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Geschrieben von Bella13 am 28.01.2011, 20:35 Uhr

Vorsorgetestament

Hallo!

Habt ihr ein Vorsorgetestament,in dem geregelt ist was mit den Kindern passieren soll wenn euch was passiert.
Ich möchte eines verfassen.Mein Wunsch wäre es das meine Tochter im Fall des Falles bei meinem Mann ihrem Stiefvater und ihrem Bruder bleiben darf.
Sie ist 5 Jahre alt und sieht meinen Mann als ihren Vater an.Sie hat Kontakt zu ihrem leiblichen Vater,weiß das daß ihr anderer Papa ist,spricht ihn aber mit Vornamen an.
Man hört soviel unterschiedliches,die einen sagen unmöglich wenn mir was passiert dann kommt sie zu ihrem leiblichen Vater(haben gem. Sorgerecht) andere sagen wieder mein Wunsch würde durchaus berücksichtigt werden,diese Aussage von einer JA Mitarbeiterin.


lg

 
8 Antworten:

Re: Vorsorgetestament

Antwort von cke04 am 30.01.2011, 22:29 Uhr

hallo
soweit ich weiß wird erstmal der vater geprüft,da ihr kontakt habt und das gemeinsame dorgerecht,wird eure tochter sicher auch zu ihm kommen!
es gibt wohl weinge fälle wo das kind beim stiefvater bleiben konnte,da entscheidet dann aber ein gericht!
und in den meißten fällen betand kein kontakt zum leiblichen vater!
was sagt denn der leibliche vater dazu?
vielleicht macht ihr das schriftlich unter euch aus,wenn er das auch möchte sollte das kein problem sein.

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Re: Vorsorgetestament

Antwort von Bella13 am 31.01.2011, 9:23 Uhr

Hallo

Denn KV kann man in eine Tüte packen um es mal höflich auszudrücken.
Er wollte noch nie ein Vorsorgetestament machen,noch nicht mal als ich noch nicht verheiratet war,sprich alleinerziehend.
Der meinte immer nur so schnell stirbt man nicht!Tolle Aussage!!!

Ich finde es einfach schrecklich die Vorstellung wenn ein Kind jahrelang in einer Familie aufwächst mit Geschwistern und einem liebenden Stiefvater und wird dann herausgerissen,weil es ja einen leiblichen Vater hat.
Sie hat hier ihren Lebensmittelpunkt,ihre Freunde und Familie,geht hier bald zu Schule usw.
Ich frage mich da einfach nur warum ist es in so einem Fall besser,wenn das Kind da zu leiblichen Vater kommt,der zwar meist alle 14 Tage Kontakt hat,aber ansonsten am Leben seiner Tochter nicht viel anteil nimmt,da ja dafür mein Mann jetzt zuständig sei.O-Ton seine Aussage mal.
Er war noch auf keinem Elternabend,konnte mit seiner Tochter noch nie zum Arzt gehen usw.

Könnte hier einen ganzen Roman schreiben.

Naja ich werde mich jetzt auf alle Fälle mal beim Jugendamt schlau machen und meine Schwiegereltern haben eine Bekannte die Richterin am Familiengericht ist,die kann mir bestimmt eine gute Auskunft geben.

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Re: Vorsorgetestament

Antwort von MadamePompadour am 02.02.2011, 10:34 Uhr

Bei uns ist es ebenso.

Ich trennte mich von meinem Exmann als die kleinste 13 Monate alt war (2004) - Seit dem herrschte kaum Kontakt. Kein Interesse von ihm. Er genoss dann seine Freiheit. Zwischendurch saß er auch für 2 1/2 Jahre im Gefängnis. Laut Aussagen von Bekannten wegen Betrug und Diebstahl.
Als er entlassen wurde, bot ich ihm den Kontakt natürlich mit den Kinder an. Klappte 2 - 3 mal...
mittlerweile hat er die Kinder nun seit 2 Jahren nicht mehr gehabt. Gesehen, letztes Jahr Weihnachten, da meine Exschwiegereltern sie am 2. Weihnachtsfeiertag bei sich hatten.
Aber wie gesagt, weder Unterhalt wird gezahlt, noch beteiligt(e) er sich an Sorgen und Erziehung.
Möchte auch sagen, dass ich dies auch in keinsterweise mehr haben möchte. Sein "verschwinden" hat uns bzw. mich und die Kinder irgendwie aufmuntern lassen.
Sorgen und ärger sind so weggefallen.

Ich bin ja nun in zweiter Ehe verheiratet... ein Mädl kam noch dazu.
Auch mein Herzenswunsch wäre, dass meine zwei großen hier weiter leben könnten. Sie gehen hier zur Schule und sind hier einfach "zuhause"
Eine Zukunft bei meinem Exmann wäre glaube ich ein sozialer Abstieg.
Er lebt auch 60 km von uns in einer anderen Stadt.

Wenn du etwas in Erfahrung bringen kannst, würde es mich freuen, wenn du mich daran teilhaben lässt - gerne per pn.

ganz liebe grüsse
tina

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Re: Vorsorgetestament

Antwort von robynluismami am 02.02.2011, 16:50 Uhr

Ich würde auch gerne mehr darüber wissen,..
mein Ex mann hat bereits 14 Monate keinen Kontakt die Großen sagen mittlerweile Papa zu meinem Mann.
Ihm wurde vor 16 Mon das Umgangsrecht eingeschränkt auf Grund von Alk und Drohungen gegen uns.
Ich würde nie wollen das die 2 zu ihm müssen...haben hier ihren Papa und ihren Bruder.
Leider bekomme ich nicht das alleinige SR,er hat uns ja nur bedroht uns umzubringen ,..getan hat er ja nichts sagt die Richterin

:-(

lg steffi

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Re: Vorsorgetestament

Antwort von Bella13 am 02.02.2011, 17:08 Uhr

Hallo!

Wenn ich was weiß,sag ich euch natürlich Bescheid!

@robynluismami:Ich frag mich manchmal,was in manchen Richtern vorgeht,wenn sie solche Entscheidungen treffen.Da muß erst etwas schlimmes passieren bevor gehandelt wird!Wie alt sind deine Kinder jetzt?

@ MadamePompadour:Wie alt sind deine Kids?
Ich denke auch das wenn meine Tochter zu ihrem leiblichen Vater kommen würde,das es ein Abstieg wäre,zumal meine Tochter entwicklungsverzögert ist und viel Aufmerksamkeit und Fürsorge braucht.Haben viele Termine bei Therapeuten und so.Und für sowas hat der gnädige Herr keine Zeit!

GLG

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Re: Vorsorgetestament

Antwort von robynluismami am 02.02.2011, 17:11 Uhr

6 und fast 8...wollen mittlerweile auch nicht mehr hin,..ohne das wir je was gesagt haben sind ja nicht dumm,..ist so gemein...sie wollen auch gerne den gemeinsamen Familiennamen haben :-(
ich hab extra noch einen Doppelnamen,..will den aber auch nicht mehr...

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Re: Vorsorgetestament

Antwort von MadamePompadour am 03.02.2011, 7:34 Uhr

Meine zwei Töchter aus 1. Ehe sind mittlerweile 7 und 9 Jahre alt.
Unser gemeinsames Kind ist 2 Jahre.

Mein Gedankengang zu der ganz Misere...

Wenn ein "Vater" wochenlang nicht gesehen wird, wird er den Kindern auf Dauer fremd und er verliert den emotionalen wie den erzieherischen Einfluss auf die Kinder. Das Gefühl der Zusammengehörigkeit bildet sich im Zusammensein und wenn dieses Zusammensein nur noch sporadisch erfolgt, nimmt das Gefühl von Nähe, Vertrautheit und Verbundenheit ab.

Wichtiger als der glamouröse Kurzbesuch eines Sonntagsvaters ist das Engagement eines "Alltagsvaters", der sich öfter und regelmässig zeigt, ein offenes Ohr für die Sorgen und Wünsche des Kindes hat und sich auch um Alltagsdinge kümmert.

Ich glaubte immer, dass er doch irgendwann so erwachsen mit seinen ü 30 ist und sich an seine Kinder erinnert. Tja,...
Wir sind nun aus seinem Leben. Und er freut sich darüber keine Verpflichtungen übernehmen zu müssen.
Mir soll es recht sein. Gab ihn "zum Abschied" nur noch mit auf dem Weg...
sollte er sich irgendwann mal wieder wegen den Kindern melden, dann nur noch über das Jugendamt.
Ich setze mich mit ihn nie wieder auseinander.
Mit diesem Menschen Kontakt zu haben ist ein Kraftakt für jeden.
Ich tue mir das nicht mehr an. Das macht mir nur unnötige graue Haare.

Wie gesagt, seit zwei Jahren hat er dann entgültig den Kontakt abgeberochen.
Sein Wille geschehe.

Und wir sind glücklich wie nie zuvor.

Traurig... aber wahr.

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Re: Vorsorgetestament

Antwort von KnuddelMami25 am 27.04.2011, 12:56 Uhr

Also wir haben das aktuell nun so gemacht. Wir haben (der leibliche vater und ich) eine Vereinbarung geschrieben, die für beide elternteile bindend ist. Und zwar dass mein großer auch bei meinem Mann und seinem bruder bleiben darf (da wir auch noch das gem. sorgerecht haben, abes selbst wenn er kein sorgerecht hat und dir was passiert bekommt er automatisch das komplette soregrecht) bis zum vollendeten 14. lebensjahr. Danach kann er den wohnort frei entscheiden. Das ans gericht geschickt mit unterschrift von beiden eltern , stempel drauf, fertig. Zählt mehr als ein Testament, hat man mir vor gericht gesagt.

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