Hallo,
ich erwarte mein zweites Kind (7.SSW) und arbeite als selbstständige Tagesmutter. Meine Frauenärztin hat mir nun gesagt, dass wenn ich ich keinen Zytomegalietiter hätte, sie mir ein Beschäftigungsverbot ausschreiben müsste. Wer zahlt denn dann? Wovon bestreite ich dann meinen Lebensunterhalt? Ist dann überhauot irgendwer verantwortlich? Ich mache richtig Sorgen....
Lg jen
von
jen-jazmin
am 31.01.2013, 09:00
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot bei Selbstständigen, wer zahlt?
Hallo,
als selbstständige tragen sie selber dieses Risiko.
Möglicherweise haben Sie aber eine entsprechende Krankenversicherung abgeschlossen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.02.2013
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot bei Selbstständigen, wer zahlt?
Ich denke niemand bezahlt das da du selbstständig bist ,weil es ja sonst der Arbeitgeberr bezahlt
von
sommersone
am 31.01.2013, 09:20
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot bei Selbstständigen, wer zahlt?
Das Mutterschutzgesetz (mit z.B. Beschäftigungsverbot) gilt für Frauen, die einen Arbeitgeber haben.
Als Selbstständige ist frau eigenverantwortlich und kann daher selber entscheiden, ob und wieviel sie arbeitet.
Selbst wenn der FA ein Beschäftigungsverbot ausstellt: bei wem wohl solltest Du diesen Schein abgeben?
von
Andrea6
am 31.01.2013, 10:33
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot bei Selbstständigen, wer zahlt?
Hallo,
vielleicht hast Du Dich bei Deiner Krankenkasse freiwillig so versichert, dass Du Krankengeld bekommst. Das kannst Du dort noch mal erfragen. Ich selbst bin in diese Falle getappt, ausschließlich selbständig zu sein im sozialen Beruf ist bei angemessener sozialer Absicherung schwer möglich.
Liebe Grüße und alles Gute
von
Elisa-Lotta
am 02.02.2013, 18:02