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Auch Unterhaltsfrage

Thema: Auch Unterhaltsfrage

Ist bei mir ein etwas komplizierterer Fall. Mein Sohn (4 Jahre) lebt nämlich bei seinem Vater. Ich bin also unterhaltspflichtig. Derzeit zahle ich 241 Euro (wenn ich mich nicht irre). Jetzt bin ich schwanger (19. Woche), im Januar wird mein Kind geboren. Da ich danach wenigstens ein Jahr zu Hause bleiben werde, bekomme ich demnächst ja nur noch Elterngeld. Das wird knapp unter 1000 Euro sein. Mein Freund studiert und bekommt nur Bafög. Muss ich weiterhin so viel Unterhalt zahlen? Dann reicht es ja für uns nicht mehr zum Leben. Ich hab versucht es zu googeln, aber man liest dauernd was Anderes...

von babyfelix am 15.08.2011, 11:35



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Grundsätzlich gilt: Du bist minderjärigen, unterhaltsberechtigten Kindern zur erhöhten Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Das bedeutet, dass Du nicht "freiwillig" weniger oder gar gar nicht arbeiten darfst. Der Unterhaltsanspruch Deines Sohnes bleibt genau so bestehen wie er jetzt ist (falls du in der Gehaltstabelle um eine Stufe hoch gestuft worden bist, da nur ein Kind zu versorgen war, würde sich die Stufe wieder ändern). Wenn Du Elternzeit nehmen möchtest, musst Du gucken, wie Du das finanziell regeln kannst. Ansonsten müsstest Du nach 8 Wochen wieder arbeiten gehen um den Unterhalt zu finanzieren. Den Unterhalt darfst Du deshalb nicht kürzen oder gar aussetzen. So geurteilt durch das Amtsgericht hier vor Ort (Rhein-Main-Gebiet) Zweite Variante die aktuell auch praktiziert wird: Der Selbstbehalt ohne Erwerbstätigkeit liegt bei 770 Euro. Da Du mit dem KV des zweiten Kindes zusammen lebst, kann hier noch ein fiktives Einkommen (50-100 Euro) angerechnet werden. Bei kapp 1000 Euro Elterngeld kannst Du dann die 241 Euro "locker" bezahlen. Ich will es mal so sagen, wenn ich der KV des ersten Kindes wäre, würdest Du auf jeden Fall den aktuellen Unterhaltbetrag weiter bezahlen. Ob der KV und sein RA/seine Beistandschaft das auch so sehen? Wer weiß das schon...

von shinead am 15.08.2011, 13:36



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das du dich für ein weiteres entschieden hast? Du müßtest das erste Kind ja auch finanzieren, wenn das zweit e käme und das erste bei dir wohnte. Insofern sehe ich nicht, daß Du den Unterhalt kürzen kannst, denn ihr zwei habt sicherlich auch mit dem neue Kind ausreichend geld, um sicherzustellen, daß das erste nicht darunter leidet. Wenn Du Dir das Erziehungsjahr nicht leisten kannst, mußt Du halt nach den 8 Wochen wieder arbeiten gehen.

von chartinael am 15.08.2011, 14:15



Antwort auf Beitrag von chartinael

das ich noch ein erstes hab? Darf das nicht essen? Es hat doch ebenfalls Anspruch auf Unterhalt. Und der Vater dieses Kindes verdient als student eben nicht die welt. Und unter den Selbstbehalt, darf man mir da wirklich was wegnehmen? Übrigens verdient der Vater des ersten Kindes sehr gut (sehr viel besser als ich), also mein Sohn muss bestimmt auf nichts verzichten, falls ihr das denkt. Ich gehe NICHT wieder arbeiten. Hab das beim ersten Kind gemacht, mit dem Ergebnis, dass es nun beim Vater lebt statt bei mir. Brauch ich nicht noch mal, aus dem Fehler hab ich gelernt. Reicht, wenn ich es nach einem Jahr wieder tue, wenn das Kind in die kita gehen kann. Nun ja, notfalls muss ich eben irgendwas beantragen, Wohngeld, Harz 4... Ich hab immer brav eingezahlt. Dann ist es jetzt eben so, dass ich auch mal was bekomme. Aber danke für die Einschätzungen.

von babyfelix am 15.08.2011, 14:28



Antwort auf Beitrag von babyfelix

... denn das liegt ausschließlich in Deiner Verantwortung! Wenn da nun ein Kredit für 241 Euro abzuzahlen wäre, dann gäbe es keine Diskussion. Das der Vater gut verdient ist absolute Nebensache. Denn es ist nicht der Unterhalt für den KV, sondern für Dein Kind!!! Ich hätte gerne drei Kinder, weiß aber auch, dass das nicht zu finanzieren ist. Man kann eben nur soviel ausgeben und verplanen, wie man hat. Das mit dem Selbstbehalt hatte ich ja erläutert. Der sinkt während der Elternzeit auf 770 Euro. Ein unterhaltspflichtiger Mann kann im übrigen auch nicht in Elternzeit gehen... Außer er kann den Unterhalt anderweitig zahlen. Vielleicht kann Dein jetziger Freund/Mann einen 400 Euro Job nebenbei machen, oder TZ arbeiten gehen. Kenne viele, die das machen.

von shinead am 15.08.2011, 14:58



Antwort auf Beitrag von shinead

Ich weiß gar nicht, warum ich mich hier anfahren lassen sollte, ich würde für mein Kind nicht zahlen wollen. Es geht um ein Jahr, in dem ich eben weniger Einkommen habe als sonst. Mein Kind hat IMMER von mir Unterhalt bekommen, ich bin keinen Euro in Verzug, im Gegenteil. Bevor mein Ex einen Job hatte, habe ich freiwillig deutlich mehr gezahlt, als ich gemusst hätte (zeitweise 950 Euro, da blieb für mich nach Miete und Krediten noch etwas über 150 euro zum Leben). Ich habe auch nicht vor, dies künftig nicht zu tun. Aber die Frage nach der Höhe wird wohl erlaubt sein. Auch mit dem Mindestunterhalt oder, wenn es ein Mangelfall ist, mit dem, was dann eben übrig bleibt, kann er nach wie vor einen Vierjährigen versorgen. Da mach ich mir keine Gedanken. Er bekommt Kindergeld und Unterhalt: zusammen sind das über 400 Euro. So viel gibt er NIE UND NIMMER für unser Kind aus. Er zahlt 250 Euro Miete (für die gesamte Wohnung, sie wohnen dort zu viert), 100 Euro NK, nix für den Kindergarten... Zudem zahle ich noch Kredite ab, die ER in unserer Ehe aufgenommen hat- auf meinen Namen. Aber das ist ein anderes Thema, nur, weil das Wort Kredit gefallen ist. Der Selbstbehalt für mich mit 770 Euro: schön und gut. Aber was ist mit dem Unterhaltsanspruch für mein (zweites) Kind? Hat das gar keinen? Das wäre sehr sehr ungerecht gegenüber diesem kleinen Wurm. selbst, wenn ich voll stille: es braucht Windeln, es braucht Kleidung... Mein Leben ist nun mal nicht mit meiner Trennung beendet, es geht noch weiter. Auch mein Ex hat wieder ein Kind bekommen. Ist mein Recht und Nix, wofür ich mich rechtfertigen müsste. Werden eh zu wenig Kinder geboren in Deutschland. Und jedes ist ein Geschenk. Nicht nur das Erste. Diese Verantwortung trage ich gerne. Aber ich werde das einfach mit meiner Anwältin besprechen. Ansonsten komme ich auch mit wenig aus, das hab ich gelernt. Hab keine hohen Ansprüche.

von babyfelix am 15.08.2011, 15:36



Antwort auf Beitrag von babyfelix

... ob man sich ein weiteres Kind leisten kann. Vielleicht wäre eben bei Euch in Eurer Situation es besser gewesen, die Familienplanung nach hinten zu verlegen, wenn der Kindsvater mit dem Studium fertig ist und eine feste Anstellung hat. Ansonsten, ein Jahr muß doch überbrückbar sein? Arbeitet denn der KV nicht während des Studiums? Kann er doch solange die 241 EUR für das erste Kind zahlen.

von chartinael am 15.08.2011, 16:18



Antwort auf Beitrag von chartinael

Ich kann meine Familienplanung nicht mehr vertagen. Das hat medizinische Gründe, die hier keinen etwas angehen. Bin sehr froh, dass es überhaupt noch mal geklappt hat. Sehr sehr froh. Zudem: ich bin ja schon schwanger, von daher macht es wenig Sinn, darüber nachzugrübeln. Natürlich wird er dann arbeiten, ein 400 Euro Job geht ja zum Bafög dazu. Wir werden schon zurecht kommen. Wie gesagt: ich bin gewohnt, mit wenig klar zu kommen. Mir ist in meiner Ehe auch schon wenig geblieben, es war mein Mann, der einen hohen Bedarf hatte- und hat. Ich wollte nur wissen, ob sich unterhaltsmäßig was ändert oder nicht. Weil ich es ungerecht finde, das mein zweites Kind weniger Rechte hat als das erste. Ich hab nämlich jetzt schon beide lieb.

von babyfelix am 15.08.2011, 16:36



Antwort auf Beitrag von babyfelix

... komisch... das hört man doch häufiger vom Unterhaltszahler. Schlussendlich ist es wurscht. Ein Mann in vergleichbarer Situation, also im Begriff eine Zweitfamilie zu gründen kann nur dann in Elternzeit gehen, wenn der Unterhalt für diese Zeit voll gezahlt wird. Warum sollte es für Frauen anders sein? Für deinen Bauchbewohner bist nicht nur du, sondern auch dein Freund/Mann Unterhaltsverpflichtet. Der Betrag wird geteilt. Wie gesagt, der Selbstbehalt könnte sogar noch aufgrund eines fiktiven Einkommens niedriger gerechnet werden. Ich wollte Dich nicht angreifen, und rechtfertigen musst du Dich MIR gegenüber auch nicht. Aber trotzdem muss man eben klarstellen, dass die Kinder für solche Situationen nix können. Selbst wenn Dein Ex den Unterhalt voll auf ein Sparbuch einzahlt und nichts davon zum Leben genutzt wird, würde Deinem großen Kind ein finanzieller Schaden entstehen wenn Du weniger zahlst. Dieses Kind war aber noch nicht mal in die Entscheidungsfindung mit eingebunden. Das waren eben nur die künftigen Eltern. Und ja, als werdenende oder planende Eltern sollte man sich über die finanzielle Situation, gerade in einer geplanten Elternzeit m.E. vorher Gedanken machen. Nicht nur in einer Patchworksituation, sondern IMMER! Wie gesagt, Kredite die abzuzahlen sind (mal ganz unabhängig von Deinem persönlichen Thema) müssen auch abbezahlt werden. Ob Elternzeit oder nicht. Genauso die Miete, Telefon... Da kann man auch nicht für ein Jahr kürzen. Eine Neuberechnung des Titels kann wie schon in meinem ersten Post sinnvoll sein, da Du möglicherweise gehaltstechnisch "zu hoch" eingruppiert wurdest. Die Düsseldorfer Tabelle geht ja von zwei Unterhaltsbeziehern aus. Ist nur einer da, kann "hoch gerechnet" werden. Da könnte sich also etwas tun.

von shinead am 15.08.2011, 17:38



Antwort auf Beitrag von shinead

Also ich will hier gar nicht näher darauf eingehen (hab ich mit ihr per pn getan), aber auch Kredite kann man für einige Zeit aussetzen oder ganz und gar herabsetzen, nur mal so. Ich glaube die Dame wollte nur eine Auskunft von jemandem der sich da evt. auskennt und keine Wertung ihrer Situation. Solche Beiträge kann man sich dann auch sparen, es sei denn man hat sonst nix zu tun. Äh, schönen Abend noch!

von Chaotin am 15.08.2011, 19:05



Antwort auf Beitrag von Chaotin

hat sich m.E. die TE selbst angezogen in dem sie anfing sich (dramatisch) zu rechtfertigen. Antwort hat sie gekriegt. Darüber hätte man nachdenken können ohne gleich das eigene Recht auf essen anzuzweifeln. Ob man einen Kredit aussetzen kann hängt mit dem Vertrag zusammen. In manchen geht das, in manchen nicht.... Just my two cents...

von shinead am 15.08.2011, 22:25



Antwort auf Beitrag von shinead

ist mein Sohn. Das ist ein ganz lieber. Über den sag ich kein einziges böses Wort. Noch nie. Mehr sag ich nicht mehr dazu. Ich wollte eine Info, keine Angriffe. Und ich wüsste auch nicht, wo ich Grund für solche gegeben hätte.

von babyfelix am 16.08.2011, 09:44



Antwort auf Beitrag von shinead

der unterhaltspflichtige vater nahm kurz elternzeit und ich (die nicht verwandt ist mit seinen kindern) durfte dann indirekt seinen unterhalt bezahlen. komischerweise sind da die (oft) mütter ganz schnell hinterher und pochen aufs geld. aber wenn sie selber elternzeit nehmen wollen, geht das plötzlich überhaupt nicht mehr, daß sie dann ans andere kind geld zahlen könnten.

von 32+4 am 16.08.2011, 10:51



Antwort auf Beitrag von babyfelix

Erkundige dich doch mal beim Jugendamt, jedenfalls wird bei uns (Brandenburg) dort der Unterhalt berechnet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du weiterhin soviel zahlen musst. Zum einen wird der Unterhalt nach Einkommen berechnet, zum anderen steht dir ein Mindesteinbehalt zu und zum anderen hast du ja, wenn dein Baby da ist, NOCH ein Kind, dem du sozusagen unterhaltsverpflichtet bist. Also denke ich schon, dass sich an der Zahlung was ändern kann. Die Aussage, du solltest dir vorher überlegen, ob du noch ein Kind haben möchtest, finde ich - gelinde gesagt - ziemlich daneben, genauso die Aussage, du müsstest ansonsten nach 8 Wochen wieder arbeiten gehen. Na klar: das Baby schnallst du dir dann auf den Rücken oder was??? Alles Gute für euch!

von Mami65 am 16.08.2011, 11:27



Antwort auf Beitrag von Mami65

Wer verpflichtungen hat, muss diesen nachkommen. So sieht es das Gesetz vor! Bezüglich der Einstufung innerhalb der DDT und den aktuell in Deutschland gewählten Varianten hat die TE sachliche Informationen erhalten! Wer jammert (und das war ehrlich gesagt bei mir der Tropfen..., muss mit dem Echo klarkommen!)

von shinead am 16.08.2011, 11:35



Antwort auf Beitrag von shinead

Wer es sich nicht leisten kann, die volle Zeit daheim zu sein, klar muß der arbeiten gehen? Was meinst Du denn, wie das Paare finanzieren, die kein ausreichendes Einkommen haben? Nur weil man gern daheim bliebe, heißt das nicht, daß man das auch kann. Natürlich muß man dann erst einmal einen Krippenplatz bekommen, ohne den geht gar nichts. Aber die 8 Wochen wären jedenfalls unterhaltstechnisch gut überbrückbar. Und wenn Kredite drücken, dann geht es so einfach nicht, daß man sagt ... oooh, mir geht es zZ nicht so rosig ... ich laß die Zahlungen mal aussetzen .... und ehrlich gesagt, wäre mir der Unterhalt für mein Kind wichtiger als alles andere.

von chartinael am 16.08.2011, 14:19



Antwort auf Beitrag von chartinael

Auf der einen Seite liest man hier an jeder Ecke, wie gern und selbstverständlich und aufopferungsvoll frau natürlich für die Kinder zu Hause bleibt und das nicht nur bis zur Grundschule. Und auf der anderen Seite wollt ihr der AP allen Ernstes zumuten, 8 Wochen!!!!!!!!!!!!! nach Geburt des Babys wieder arbeiten zu gehen, damit sie genügend Unterhalt für ein sehr wohl versorgtes Kind zahlen soll!

von Mami65 am 16.08.2011, 21:36



Antwort auf Beitrag von Mami65

Wie würden denn hier alle brüllen wenn ein KV mit Zweitfamilie hier schreiben würde, dass er jetzt, so kurz vor der Geburt eines weiteren Kindes überlegt ein (zwei/drei) Jahre Elternzeit zu nehmen. Sein Kind in der Erstfamilie sei ja gut versorgt und könne so auf den Unterhalt für die Zeit ganz oder teilweise verzichten. Ich bin der Haupternährer in unserer Familie. Wenn wir noch ein Kind bekommen sollten, dann kann ich genau so lange in Elternzeit bleiben, wie wir uns die Differenz zwischen Gehalt und Elterngeld leisten können. Ich kenne im Übrigen auch viele Frauen, die nach 8 Wochen wieder arbeiten gegangen sind. Ich kenne auch viele, die mit Urlaub die Zeit noch verlängern und dann nach Mutterschutz und Jahresurlaub wieder arbeiten gehen. Das ist keine Zumutung, sondern Realität für viele Frauen!

von shinead am 16.08.2011, 21:47



Antwort auf Beitrag von shinead

Nun gut, ich kenne keine einzige. Aber: der KV meiner Tochter hat auch eine zeitlang keinen Unterhalt bezahlt, weil sein Betrieb auf Kurzarbeit umgestellt hat und sein verbleibendes Gehalt gerade mal so den Selbstbehalt abgedeckt hat UND seine zweitgeborene Tochter wurde dann bei der Unterhaltsberechnung auch mit berücksichtigt. So ist MEINE Realität. Und ich fands in dem Moment auch in Ordnung so, schließlich muss mein Kind auch mit nichtzahlendem KV nicht am Hungertuch nagen.

von Mami65 am 17.08.2011, 08:22



Antwort auf Beitrag von Mami65

Kann man nicht vergleichen. Kurzarbeit: Kurzfristig, vom Unterhaltszahler unverschuldet selbst Kündigen, schlechter bezahlten Job annehmen, Stunden kürzen, Elternzeit nehmen: vom Unterhaltszahler selbst "verschuldeter" Einkommensverlust. Die TE hat sachliche Beurteilungen der Situation erhalten. Erst nachdem sie "jammerte" kamen dann die Proteste. Und ganz klar, jammern darf eben nicht. Die Erstfamilie tut es auch nicht. Eine Aufzählung der Kosten (sooo günstige Miete, KiGa kostet nix) ist m.E. ein No-Go. Der Unterhalt sollte eigentlich (und das tut er bei weitem nicht!) alle Kosten decken, die ein Kind verursacht. Das sind m.E. im Monat mehr als 214 Euro... (Rücklagen für Urlaub, Einschulung und kieferorthopädischer Behandlung müssen ja auch gebildet werden).

von shinead am 17.08.2011, 13:19



Antwort auf Beitrag von shinead

Ich merke schon, wir kommen nicht zusammen. Denn selbst kündigen ist sicher eigenes Verschulden, aber die Elternzeit steht ihr gesetzlich zu. Und die Äußerung - von wem auch immer - sie solle sich kein 2. Kind anschaffen, damit sie für das erste Unterhalt bezahlen kann, finde ich nach wie vor anmaßend und weltfremd. "Der Unterhalt sollte eigentlich (und das tut er bei weitem nicht!) alle Kosten decken, die ein Kind verursacht. Das sind m.E. im Monat mehr als 214 Euro... (Rücklagen für Urlaub, Einschulung und kieferorthopädischer Behandlung müssen ja auch gebildet werden). " Mal davon abgesehen, dass ich für meine Kinder keine kieferorthopädische Behandlung zahlen muss (übernimmt doch die Kasse), vergisst du hier eins: auch der KV muss für den Unterhalt sorgen!

von Mami65 am 17.08.2011, 18:36



Antwort auf Beitrag von Mami65

... aber doch nicht gegenüber den eigenen Kindern ... die muß man versorgen, egal ob es einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit gibt. Daher MUSS man es sich vorher überlegen, ob man in der Lage ist noch weitere Kinder zu versorgen.

von chartinael am 17.08.2011, 19:52



Antwort auf Beitrag von chartinael

Wenns danach geht, gäbs nämlich noch weniger Kinder.

von Mami65 am 17.08.2011, 20:10



Antwort auf Beitrag von Mami65

Der Betreuende Elternteil erbringt seinen Teil der Verpflichtungen des Kindes gegenüber durch die Betreuung. Der Unterhaltspflichtige übernimmt den monetären Teil der Versorgung des Kindes. So war es mal angedacht von den Erfindern der DDT und auf dieser Grundlage wurde es berechnet. Muss man sich vorher überlegen ob man einem zweiten Kind emotional/monetär/zeitlich gerecht werden kann? Müssen nicht, aber m.E. sollte man das. Wenn ich durch ein weiteres Kind (ganz egal wie viele vorher schon da sind) auf einmal auf staatliche Hilfe (Hartz IV, Wohngeld, Kinderzuschlag) angewiesen bin, ja - dann sollte ich das m.E. überlegen. Grundsätzlich kann sich die TE das zweite Kind leisten. Nur eben die Elternzeit nicht, die - wie schon korrekt bemerkt - einem gegenüber dem Arbeitgeber und nicht gegenüber den eigenen Kindern zusteht. Ich bin der Meinung, dass die Erstfamilie und die Verpflichtungen dieser (natürlich speziell der Kinder) gegenüber nunmal als Bestand schwerer wiegen als die Gründung einer Zweitfamilie. Das Gesetz ist hier ebenfalls der Meinung. Wie schon geschrieben, können Väter mit Unterhaltsverpflichtung gegenüber einer Erstfamilie auch nicht einfach so in Elternzeit gehen und den Unterhalt für die ersten Kinder kürzen. Könnte man in einer Familie auch nicht. Wer würde schon den älteren Kindern auf einmal den Sportverein, den Musikunterricht oder die Ferienspiele streichen, nur weil ein Geschwisterchen kam? Zur kieferorthopädischen Behandlung: Zumindest die GKV übernimmt nicht alle Kosten. Sie verlangt außerdem in Vorleistung zu gehen, die Behandlung bis zum Abschluss vorzustrecken und erstattet dann ihren Teil eben erst, nachdem die Spange raus ist. Das ist ein Batzen Geld, der dann auf einmal verlangt wird. So denn eine Spange notwendig ist müssen viele hier in die Finanzierung gehen. Das kostet Geld. Um ehrlich zu sein bin ich dafür zu geizig, also lege ich schon die ganze Zeit Geld für eine solche Behandlung zurück. Außerdem habe ich dann die Freiheit eine medizinisch nicht notwendige Korrektur der Zähne vornehmen zu lassen. Meine Rücklage hierfür: 50 Euro im Monat seit Geburt. Das reicht auch für andere medizinische extras (Behandlung im Asthmazentrum, nicht beim Kurpfuscher vor Ort, Einzelzimmerzuschläge, etc.)

von shinead am 18.08.2011, 09:30



Antwort auf Beitrag von babyfelix

Hallo,soweit ich weiß nein aber ich würde mich zur sicherheit nochmal von einem Anwalt beraten lassen!! LG speedy69

Mitglied inaktiv - 16.08.2011, 12:24



Antwort auf Beitrag von babyfelix

Der Unterhalt wird sich etwas reduzieren, da ein weiteres unterhaltberechtigtes Kind da ist, aber Du hast die Verpflichtung den Unterhalt weiterzuzahlen. Wenn aber der KV so gut verdient, würde ich an Deiner Stelle mit ihm reden, wie ihr das in dem Jahr macht, vllt ist eine Einigung möglich, die Ihr aber schriftlich festhalten solltet. Wenn er dem nicht zustimmt, wird es schwierig und Du müßtest den Unterhalt weiter zahlen.

von Luna511 am 18.08.2011, 10:06



Antwort auf Beitrag von Luna511

... selbst wenn der KV einer Regelung zustimmt und diese schriftlich festgehalten wird, ist sie von Anfang an sittenwidrig und nicht gültig. Der KV kann also jederzeit seine Meinung ändern und den vollen Unterhalt fordern, auch rückwirkend, Regelung hin oder her.

von shinead am 18.08.2011, 10:24



Antwort auf Beitrag von shinead

Erst mal von mir!!!! Alles Glück und Gesundheit zur Schwangerschaft!!!! Das ist nämlich eine tolle Sache. Und wenn man schon ein Kind hat und es kommt ein zweites um so schöner!!!! Das in einer Familie in der alle zusammen leben nämlich alle kürzer treten müssen wenn es zu Zuwachs kommt beachtet nämlich keine Düsseldorfer Tabelle. Bei uns nicht arg anders. Die Volljährige Tochter meines Mannes bekommt immer noch über 300 Euro Unterhalt, obwohl sie mit der Schule fertig ist und ihr seit der Geburt unseres Sohnes nichts mehr zusteht. Sie lässt halt einfach Pfänden, weil der Unterhalt immer erst am 5. statt am 1. des Monats da war (ging vom Gehalt nicht anders). Das ich für meinen Kleinen nur gebrauchte Sachen kaufen kann und schon schwer überlegen muss ob da noch eine Krabbeldecke rausspringt interessiert nämlich keinen. Und so etwas ist ungerecht. Ich verstehe gut, dass man das erste Jahr zuhause bleiben möchte. Da soll der KV vom ersten Kind die halt halt mal ein bißchen weniger aufhalten!

von karo09 am 22.08.2011, 15:39



Antwort auf Beitrag von karo09

... dann lasst eine Neuberechnung machen. Dann wird der Titel geändert. Eine Neuberechnung steht eigentlich alle zwei Jahre an, oder wenn sich eben etwas schwerwiegendes für den Leistenden ändert. Das dürfte hier auf jeden Fall die Geburt eines Kindes sein. Die Erstausbildung über ist das Töchterlein im Übrigen auch noch unterhaltsberechtigt. Wenn sie allerdings gar nichts macht und auf der faulen Haut liegt, könnt ihr u.U. den Unterhalt komplett streichen. Das Verhältnis zwischen Vater und Tochter scheint toll zu sein, wenn sie ihn wegen 4 Tagen pfänden lässt. Fakt ist aber, dass im Titel (und damit in der Verpflichtung!) steht, dass der Unterhalt bis zum 1. des Monats im Voraus gezahlt werden muss. Bei angestrengtem Verhältnis hätte ich zum beispiel die 300 Euro schon längst zurück gelegt um sie rechtzeitig zahlen zu können. DEN Stress wollte ich gar nicht haben.

von shinead am 23.08.2011, 16:37