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leidiges Thema : Unterhalt

Thema: leidiges Thema : Unterhalt

Hat jemand Ahnung , in welcher Spalte der Düsseldorfer Tabelle man schauen muss, für eine Neuberechnung, wenn das Kind 12 Jahre wird? Vor 11 Jahren wurde ein Titel festgesetzt, Set dem hat die Kindesmutter nie einen neuen Antrag gestellt. In den 11 Jahre ist ja so viel passiert. Damals war mein Mann allein, hatte nur dieses eine Kind, sein Einkommen war geringer und die Düsseldorfer Tabelle hat sich ja auch angehoben. Wir möchten dem Kind gern zahlen, was ihm zusteht, aber weil die Kindesmutter keinen Antrag beim Jugendamt stellt, wissen wir nicht, wie wir selber neu berechnen lassen können. Einen Anwalt können wir uns aus finanziellen Gründen nicht wirklich leisten. Die neue Situation sieht so aus: Mein Mann und ich haben geheiratet und erwarten in wenigen Tagen unser 3. gemeinsames Kind. Daher ist er zusätzlich unseren 3 en und da ich in Elternzeit bin, ja auch mit unterhaltsverpflichtet. Ich habe noch 3 Kinder aus meiner 1. Ehe mitgebracht, wo auch mein jetziger Mann für aufkommen muss, da der Kindsvater keinen Unterhalt zahlen kann. Durch unsere 6 Kinder benötigten wir ein größeres Auto, wo wir Schulden abzahlen und haben ein Haus gebaut, wo wir viele Schulden drauf haben. Ich weiß nicht ob es eine Relevanz hat. Auch hat eines unserer Kinder eine 50%ige Behinderung, wo Mehrbedarf entsteht. Also alles ein bissel verzwickt und wir sind ziemlich ahnungslos, was man da vom Einkommen abziehen kann. Mit nem Selbsterhalt von 1200 Euro kann man als Alleinverdiener, ja keine 8 köpfige Familie ernähren. Kennt sich jemand aus? Vg

von Patchwork am 24.10.2017, 10:36



Antwort auf Beitrag von Patchwork

Hallo, also ohne Angaben zum Einkommen, kann man natürlich nichts sagen. Schau mal: https://duesseldorfer-tabelle-2017.info/unterhaltsrechner/ Der Mindestunterhalt für das 12j-Kind ist 460 Euro abzüglich die Hälfte vom Kindergeld. So wie es für mich klingt wird es bei euch eine Mangelfallberechnung, die nicht trivial ist und in die Hände eines Anwalts gehört. Aber: Deine eigenen Kinder zählen NICHT und du bist ebenfalls nachrangig. Du bekommst ja auch bald Elterngeld und in einem Jahr kannst du ja auch wieder arbeiten. Dein Mann könnte einen Nebenjob annehmen und für deine Kinder aus der Vorbeziehung solltest du den Vater in Anspruch nehmen. LG, bobcat

von bobcat am 24.10.2017, 12:00



Antwort auf Beitrag von bobcat

Mein Mann geht 40 h arbeiten und hat noch 2 h Fahrtweg, so ist ein Nebenjob nicht machbar. Zusätzlich ist er viel auf Dienstreisen, von mehreren Wochen am Stück. Meinen Exmann habe ich übers Jugendamt zur Kasse gebeten. Aber sein Anwalt hatte so viele Beweggründe zum aufzählen, die dazu führten das ich keine Unterhaltsleistungen für die Kinder bekomme. Das Jugendamt sagt dazu, ich müsste dann selber nen Rechtsstreit finanzieren und das kann Jahre dauern und auch dann werden wir kein Geld sehen. Wo nix ist, kann man nix holen und da er chronisch krank ist, kann man ihn auch zu Mehrarbeit verpflichten. Arbeiten möchte ich auch wieder, aber bei 6 Kindern schaffe ich nicht mehr wie 6h am Tag und leider verdiene ich nur sehr wenig ( ca. 750 Euro). Die Düsseldorfer Tabellen sind ja so ungenau. Da sie nicht das bereinigte Einkommen berücksichtigen. So werden wir wohl doch zum Anwalt müssen. Aber vielen dank für Deine Antwort

von Patchwork am 24.10.2017, 13:36



Antwort auf Beitrag von bobcat

Das Kindergeld ist in der Düsseldorfer Tabelle anteilig schon abgezogen!

von Späti79 am 28.10.2017, 22:03



Antwort auf Beitrag von Patchwork

Wenn es einen Titel gibt, muß der eh vom Gericht geändert werden - und da kommt Ihr um einen Anwalt nicht herum. Du bist egal, Deine Kinder auch. Das Auto und das Haus ebenfalls. Im übrigen liegt der Selbstbehalt bei 1.080,- Euro. Das muß Deinem Mann übrig bleiben. Der Rest kann auf seine (!) 4 Kinder aufgeteilt werden. Im Zweifel anteilig gemäß der Altersstufe.

von Strudelteigteilchen am 24.10.2017, 13:28



Antwort auf Beitrag von Patchwork

Tja... den Titel könnt Ihr so einfach nicht ändern. Der gilt erst Mal und muss solange bedient werden bis er abgeändert ist. Die KM wird schon wissen warum sie keine Nachberechnung fordert...denn sie läuft Gefahr dass es weniger wird wenn durch 4 Kinder geteilt wird. Alles über 1080 EUR wird auf die 4 Kinder aufgeteilt, anteilig nach deren Altersstufe. Was genau er an Airbeitsaufwendungen geltend machen kann müsste genauer betrachtet werden. ;Manche Jugendämter machen eine Neuberechnung auch auf Bitten des vaters, die meisten jedoch nicht. Dann bleibt nur der Gang zum Gericht wenn die KM nicht einlenkt. Wenn Du magst kannst Du mir eine PN schreiben. Gruss D

von desireekk am 25.10.2017, 03:32



Antwort auf Beitrag von Patchwork

" Ich habe noch 3 Kinder aus meiner 1. Ehe mitgebracht, wo auch mein jetziger Mann für aufkommen muss, da der Kindsvater keinen Unterhalt zahlen kann. " Nein, muss er nicht. Wie kommst du darauf? Es sei denn, er hat sie adoptiert.

Mitglied inaktiv - 27.10.2017, 15:46



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Weil mein Exmann keinen Unterhalt , wegen Mangelfallberechnung leisten kann und er auf Grund von chronischer Erkrankung nicht gezwungen wird, mehr zu arbeiten . Durch die Heirat habe ich keinen Anspruch auf Sozialleistungen/ Unterhaltsvorschuss , da das Einkommen meines jetzigen Mannes immer mit herangezogen wird. Nennt sich Zugewinngemeinschaft. Daher zahlt er logischerweise auch für meine 3 Kinder aus erster Ehe mit.

von Patchwork am 29.10.2017, 06:59



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Die aber trotzdem nicht berücksichtigt werden, genauso wie Kredite, die nach der Geburt des ersten Kindes zustande kamen.

von Ani_k am 29.10.2017, 08:32



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Vorher kann eh keiner was sagen. Dass er für Deine mit aufkommt war ja auch klar bevor ihr nun noch drei weitere Kinder bekommen habt und ein Haus gebaut hat. Dass die Mutter keine Veranlasung sieht selbst am Titel zu ändern liegt auch auf der Hand. Was soll denn noch über sein bei Deiner Liste an Ausgaben? Bin daher werdet ihr zum Anwalt müssen.

von Sternenschnuppe am 29.10.2017, 19:00



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Ist da der Unterhalt festgelegt oder ist er dynamisch?

von Petra28 am 04.11.2017, 10:28



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Ganz ehrlich.......wenn du schon drei hattest und er eins......WARUM dann nochmal drei? 7 Kinder muss man sich leisten können. Auch das dazugehörige Auto, Haus, Klassenfahrten, Ausbildungskosten usw...... Ich habe zwei Kinder und bekomme seitdem mein Exmann noch eine Tochter bekommen hat auch nicht mehr den vollen Unterhalt. Er jammert herum wie wenig er sich leisten können. Hat aber selbst alles so geplant.... da kann doch keiner was für, dass er noch ein Kind wollte, das Haus umbauen musste, welches ihm nichtmal gehört und eben auch ein neues Auto brauchte. Ich wollte vielleicht auch noch ein weiteres Kind, könnte das aber im Zweifelsfall nicht gut finanzieren. Wir wohnen in einer DreiZimmerWohnung (mit Parrner) und ich weiss doch vorher, dass diese dann zu klein wird.....

von Wunschkind2008 am 05.11.2017, 07:40



Antwort auf Beitrag von Wunschkind2008

ups ...da sagt doch glatt eine die Wahrheit

von golfer am 05.11.2017, 10:17



Antwort auf Beitrag von Wunschkind2008

Komische, anmaßende Frage. Weil man möchte, weil man es kann? Ich frage mich eher, wieso der Mann noch soviel arbeitet - mit HartzIV stünde die Familie wahrscheinlich besser da. Da muss man halt das Missfallen der schlecht gelaunten Sachbearbeiterin mit ihrem einen Kind, das sie sich ´leisten kann`, an sich abperlen lassen. Nebenjob ? - die Kinder werden auch was von ihrem Papa haben wollen. Um es mit Katrin Göring-Eckart zu sagen - wir brauchen auch Menschen, die sich in den Sozialsystemen zu Hause fühlen. Darf ja wohl nicht nur für Zuwanderer gelten. Oder mit der SPÖ: "Nehmt euch, was euch zusteht!" Wer dann in 30 Jahren besser dasteht - besagte Sachbearbeiterin oder die intakte Vielkindfamilie - wird sich zeigen. https://www.youtube.com/watch?v=5AjgLbt-WUQ https://www.facebook.com/Sozialdemokratie/posts/10155304090265081

von Daffy am 05.11.2017, 12:04



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so ein scheiss hab ich noch nie gehört ergo ....ein Kind nach dem anderen.....kriegen schmeissen sonst was.....und darauf hoffen das die Allgemeinheit alle durchfüttert.....geil siehst ja wo Afrka steht mit der 8 Kind pro frau Devise nein.....

von golfer am 05.11.2017, 14:06



Antwort auf Beitrag von Patchwork

Wer richtig gelesen hat, hat gelesen das wir gern an das Kind zahlen wollen , aber nicht wissen wieviel!!! Ein Titel vor 11 Jahren , wo sich der Unterhalt in den Jahren angehoben hat und Lebensumstände verändert haben , ist ja nicht mehr reel. Und nur weil die Kindsmutter , dass nicht neu berechnen lassen möchte , sollen wir nen teuren Anwalt nehmen ? Nein , dafür ist uns das Geld zu schade ! Und nur weil wir 3 gemeinsame Kinder haben , ist es anmaßend zu sagen , wie gehören in die Spalte „ Assozial „. Mein Mann wurde betrogen von seiner 1. Frau und sie hat ihn mit dem Kleinen für den Neuen von einem Tag auf den anderen verlassen . Auch ich stand plötzlich mit meinen 3 en aus erster Ehe alleine da und mein Ex gründete ne neue Familie. Es war für uns ein großes Geschenk zusammen zu kommen und noch einmal gemeinsam das Glück „ Familie „ erfahren zu dürfen. Und wir haben uns gemeinsam für die nun gemeinsamen Kinder entschieden . Was ist daran verwerflich ??? Trotz der vielen Kinder war ich immer 30 h arbeiten , mein Mann arbeiten viel , damit wir nicht auf den Staat angewiesen sind. Also frage ich mich , was das „ Urteil „ hier soll , wenn man einfach nur ne Frage zum Unterhalt hat , weil man nicht weiß, wie man vorgehen soll. Es hat sich auch erübrigt , weil wir nun einfach 50 Euro drauf gelegt haben und die Mutter damit zufrieden scheint .

von Patchwork am 05.11.2017, 15:35



Antwort auf Beitrag von Patchwork

Ich sprach niemals von asozial. Absolut nicht. Und ich kann absolut verstehen, dass man noch einmal das gemeinsame Glück sucht und ja auch, dass dazu vielleicht gemeinsame Kinder gehören. Im übrigen wurde ich auch von meinem Mann betrogen und er zog von heute auf morgen aus. Ich stand mir einem 3 jährigen und einem 11 Monate alten Baby allein da. Ohne Job. Den hab ich mir dann ganz schnell gesucht. Ich kann also durchaus nachvollziehen, wenn man nochmal alles nachholen möchte, was einem kaputt gemacht wurde. Darum ging es auch nicht. Aber es las sich eben doch so raus, dass nach Möglichkeit bitte nicht der Mindestunterhalt an die Tochter gezahlt werden soll. Und der ergibt sich eben ganz klar aus der Düsseldorfer Tabelle. Um fair zahlen so wollen braucht es also weder einer Neuberechnung, noch eines teuren Anwalts. Sobald es aber darum geht den Mindestunterhalt nicht leisten zu können frage ich mich doch warum zu den vorhandenen 4 Kindern nocheinmal 3 weitere kamen. Niemals habe ich dir vorgeworfen nicht mitzuarbeiten oder "dem Staat auf der Tasche zu liegen" (hätte mir übrigens auch passieren können, wenn ich nicht schnell genug einen Job gefunden hätte). Ich hab lediglich in Frage gestellt, warum man weitere Kinder bekommt, wenn für die vorhandenen nicht ausreichend zur Verfügung steht.

von Wunschkind2008 am 05.11.2017, 19:00



Antwort auf Beitrag von Wunschkind2008

Mein Mann zahlt den Mindestunterhalt und sogar noch mehr ( 120 %) da er damals nur diesen einen Sohn hatte und man dadurch in der Tabelle automatisch in einer Spalte höher rutscht. Zusätzlich zahlte er immer Essenskosten. Und wir wollen auch ganz klar weiter zahlen , was ihm zusteht ! Dennoch ist die Düsseldorfer Tabelle doch nur ein Richtwert. Deswegen meine Frage ....

von Patchwork am 05.11.2017, 21:04



Antwort auf Beitrag von Patchwork

Dann habe ich es tatsächlich verstanden und entschuldige mich bei dir für meine provokante Frage.

von Wunschkind2008 am 06.11.2017, 15:42