Geschrieben von Ellert am 14.11.2016, 21:01 Uhr |
update Flugänderung - Erfahrung mit FTI
So, wie bereits berichtet wurden unsere Flugzeiten ab Leipzig ja extrem zu unseren Ungunsten verschoben
fti lässt keinerlei Umbuchungen zu, das ist der Hammer oder ?
Wir würden lieber vor der Haustüre ab Berlin losfliegen
zumal das sogar billiger ist
LG dagmar
Re: update Flugänderung - Erfahrung mit FTI
Antwort von +sumsebiene+ am 14.11.2016, 21:10 Uhr
Geht es um die Flüge, wenn du mit deiner Tochter nach Ägypten fliegst?
Da ich mal gespannt was auf uns noch zukommt, bei unseren Fti Flügen im Mai..
fti will 600.- wenn wir stornieren und neu buchen
Antwort von Ellert am 14.11.2016, 21:13 Uhr
Die haben doch einen an der Waffel
verschieben um einen dreiviertel Tag und dann sowas ?
dagmar
Re: fti will 600.- wenn wir stornieren und neu buchen
Antwort von +sumsebiene+ am 14.11.2016, 21:15 Uhr
Welche Flüge sind es denn
Vielleicht sollte ich auch mal morgen unsere Flugdaten mal kontrollieren. .mail oder so kam noch nicht
condor
Antwort von Ellert am 14.11.2016, 21:20 Uhr
auch ab Berlin würde Condor fliegen
ich überlege ob sich der Gang zur Verbraucherberatung lohnt
Rechtsschutz verliere ich die Beitragsrückzahlung wenn ich die nun in Anspruch nehme, ob es das bringt ?
dagmar
Re: update Flugänderung - Erfahrung mit FTI
Antwort von Ole020304 am 14.11.2016, 21:55 Uhr
Hatten einen ähnlichen Fall dieses Jahr, haben morhen 7.50Uhr gebucht und geflogen sind wir 22Uhr. DAs einzige was man uns angeboten hat ist ein 110€ Gutschein bei der nächsten Buchung.
Re: update Flugänderung - Erfahrung mit FTI
Antwort von +sumsebiene+ am 15.11.2016, 7:37 Uhr
ich habe gestern Abend auch dann mal "Rumgegoggelt und geguckt, was unsere Flüge im Mai so "machen"..
also.. auf der TürkischAirways Seite kann man genau die Flüge immer noch buchen..ABER egal, bei welcher Reisegesellschaft ich gucke, da kommen die nicht mehr.. nur noch Direktflüge (die es ja vor 3 Monaten gar nicht gab, - in ganz Deutschland west - als ich gebucht habe)
geändert hat sich bei usna ber noch nichts bzw ich habe noch nichts von FTI gehört.. warten wir mal ab.. ist ja noch lange hin
ob du da was machen knnst bzgl Verbraucherzentrale oder so, glaube ich nicht.. wird ja immer drunter geschrieben "unter vorbehalt.. wir sind schonmal am Abend vorher noch auf andere Flüge umgebucht worden.. von daher.
Bei FTI auf der HP steht Folgendes
Antwort von Trini am 15.11.2016, 8:48 Uhr
Flugzeitenänderungen und Verbindlichkeit von Flugzeiten
Flugzeiten sind immer unverbindlich. Manchmal werden die Flugzeiten von den Airlines leider auch kurzfristig geändert. Falls sich Ihre Hinflugzeiten nach Erhalt der Reiseunterlagen ändern sollten, werden wir Ihr Buchungsbüro umgehend per E-Mail oder bei ganz kurzfristigen Änderungen auch per Telefon informieren. Falls der von Ihnen gebuchte Flug durch die Airline disponiert werden, so werden wir Ihnen auf jeden Fall eine Ersatzalternative über Ihr Buchungsbüro anbieten. Flugzeiten können sich jederzeit noch ändern, auch wenn Sie sich bereits im Zielgebiet befinden. Dann werden Sie bei Buchung einer Pauschalreise über die Reiseleitung von der Änderung der Rückflugzeiten informiert. Bei einer Nur-Flug Buchung sind Sie verpflichtet, sich 24 Stunden vor Rückreise bei der im Ticket angegebenen Anschrift/Telefonnummer zu melden um sich dort die aktuellen Flugzeiten rückbestätigen zu lassen.
************************
Insofern sind die wirklich zu NICHTS verpflichtet. Doof aber wahr.
Trini
das wurde vom BGH als unzulässig erklärt
Antwort von jennysmum am 15.11.2016, 11:08 Uhr
http://www.sueddeutsche.de/reise/bgh-urteil-zu-flugzeiten-veranstalter-duerfen-abflugzeiten-nicht-einfach-aendern-1.1841035
Re: das wurde vom BGH als unzulässig erklärt
Antwort von 123imsauseschritt am 15.11.2016, 13:37 Uhr
Die AGB´s sind nichts wert und anfechtbar.
Mit Anwaltschreiben reagieren - dann knicken die Reiseveranstalter immer ein... hatte bislang jedes Mal sofort eine positive Reaktion.
die AGBs wiedersprechen aber dem Ureil des BGH
Antwort von Ellert am 15.11.2016, 15:34 Uhr
das ist das Problem
dagmar
Re: die AGBs wiedersprechen aber dem Ureil des BGH
Antwort von 123imsauseschritt am 15.11.2016, 16:27 Uhr
Hast Du keine Rechtsschutzversicherung ... oder einen Anwalt als Freund?
ja und nein
Antwort von Ellert am 15.11.2016, 18:45 Uhr
Rechtsschutzversicherung ja
aber muss man die wegen jedem Kleinmist in Anspruch nehmen
macht nur die Beiträge hoch oder ?
ich dachte ja mal versuch ich es im Guten
Anwälte kenne ich keine
dagmar
@ellert
Antwort von 123imsauseschritt am 16.11.2016, 12:03 Uhr
Aus meiner beruflichen Erfahrung kann ich Dir nur berichten, dass das im Guten mit Reiseveranstaltern kaum was wird.
Du kannst ja erstmal mit einem Anwalt drohen ... ob Du das dann wirklich machst, ist ja eine andere Sache. Vielleicht hilft es.
Re: ja und nein
Antwort von kravallie am 16.11.2016, 20:30 Uhr
wenn du eine gescheite rv hast, dann steigen die beiträge nicht.
allerdings hast du u.u. eine selbstbeteiligung.
beides nicht
Antwort von Ellert am 16.11.2016, 21:07 Uhr
Ich bekommen halt Rückvergütung wenn ich sie nicht in Anspruch nehme
wie bei der Krankenkasse auch
SB habe ich keine
dagmar
Re: beides nicht
Antwort von kravallie am 18.11.2016, 17:05 Uhr
na dann....musst du tatsächlich abwägen, was dir wichtiger ist/billiger ist.....
bei mir hat damals als vueling mich stehenließ die drohung mit meinem lieblingsanwalt gereicht. ich hatte aber auch die kostendeckungszusage von meiner rv.
jetzt hätte ich das Problem
Antwort von Ellert am 19.11.2016, 10:28 Uhr
dass die Reise ab Berlin 100.- teurerw urde
da macht umbuchenk einen Sinn
bisher auch keine Reaktion auf mein Einschreiben...
dagmar