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Welche Steuerklasse und KInderfreibetrag ?? Bei unverheiheirateten Paaren

Thema: Welche Steuerklasse und KInderfreibetrag ?? Bei unverheiheirateten Paaren

Hallo zusammen, ich hab mal mir mal Gedanken gemacht wenn mein Baby da ist, ob ich meinen Freund den Freibetrag auf Ihn übetragen soll und welche Steuerklasse bekommt er ? Bleibt er in der 1 oder rutscht er auf die 2? Im JAnuar kommt sein leibliches KInd zur Welt. Danke L.G

von Madleen74 am 07.08.2013, 09:39



Antwort auf Beitrag von Madleen74

Hallo, ich bin der Meinung, dass ihr beide in der 1 bleibt, da ihr zusammen lebt, aber nicht verheiratet seit. Die 2 bekommt man nur als alleinerziehende (r). Er bekommt das halbe Kind mit auf die Steuerkarte. LG

von powergirls am 07.08.2013, 10:40



Antwort auf Beitrag von powergirls

ok danke.. ich hab die steuerklasse 2 mit meinen KIndern, kannte es aber nicht, weil ich früher verheiratet war. Danke

von Madleen74 am 07.08.2013, 10:57



Antwort auf Beitrag von Madleen74

Steuerklasse 2 gibt es nur, wenn ein Elternteil alleine mit dem/den Kind/Kindern lebt. Lebt man mit einem Partner, bzw. einer Person über 18 Jahren in einem Haushalt, gibt es die Steuerklasse 2 nicht mehr.

von shinead am 07.08.2013, 11:34



Antwort auf Beitrag von shinead

Steuerklasse bleibt eins und jeder hat ein halbes Kind ubertragen kann man es nur wenn man verheiratet ist wurde mir vom Steuerberater gesagt.

von CKEL0410 am 07.08.2013, 15:20



Antwort auf Beitrag von CKEL0410

Achso wenn du die lsk zwei hast und mit deinem freund zusammen lebst musst du sie auf eins ändern.

von CKEL0410 am 07.08.2013, 15:22



Antwort auf Beitrag von Madleen74

Und der Kinderfreibetrag wird erst ab ca. 45.000 Euro wirksam - davor das Kindergeld.

von Lena_1977 am 07.08.2013, 19:44



Antwort auf Beitrag von Madleen74

Er kann nur das halbe Kind als Freibetrag bekommen, also 0,5. Und er bleibt Steuerklasse 1.

von mirico11 am 11.08.2013, 11:27