Geschrieben von Vivi70, nix. SSW am 02.02.2008, 23:07 Uhr |
@Gitta
Liebe Gitta
Ich habe deine Mails gelesen. Das tut mir leid, dass du immer noch Angst haben musst, dass alles gut gehen wird. Ich hoffe, du hast es nicht zu streng bei der Arbeit. Was arbeitest du eigentlich? Bei uns in der Schweiz wäre der Arbeitsvertrag glaube ich nichtig geworden, wenn man vor Arbeitsbeginn oder während der Probezeit schwanger wird...
Bei mir stoppt Nasenbluten auch nur, wenn ich mich hinlege. Mein Bruder hat früher viel Nasenbluten gehabt. Vielleicht hilft auch, wenn du ein kaltes Tuch an die Stelle hältst. Mehr weiss ich dazu auch nicht.
Unsere Ferien in Zermatt waren mega erholsam.
Meine Arbeitskollegin hat mir noch vor den Ferien gesagt, dass sie im 4. Mt. schwanger ist. Ich freue mich für sie, ich hoffe einfach, dass ich damit umgehen kann, dass sie gleich gegenüber von mir sitzt und dann Tag für Tag einen grosseren Babybauch bekommt....
LG und ich freue mich wieder von dir zu hören auch wenn es länger geht. Ich schreibe ja auch nicht immer "gleich" zurück.
Vivi
Re: @VIVI Arbeitsrechtliches...
Antwort von MEDEA, nix. SSW am 04.02.2008, 12:47 Uhr
Liebe Vivi
Ich bin auch Schweizerin und du hast mir grad einen kleinen Schreck eingejagt: Ist es wirklich so, dass der Arbeitsvertrag nichtig wird, wenn man vor Antritt resp. in der Probezeit schwanger wird? Ich hab nämlich grad eine tolle Stelle gefunden und das würde heissen, dass ich die nächsten 5 Monate nicht schwanger werden dürfte. Da ich aber im Sommer 38 werde, möchte ich nicht warten - sind seit ca. 5 Monaten am üben und weil wir noch keine Kinder haben, wissen wir auch nicht, ob es bei uns spontan klappt oder ob wir evtl. medizinische "Nachhilfe" brauchen.. Liebi Grüess medea
Re: @MEDEA
Antwort von Vivi70, nix. SSW am 04.02.2008, 20:30 Uhr
Hallo Medea
Das habe ich während meiner Ausbildung so gelernt ja. Du kannst das ja nochmals überprüfen, ich glaube, es steht im OR geschrieben. Oder du fragst bei einem Arbeitnehmerverband nach.
Ob es dann für dich richtig ist, mit dem Ueben zu warten, bis die Probezeit vorüber ist oder nicht, wirst du vermutlich erst im Nachhinein sagen können. Weil man ja leider nicht weiss, ob und wie schnell man schwanger wird.
Ich werde bald 38 Jahre alt wie du. Wir üben bereits seit 1999 für unser 1. Kind.
LG Vivi
Re: @Vivi
Antwort von MEDEA, nix. SSW am 05.02.2008, 10:54 Uhr
Liebe Vivi
Ja, ich hab mich gestern noch informiert und suche jetzt jemanden, der mir Auskunft geben kann, ob die kantonale Verwaltung, bei der ich arbeite (und bei der auch die neue Stelle ist), das auch so handhabt. Ich weiss auch nicht, ob Schwangerschaft an sich ein Kündigungsgrund ist? Aber ich denke, ich werde es riskieren - wie du sagst, man weiss nie, wie lange es dauert, schwanger zu werden und eine solche Stelle kann ich wieder finden...
Darf ich fragen, nach wie langer Zeit ihr medizinische Hilfe gesucht habt?? Ich sollte glaub nicht zu lange warten, falls eine Behandlung nötig sein sollte.. Hoffe fest für euch, dass sich euer Wunsch nach einem Baby erfüllt!! Liebe Grüsse medea