Reisen und Urlaub mit Kindern

Reisen und Urlaub mit Kindern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Mandy4 am 14.01.2015, 12:40 Uhr

Rückflugverspätung von 4 h....

jetzt noch Entschädigung fordern? Flug war im November ! Machine die uns aus Deutschland abholen sollte war defekt( Beleuchtung war defekt) wurde repariert und kam mit 4 h Verspätung in fuerteventura an! Wohin wenden? Reisebüro? Erfolgschancen? Was meint ihr?

 
6 Antworten:

Re: Rückflugverspätung von 4 h....

Antwort von siseme04 am 14.01.2015, 13:35 Uhr

Hi,
Google mal " Flugverspätung + Entschädigung" ...
Bei uns war das auch mal, wir haben mit flightright.de Geld zurück bekommen.
Brauchst aber einen langen Atem ...bei uns hat es fast zwei Jahre gedauert.
LG, Sigrun

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rückflugverspätung von 4 h....

Antwort von nicole812 am 14.01.2015, 21:14 Uhr

mein Kollege hatte das im August. 4 Std. Versätung und statt in Bremen sind sie dann in Hannover gelandet und wurden mit dem Bus nach Bremen gebracht.
der hat sich direkt im Reisebüro beschwert und zwar noch am selben Tag.

Im Dezember hat er 1600.- Entschädigung bekommen.
angeblich aber nur weil er das binnen 24 Std. angezeigt hat

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rückflugverspätung von 4 h....

Antwort von jennysmum am 15.01.2015, 9:33 Uhr

http://www.finanztip.de/flugverspaetung/

Bis zu 3 Jahre kann man laut denen eine Flugverspätung geltend machen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Wahrscheinlich....

Antwort von Trini am 15.01.2015, 9:59 Uhr

muss man sich die dann aber gleich bei der Ankunft schriftlich geben lassen, wie bei der Bahn, oder???

Trini

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wahrscheinlich....

Antwort von Holzkohle am 15.01.2015, 16:50 Uhr

1.600 Euro ENTSCHÄDIGUNG, obwohl es einen anderen Transfer gab? Ich weiß nicht, warum ich das jetzt nicht glauben kann.

Ich hatte mal eine fast 37stündige Flugverspätung, ja richtig gelesen, von TR nach D - wir saßen eine komplette Nacht am Flughafen und noch einen Tag/eine Nacht in einem Hotel. Wir haben damals einen Beleg ausgehändigt bekommen, dass die Maschine so und so lange ausgefallen ist - was aber tatsächlich nicht wirklich nötig war, denn der Fall war sogar in der Presse (gab sogar ne Doppelseite in der türkischen Tageszeitung) Ich hatte noch Fotos gemacht (von der Anzeigentafel abends, morgens, wieder abends usw) - siehe Anhang. 20.10 Uhr war unsere Abflugzeit Sonntag, geflogen sind wir Dienstag früh...

Was wichtig ist - bestehe auf einer ÜBERWEISUNG, denn die meisten Fluggesellschaften schicken Dir dann einen Gutschein. So wie mir damals. Außerdem möchte man das ganze gern verzögern. Ich habe von November bis März um mein Recht gekämpt. Auch erzählt man einem gern was von höherer Gewalt. Ein kaputtes Flugzeug ist keine höhere Gewalt - das ist einkalkuliertes Risiko.

Deine Recht findest Du hier.
http://www.ronald-schmid.de/luftverkehrsrecht/fluggastrechte-verordnung


Viel Glück

Bild zum Beitrag anzeigen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @ Holzkohle

Antwort von nicole812 am 15.01.2015, 21:12 Uhr

doch stimmt. Hab das Schreiben selber gesehen.
vielleicht hätte ich dazu schreiben sollen das es 4 Personen waren.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Reisen und Urlaub mit Kindern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.