiefvater(verheiratet oder unverheiratet) eine Vollmacht fuer schulische Angelegenheiten auszustellen?
Wenn nicht, was kann der miterziehende Part sonst erhalten?
von
32+4
am 20.06.2014, 21:44
Vollmacht kann man selbst erstellen und unterschreiben - Kopie dann der Schule einreichen.
Einfach wer wem die 'Macht' gibt und welche Bereiche sie umfasst - Unterschrift fertig
von
YPW05
am 21.06.2014, 23:14
Ich habe im Kindergarten sowie in der Schule eine Vollmacht für meinen Mann hinterlegt. Für den Fall das ich nicht kann (bei seinen nicht leiblichen Kindern), darf er dann eben.
von
xIntirax
am 29.06.2014, 13:21
Mit der Heirat hat er das "kleine Sorgerecht"
http://dejure.org/gesetze/BGB/1687b.html
von
Lena_1977
am 01.07.2014, 17:32