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Zeltlager bezahlen trotz Unterhalt?

Thema: Zeltlager bezahlen trotz Unterhalt?

Hallo ihr Lieben, erst mal vorab: mein Mann hat eine Tochter, die 180km entfernt wohnt. 1x im Monat ist sie von freitags - sonntags bei uns. Mein Mann muss sie immer abholen und zurück bringen und nimmt dafür jeweils freitags und sonntags 8 Stunden Zugfahrt auf sich. Unterhalt bezahlt er 225 Euro im Monat. Und Kleidung kaufen wir auch für sie, da die Mutter uns nie was mitgibt. Heute hat sie geschrieben, dass seine Tochter ins Zeltlager möchte und das 220 Euro kosten soll. Da ich nun aber auch schwanger bin und wir noch genug kaufen müssen fürs Baby, seh ich es eigentlich nicht ein, dass mein Mann das zahlen soll. Seine Ex ist bei sowas echt dreist. Wir zahlen auch noch einen Teil ihrer Schulden, da sie nur Hartz 4- Empfängerin ist und sie sich nun alles von meinem Mann wieder holen. Wie seht ihr das? Würdet ihr das Zeltlager zahlen, obwohl sie Unterhalt bekommt und Kindergeld? Liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 24.02.2015, 18:50



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Mal vorab: Das Dein Mann Unterhalt bezahlt und die Tochter zum Umgang abholt und wieder zurückbringt ist so vom Gesetzgeber vorgesehen. Es ist also keine großmütige Geste von ihm, sondern seine Aufgabe. Überlege mal folgende Situation: Dein Kind möchte ins Zeltlager. Du bist wieder schwanger. Würdest Du Deinem Kind (bei einem Preis für das Zeltlager von 220 Euro) das Zeltlager nicht erlauben, weil ihr noch so viele Sachen einzukaufen habt? Ob ein Zeltlager zum "Sonderbedarf" gehört, kommt darauf an. Wenn es sich um eine Ferienbetreuung handelt, die der Mutter die Aufnahme einer Tätigkeit oder die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen ermöglicht, könnte es als Betreuungskosten angesehen werden und damit als Sonderbedarf (gerade bei Unterhaltszahlungen in Stufe 1) anerkannt werden. Die Gerichte unterscheiden hier unterschiedlich, so dass man nach ähnlichen Urteilen des zuständigen OLGs suchen muss. Vielleicht könnte sich der Vater mal beim Veranstalter erkundigen ob es Beihilfen für H4 Empfänger gibt...

von shinead am 24.02.2015, 19:52



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Mir ist bewusst, dass es seine Aufgabe ist, Unterhalt zu zahlen und sie abzuholen. Das war jetzt auch nicht negativ gemeint. Aber die Fahrtkosten kommen ja noch dazu und die Kosten für die Kleidung auch, da die Mutter nichts mit gibt. Es geht mir auch nicht darum, dass sie nicht meine Tochter ist und ich das deswegen nicht einsehe. Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu ihr. Wir haben nur selber nicht ein super tolles Einkommen und können uns auch nicht jedes Jahr Urlaub oder ähnliches leisten.

Mitglied inaktiv - 24.02.2015, 20:02



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Die Kosten für die Abholfahrten sind schon im Unterhalt berücksichtigt. Grundsätzlich würde ich hier mit der Mutter sprechen und um Kleidung für den Umgang bitten. wenn das nicht fruchtet würde ich über das Jugendamt ein moderiertes Gespräch initiieren um die Mutter zur Einsicht zu bewegen. Trotzdem ist es m.E. sinnvoll einen Jogginganzug o.ä. als Reserve daheim zu haben. Kostet nicht die Welt und kann anfangs ja auch eine Nummer zu groß sein. Denke immer daran, dass dem Kind mit H4 schlechter geht als euch. Die Mutter kann sich auch nichts leisten (auch wenn ihr Unterhalt bezahlt und sie Kindergelt erhält. Das wird ihr ja wieder vom H4-Anspruch abgezogen). Wie häufig möchte denn das Kind in den Urlaub? Nur dieses, vielleicht erste mal? Dann würde ich wirklich gucken, ob ich ihr nicht den Spaß gönne und das Geld zusammen kratze. Vorher beim Veranstalter anfragen, vielleicht gibt es Sonderkonditionen für H4-Bezieher.

von shinead am 25.02.2015, 11:52



Antwort auf Beitrag von shinead

Wir haben einen kompletten Kleiderschrank für sie voll, da bisher keine Gespräche gefruchtet haben. Sie möchte eigentlich überall mit hin.. bei sämtlichen Fahrten, die von der Kirche angeboten werden für Kinder oder in zig Vereine.. Angeblich zahlt das Amt keine Zuschüsse, da es von der Kirche aus ist.

Mitglied inaktiv - 25.02.2015, 12:13



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Bei einmal Umgang im Monat am Wochenende? Zwei Shirts, eine Hose, ein paar Unterhosen und Socken reichen doch da und kosten, günstig eingekauft, nicht die Welt. Das ist jedenfalls das, was ich meinen Kindern für ein Wochenende mitgebe.

von Petra28 am 25.02.2015, 12:33



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Die Mutter bezieht H4 und SIE kann mit dem Bildungs- und Teilhabepaket Antrag stellen, dass das Zeltlager ggf. bezahlt wird... wenn es z.B. eine Klassenreise ist. Privaturlaub zahlt das Jobcenter nicht.

von mf4 am 25.02.2015, 13:05



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Dass das Amt keine Zuschüsse zahlt kann ich mir vorstellen. Man kann aber beim Veranstalter mal anfragen, ob es Sonderkonditionen für H4-Familien gibt. Das macht die Kirche bei uns ziemlich häufig. Allerdings muss man das eben beantragen. Einfach nur so gibt es das nicht. Also sollte Dein Mann einfach mal dort anrufen und fragen. Das mit dem Kleiderschrank halte ich auch für "too much". Zum einen sollte da wirklich ein Gespräch mit der Mutter (ggf. moderiert vom Jugendamt) geführt werden, zum anderen würde ich bei Kik immer treffend zum Wetter ein paar Tage vor dem eigentlichen Termin einkaufen. Ggf. immer eine Nummer größer. Für keine 10 Euro ist da ein Kind eingekleidet und bei Umgang von Freitag bis Sonntag braucht ihr einmal neue Klamotten (das Kind kommt ja hoffentlich angezogen zu euch, Wäsche samstags waschen und Sonntags dem Kind wieder anziehen).

von shinead am 25.02.2015, 14:08



Antwort auf Beitrag von mf4

Hat sie angeblich versucht und wurde abgelehnt.

Mitglied inaktiv - 25.02.2015, 16:21



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Kann gut sein, wenn es keine Schulreise ist sondern ein Privatvergnügen. Diesen bezahlt as Jobcenter nicht, für Klassenfahrten aber schon. Da muss die Schule ein Formular ausfüllen über Reise, Kosten usw.

von mf4 am 25.02.2015, 16:55



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ich würde grundsätzlich schon versuchen zu ermöglichen das das kind am zeltlager teilnehmen kann wenn es für euch kein finanzielles drama bedeutet

von Hannah80 am 25.02.2015, 10:47



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Hallo, ich kann nur zum Thema Amt was hinzufügen. Die Mutter kann einen Antrag beim Amt stellen. " Bildung und Teilhabe " dort bekommt sie 10 Euro pro Monat für solche Sonderleistungen. Sind max. 60 Euro für einen kompletten Bewillligungszeitraum. Ansonsten könnte sie auch mit dem kirchlichen Träger sprechen der diesen Ausflug veranstaltet. Auch dort sind Vergünstigungen oder Ratenzahlung möglich. Ich für mich bin der Meinung das auch ein Kindsvater nicht immer für jede Zahlung mit aufkommen sollte. Heute ist es das, morgen das. Man kann nicht immer alles finanzieren ob getrennt oder zusammen lebend. Kinder müssen auch lernen das nicht alles finanziert werden kann.

von sammyasz am 25.02.2015, 12:34



Antwort auf Beitrag von sammyasz

Die 10€/Monat sind für Sportvereine u.a. und man kann keine 60€ "abrechnen", weil man 5 Monate nichts in Anspruch genommen hatte. Klassenfahrten, Ausflüge usw. KÖNNEN ggf ganz übernommen werden.

von mf4 am 25.02.2015, 13:08



Antwort auf Beitrag von sammyasz

Danke! Das sehe ich auch so. Wenn es finanziell nicht drin sitzt, dann geht es halt nicht. Ich bin die letzte, die sich gegen sowas stellt, aber manchmal kann man sich das eben nicht leisten. Das sollten Kinder wirklich früh genug lernen und so doof sich das anhört, aber ohne Grund hat ihre Mutter ja keine Privatinsolvenz beantragen müssen... Dann sollte sie langsam auch mal lernen mit Geld umzugehen und nicht immer meinen Mann anbetteln.

Mitglied inaktiv - 25.02.2015, 16:21



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Wenn das Kind es so gern möchte wäre es mir (als Mutter, bei der das Kind lebt) wichtig, es irgendwie zu ermöglichen. Das gleiche gilt für Dinge wie die x. Zahnspange meiner Kind. Ich würde auch den Vater fragen, ob er 1/2 bezahlt. Würde mein Ex nicht, der hat nie Kohle, braucht er ja alles für sich allein. Ich habe aufgegeben ihn zu fragen aber ich finde die Summe nicht sooo hoch und 100€ kann man(N) auch mal locker machen.

von mf4 am 25.02.2015, 17:00



Antwort auf Beitrag von mf4

>>aber ich finde die Summe nicht sooo hoch und 100€ kann man(N) auch mal locker machen. Kann man - will frau aber offensichtlich nicht. Mich würde mal die (ungefilterte) Meinung des Vaters dazu interessieren...

von shinead am 25.02.2015, 17:15



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Bei uns gibt es über das Jugendamt die Möglichkeit für Kinder und junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr Beihilfen für "Urlaube" zu beantragen. Das gilt für Alg2 Empfänger sowie sonstige Geringverdiener- nach Nachweis natürlich.

von lara30 am 25.02.2015, 13:45



Antwort auf Beitrag von lara30

Also ich finde, dass der Vater dieses Zeltlager für seine TOCHTER bezahlen kann, OBWOHL er Unterhalt bezahlt, wenn ihr nicht selbst auf lebensnotwendiges verzichten müsstet. Du sagtest aber, dass ihr noch genug Dinge für euer Baby anschaffen müsst. Dann kauf eben das ein oder andere preiswertigere! Klar, für dich steht dein Kind an erster Stelle, aber das Mädchen ist eben sein KIND, genauso wie euer Baby es sein wird. Bekommt euer Baby auch nur das aller nötigste und den "pflichtteil" was das Kind braucht? Ebenso wenig finde ich den Kleiderschrank, den ihr für das Mädchen habt, als Problem an. Das die Mutter sich weigert ihr Klamotten mitzugeben ist eine Sache, die ihr unbedingt regeln solltet. Aber das ihr Kleider und auch Anschaffungen für das Kind habt, finde ich nichts ungewöhnliches! Ich kenne viele Kinder, die nur ab und zu beim Vater sind und eben ihr eigenes kleines Reich beim Papa haben MIT Kleiderschrank! Das Mädchen gehört eben zur Familie, auch wenn es nicht bei euch dauerhaft wohnt....... Verstehe das Problem ehrlich gesagt nicht wirklich.... FInde es schrecklich, wenn Väter, bei denen das Kind nicht dauerhaft wohnen, so drauf pochen NUR den Pflichtteil zu zahlen..... Das die Mutter sich in der Kommunikation und auch allgemein im Thema Freizeit für das Kind sich so quer stellt finde ich definitiv NICHT gut. Jedoch finde ich es schlimm, dass das Kind darunter leiden muss und eben nicht an Freizeitaktivitäten teilnehmen kann. Ist eben auch sein Kind und er will sicher auch, dass das Kind glücklich ist und an Aktivitäten mit seinen Freunden teilnehmen kann, auch wenn es nicht bei ihm wohnt

von ledicia am 01.03.2015, 13:26



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Wenn es finanziell möglich ist, würde ich an seiner Stelle das Ferienlager bezahlen - wenn möglich aber Hälfte/Hälfte zwischen Mutter und Vater. Das er alles trägt ist auch nicht okay, gerade wo ein Baby unterwegs ist und noch einiges gebraucht wird. Ist es finanziell nicht möglich dann gibt es halt kein Ferienlager, so würde ich es auch selbst handhaben mit eigenen Kindern. Vielleicht gibt es die Möglichkeit nach einer günstigeren Vatiante zu gucken - manche Städte bieten Tagesferienlager an - morgens hin, tolle Sachen unternehmen, andere Kinder kennenlernen usw und abends geht's wieder nach Hause. Solche Sachen werden manchmal schon für ca 100€ angeboten (+-)

von angela+anna am 01.03.2015, 15:36



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Du hast irgendein Problem mit der Ex-Frau deines Mannes und das Kind soll es ausbaden. Deine Einstellung ist wirklich mies. Unabhängig davon, halte ich deine Geschichte für sehr überzogen dargestellt. Einen ganzen Kleiderschrank voller Kleidung braucht kein Kind, das einmal im Monat für drei Tage kommt. Und für 180 km im Zug 4 Stunden brauchen ..... ?! Ein Auto habt ihr natürlich nicht.

von montpelle am 01.03.2015, 19:28



Antwort auf Beitrag von montpelle

Erst mal möchte ich klar stellen, dass ich absolut NICHT darauf aus bin, dass die Kleine das ausbadet, nur weil ich ihre Mutter nicht besonders mag! Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu ihr. Ich glaub, wenn ihr diese Frau kennen würdet, würdet ihr hier alle nicht so abgehen und es so auslegen, als wenn ich es dem Kind nicht gönne! Wir machen sehr viel für die Kleine und geben überall mal Geld zu, u.a. haben wir ihr den Schulranzen komplett gekauft usw. Die Ex von meinem Mann versucht aber IMMER an Geld zu kommen über ihr eigenes Kind und steckt es sich selber in die Tasche! Bevor mein Mann und ich zusammen gekommen sind, hat seine Ex auf seine Kosten Schulden gemacht, die er bis heute abbezahlen muss. Dazu kommen noch die Kosten von Gerichtsverhandlungen und Anwalt. Sie geht nämlich gerne wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt, denn den bekommt sie ja bezahlt vom Amt. Ich weiß jetzt echt nicht, warum, aber wenn ihr das genau wissen wollt, haben wir auch noch einen Kredit zu begleichen. Wir haben also 700 Euro im Monat für Lebensmittel, tanken und Notfälle zur Verfügung. Wir sind also KEINE Schwerverdiener und können nicht mal eben 200 Euro für Fahrten und Freizeitaktivitäten zahlen. Ja, wir haben einen Kleiderschrank für die Kleine und ein eigenes Zimmer usw. Nur, weil ich den Kleiderschrank erwähnt habe, heißt es nicht, dass sie jeden Tag 2 verschiedene Outfits anziehen kann. Sie hat Kleidung, aber nicht übermäßig viel. Mein Mann fährt morgens um 9 los mit dem Bus zum Bahnhof. Um 10 fährt der Zug los, ist um 13.30 Uhr da, muss eine Stunde dort warten, bis der nächste zurück fährt und ist um 16 Uhr wieder am Bahnhof. Meistens fährt dann kein Bus direkt wieder zurück nach Hause, sodass er vor 17 oder 18 Uhr nicht zuhause ist. Meistens hole ich ihn aber vom Bahnhof ab, weil ich den beiden die lange Busfahrt nicht noch zumuten möchte. Das gleiche ist dann sonntags der Fall. Natürlich haben wir ein Auto, aber mein Mann keinen Autoführerschein. Ich finde es sehr schade, dass man nur so abwertende Antworten bekommt. Es war eine normale Frage, da ich nicht wusste, wie es gehandhabt wird, wenn man unterhaltspflichtig ist. Aber man kann wohl keine vernünfitge Antwort erwarten.

Mitglied inaktiv - 01.03.2015, 20:12



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Es ist hier lediglich die Entscheidung zu treffen, ob das Kind ins Zeltlager kann bzw. ob das für euch finanziell machbar ist. Und dann darfst du mir als zweifacher Mutter einfach mal glauben, dass man sich mit 225 Euro Unterhalt monatlich nichts, aber auch gar nichts in die eigene Tasche stecken kann.

von Petra28 am 02.03.2015, 09:32



Antwort auf Beitrag von Petra28

Dann frag ich mich aber warum sie am Wochenende dick shoppen gehen konnte, aber angeblich kein Geld fürs Zeltlager hat?!

Mitglied inaktiv - 02.03.2015, 10:05



Antwort auf Beitrag von Petra28

Dann frag ich mich aber warum sie am Wochenende dick shoppen gehen konnte, aber angeblich kein Geld fürs Zeltlager hat?!

Mitglied inaktiv - 02.03.2015, 10:05



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aber was kann das kind dafür? Warum muss Sie für das Verhalten ihrer Mutter büßen???? Du bringst immer wieder das Argument ihrer Mutter. Du magst ihre Mutter nicht. Okay! Kein Problem. Aber dann lass das Kind doch da raus! Wenn ihr Angst habt, dass Sie sich das Geld einsteckt, dann besorgt euch die Bankverbindungen des Veranstalters und überweist das Geld direkt dorthin. Oder dein Mann kümmert sich nächstes Wochenende, wenn er sie abholt, persönlich darum...

von ledicia am 02.03.2015, 10:18



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Und es hat dich nicht zu interessieren, wann die Ex deines Mannes wo shoppen geht. Fakt ist, dass DEIN Mann zum Unterhalt des Kindes nur 7,50 Euro täglich beiträgt, das ist ziemlich mickrig. Wenn das Zeltlager obendrauf nicht drin ist, dann geht es nicht - wenn aber doch, würde ich es an Stelle deines Mannes zahlen. (Direkt an den Veranstalter, der Tipp kam ja schon.)

von Petra28 am 03.03.2015, 08:25



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Wie lange geht den das Zeltlager? 220euro ist ja nicht gerade wenig. Unser kindersitz weil wir isofix brauchen hat mehr gekostet. Und da frag ich mich, braucht euer baby einen guten Autositz oder die ein Zeltlager? Wen dan würde ich nur 110 Euro bezahlen oder die Tochter soll bei euch doch Urlaub machen. Geht die Frau bisschen Arbeiten? Finde das sonst recht dreist. Die hockt daheim rum und lässt sich von euch das Ferienlager bezahlen. Ich hab für meine Kinder etwas günstiges in den Ferien gesucht, das ich zum arbeiten konnte und ich durfte alles selber bezahlen. Daher hab ich da weniger Verständnis dafür.

von Mell.oo am 02.03.2015, 08:18



Antwort auf Beitrag von Mell.oo

Puh, ich glaub das waren nur 5 Tage. Find deswegen 220 Euro auch echt viel. Andere zahlen sowas für 2 Wochen. Sie macht in den Sommerferien auch eine Woche Urlaub bei uns. Ich finde nur, dass sooo viel nicht unbedingt sein muss. Sie kennt das nur so, dass die Mutter sie überall hin abschiebt, um sich selber eine schöne Zeit zu machen mit feiern, Freunden treffen usw. Und das ist nicht übertrieben. Ich könnte zig Sachen aufzählen, die auch mein Mann nicht in Ordnung findet. Sie hat ab und zu einen Minijob, ist aber nie von langer Dauer. Angeblich wird sie immer gemobbt. Das war damals auch so, als mein Mann noch mit ihr zusammen war und sie 4 Ausbildungen angefangen ist und danach irgendwelche Jobs. Wenn wir irgendwelche Sachen für die Kleine kaufen und später fragen, ob sie die mal wieder zu uns mitbringt, dann kommt meistens, dass sie die nicht mehr hat. Dann verkauft ihre Mutter die einfach.

Mitglied inaktiv - 02.03.2015, 10:13



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"Dann verkauft ihre Mutter die einfach" Natürlich.

von montpelle am 02.03.2015, 16:32



Antwort auf Beitrag von montpelle

In Zeiten von An-und Verkauf, Ebay usw. durchaus möglich.

von angela+anna am 02.03.2015, 17:27



Antwort auf Beitrag von montpelle

Ich frage mich woher du wissen willst, ob es stimmt oder nicht. Es kommt so rüber als wenn du dich persönlich angegriffen fühlst. Finde ich etwas merkwürdig..

Mitglied inaktiv - 02.03.2015, 18:33