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Wo informieren? Rechte nichtleiblichen Vater

Thema: Wo informieren? Rechte nichtleiblichen Vater

Hallo, Ich mache es mal so kurz wie möglich: Ich wohne mit meiner Tochter (11) und meinem Mann (trotzdem unverheiratet) seit drei Jahren zusammen. Wir sind sozusagen die Familie. Meine Tochter hat natürlich ihren Papa, den sie ca 1 mal monatlich sieht, mal mehr, mal weniger. Er lebt 300km weit weg, Sorgerecht ist geteilt, es gibt keine Reibereien. Wir standen letztens vor einem Problem, dass ich sehr zeitig aus dem Haus musste und er dafür verantwortlich war, dass sie aufsteht und pünktlich zur Schule kommt. Just an diesem Tag, war sie krank und konnte nicht zur Schule. Ich konnte nicht mehr zurück bzw war schon recht weit entfernt. Er musste sich also von Arbeit anmelden. Dort wusste man auch so spontan nicht, ob er kindkrank bekommt oder wie das zu regeln ist. Jedenfalls kam letztlich raus, dass er kein kindfrei bekommt, weil sie nicht seine leibliche Tochter ist. Er musste einen Tag Urlaub nachträglich nehmen. Das fand ich krass. Ihr Papa kann ja auch schlecht Mal ganz fix 300km zum Betreuen kommen (mein Mann hätte dann auch nicht auf Arbeit gekonnt bis er da wäre, falls er kommen könnte), sonst gibt es in meiner Familie auch niemanden in erreichbarer Nähe. Manns Mama lebt hier in der Stadt, arbeitet aber auch noch. Bisher hatte ich ja alles kindrelevante geregelt. Nur an diesem Tag ist uns vor Augen gehalten worden, dass es wohl besser ist, sich zu informieren und vorzusehen, dass er mit der Großen auch mal zum Arzt kann usw. Kennt sich wer aus, wie das geregelt wird mit kindkrank bei nichtleiblichen Kind und Mutter nicht verfügbar? Von vorn herein, so Sachen wie Adoption scheiden aus. Aber wie regeln andere Familie so was? Wo kann man sich neutral informieren?

von Miraculus am 05.10.2017, 14:31



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https://portale.aok.de/foren/ratgeber-foren-eltern-kind-26544.php?action=detail& threadId=21585&tag=kinderbetreuung&tag=kinderkrankengeld&tag=Krankengeld "....So ist der Anspruch auf das sogenannte Kinderkrankengeld grds. auf die eigenen Kinder beschränkt. Wenn jedoch das Kind vom Stiefelternteil überwiegend unterhalten wird, hat auch dieser Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Pflege des erkrankten Kindes. Sollte das nicht der Fall sein, hätten Sie evt. die Möglichkeit, sich bei Erkrankung Ihres Kindes die doppelte Dauer auf Freistellung zu sichern. Das ist möglich, wenn Sie tatsächlich oder aber faktisch alleinerziehend sind. Sie hätten dann Anspruch auf Freistellung für bis zu 20 Arbeitstage im Jahr. Vielleicht kann Ihnen das ein bisschen weiterhelfen. "

Mitglied inaktiv - 05.10.2017, 15:21



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Wann wird das Kind denn 12? Vielleicht lohnt es sich ja gar nicht mehr, da nachzuhaken. Mit 12 bekommst weder du noch jemand anderer Kind-krank-Tage. Den Schein fürs Kind würde der Vater bekommen oder du doppelte Tage. Der Stiefelternteil, erwachsene Geschwister, die Oma oder wer auch immer bekommen ihn nicht. In eurem Fall war das so die beste Lösung. Dein Partner konnte spontan den Tag überbrücken und dann kannst du den Schein auf dich ausstellen lassen. Je nach dem, was das Kind hat, wie das Befinden ist kann man es ja ggf. auch mit 11 mal allein lassen, wenn man gut erreichbar ist.

von mf4 am 05.10.2017, 16:28



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Sie ist erst 11 geworden. Alleine bleibt sie auch, nur halt nicht, wenn sie fiebrig ist und nicht wirklich munter zu kriegen ist. War Gott sei Dank ein Freitag, da hatte sie noch das WE zum Erholen. Zu dem zitierten Google Text von "und": dieser Text beantwortet aber nicht wirklich meine Frage. Erstens steht zwar drin, dass ein Stiefelternteil zwar auch unter Umständen Anspruch hätte, aber es steht nicht drin, wann und welche Voraussetzungen. Zudem ist genau danach unser Problem noch offen. Im Text steht, dass, wenn der Stiefelternteil keinen Anspruch hat, ich dann halt die doppelte Krankentage (=20) bekomme. Und bei uns war aber das Problem, dass ich nicht verfügbar war. Zudem ist keiner von uns bei der AOK, aber vielleicht fragt mein Mann Mal bei seiner Kasse nach Aber scheinbar muss man damit leben und mein Mann dann eben Urlaubstage opfern. Gut nur, dass noch Tage nicht verplant waren. Doof, wenn dann ein Fest geplanter Familienurlaub deswegen früher abgebrochen werden muss, weil die Urlaubstage plötzlich nicht mehr reichen. Ob der Kindesvater für sich kindfrei beantragen kann und seinen Anspruch dann im Fall des Falles abtreten kann an meinen Mann? Ich gehe zwar davon aus, dass hoffentlich in dem knappen Jahr, die noch bis zum 12. Geburtstag bleiben, bei uns in dieser Konstellation (ich nicht verfügbar) nicht unbedingt nochmal auftreten wird, aber auch generell- und letztlich weiß man nie wie es kommt. Und bisher war es GsD bei uns nur ein Tag...

von Miraculus am 05.10.2017, 17:26



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"Doof, wenn dann ein Fest geplanter Familienurlaub deswegen früher abgebrochen werden muss, weil die Urlaubstage plötzlich nicht mehr reichen." also, ich weiß ja jetzt nicht, wo dein Mann arbeitet...aber 98% der Betriebe, die ich kenne, würden in so einem Fall halt dann die 1-2 Tage (ich geh mal davon aus, dass deine Tochter nicht öfters unerwartet krank wird und du nicht selbst eingreifen kannst) als unbezahlten Urlaub genehmigen. Löst euer Grundproblem trotzdem nicht, ich weiß....aber man muss ja nicht zusätzlich sich in Schreckensszenarien reinsteigern, die gar nicht existieren

von Limayaya am 05.10.2017, 19:36



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sondern die Kasse des kranken Kindes. Ich rate nicht gern zum Betrug, aber wenn die Urlaubstage so knapp sind und es auch keine Gleitzeit zum Abbummeln gibt, kann Mann sich in so einem seltenen Ausnahmefall auch selbst krank melden. Trini

von Trini am 13.10.2017, 08:46



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Warum sollte er kindkrank bekommen? Und es ist ja auch nichts passiert; er konnte freinehmen, dafür ist Urlaub da. Warum sollte er das auf Kosten der KV tun können, wenn es nicht sein leibliches Kind ist? Oma, Opa, Tante etc bekommen für die Betreuung auch keine KV-Leistung, sondern nur die Ehre.

von Pamo am 05.10.2017, 20:49



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Weil ein Stiefvater FAKTISCH genauso am realen Lebensalltag eines Kindes teilnimmt wie ein leiblicher Vater. Im Zweifel sogar intensiver und fürsorglicher. Wir haben das Problem auch. Mein Mann lebt mit meiner Tochter und mir zusammen und wenn meine Tochter krank ist und er aus irgendwelchen Gründen mal übernehmen MUSS, dann bleibt ihm nur Gleitzeitentnahme, Urlaub oder im besten Fall Home Office übrig. Mein Ex-Mann wäre sogar bereit, die Kranktage auf meinen Mann zu übertragen. Noch dazu, wo wir alle drei die selbe KK und den selben Arbeitgeber haben. Aber: Geht nicht. Das finde ich höchst albern und an der Lebenswirklichkeit total vorbei.

von Blueberry am 10.10.2017, 08:04



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Dein Exmann kann die Kindkranktage auf dich übertragen und wenn du und dein Lebensgefährte in der selben KK seid , der Arbeitgeber deines Partners mitspielt, dann könnte auch er zu Hause bleiben. Ich bin auch bei der AOK und wir haben dies so gemacht und es ging Problemlos . Wird deine Tochter 12, gibt es keinen Anspruch auf Kindkrank mehr.

von Patchwork am 06.10.2017, 07:24



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Ah ich lese gerade , ihr seid in unterschiedlichen Krankenkassen, dann wird das nix und dein Partner muss frei nehmen ... Stiefväter haben keine Rechte. Wenn ihr heiratet aber Pflichten ,... dann muss er fürs Kind mit aufkommen , sein Einkommen wird überall mit angerechnet und der oft nicht zahlende Erzeuger ist fein raus. Das ist unser Staat ! Da sind Patchworkfamilien nicht bedacht ....

von Patchwork am 06.10.2017, 07:29



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Patchwork, danke für die Info. Damit kann ich was anfangen. Pamo: Du liest dich latent vorwurfsvoll. Ich finde den Gedanken nicht verwerflich, dass Stiefväter/Stiefmütter, die zwar nicht genetisch die Elterteile sind, aber tagein, tagaus mindestens sozial, emotional und auch finanziell, ebenfalls kindkrank bekommen, wenn der leibliche Elternteil kurzfristig nicht verfügbar ist. Wir reden nicht von irgendwelchen Nachbarkindern, sondern von dem Kind, was mit in einem Haushalt lebt, zu dem man täglich eine intensive Beziehung pflegt, mit welchem man Freud und Leid teilt und eben auch seine Ressourcen zur Verfügung stellt und und und. Wenn das Rechtssystem solche Fälle nicht vorsieht, dann ist das leider so. Und genau das war meine Frage, ob jemand andere Erfahrungen gemacht hat. Wir jedenfalls hätten nicht vor so was auszunutzen, die Große wird im Krankheitsfall weiterhin hauptsächlich von mir betreut. Es ging mir halt nur um den Fall der Fälle. Aufkommen tut mein Mann jetzt auch schon mit für die Große und das macht er völlig klaglos! Dann scheint unser System echt noch nicht so weit zu sein. Dann ist das wohl zu akzeptieren.

von Miraculus am 06.10.2017, 10:29



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Du kannst doch die doppelten Tage kriegen und wenn du einmal zufällig so weit weg bist, dass du nicht in der Zeit umdrehen kannst, dass dein Mann leicht verspätet noch zur Arbeit gehen kann (oder das kranke Kind eine Stunde oder zwei warten, bis du wieder da bist), ist es halt so mit dem Urlaub, wird ja eigentlich eher extrem selten vorkommen.

Mitglied inaktiv - 06.10.2017, 11:28



Antwort auf Beitrag von Miraculus

Warum bist du nicht einfach bei dem Kind geblieben?Letztendlich ist doch egal, wer der Arbeit fern bleibt, wegen dem kranken Kind. Ich meine aber irgentwo mal gelesen zu haben, das eine Rolle spielt, wer noch alles im Haushalt mit wohnt und kein anderer aufpassen kann.Erkundige Dich einfach bei deiner KK. LG Chrissie

von Aprilscherz2000 am 10.10.2017, 13:03



Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

Sie war scheinbar so früh aus dem Haus, dass sie nicht mitbekommen hat, dass es ihrer Tochter nicht gut ging. Und dann scheinbar an dem Tag weiter weg, so dass sie nicht einfach zurückkommen konnte.

von Blueberry am 10.10.2017, 13:46



Antwort auf Beitrag von Miraculus

es ist nicht zu ändern. Normal hätte er anrufen müssen und Du wärst zurückgekommen bist Du weit weg geht das natürlich nicht und er hat nur die Wahl betrügerisch sich krank zu melden oder Urlaub zu nehmen. Da es das erste mal vorkam und nur ein Tag ist vermutlich zu verschmerzen sonst hilft nur den zweiten Anspruch vom weit entfernten Vater übertragen zu bekommen oder als Partner sich Überstunden für solche Notfälle anzusammeln wenn das geht dagmar

von Ellert am 20.10.2017, 07:22