Hallo Frau Bader,
ich bin seit Juni 2010 in Elternzeit und wollte im Juni 2011 wieder anfangen zu arbeiten (mein Mann wollte eigentlich noch 2 Monate Elternzeit nehmen und dann sollte die Kleine von den Omas betreut werden).
Nun hat mein Kollege mir mitgeteilt, dass die Firma gestern Insolvenz angemeldet hat.
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Auf die Kündigung warten? Mich beim Arbeitsamt melden?
Wie würde denn überhaupt mein Arbeitslosengeld berechnet werden (ich bekam bei der Firma 1.800,- netto und dann 67 % bzw. 65 % während der Elternzeit, meine Mann verdient rd. 2.500,- netto).
Vielen Dank für Ihre Antwort!
von
Blubb2010
am 18.03.2011, 06:34
Antwort auf:
Insolvenz der Firma in der Elternzeit
Hallo,
wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, im EU oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht.
Wenn Sie nicht kündigen, läuft der EU (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr im EU).
Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr.
Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen.
Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt.
Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben.
Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten).
Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.03.2011