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2.4. Mutterschutz, kann das Jobcenter verlangen das ich mich bewerbe?

Thema: 2.4. Mutterschutz, kann das Jobcenter verlangen das ich mich bewerbe?

Hallo, ich bin alleinerziehend und habe bis zum 29.2.2012 meine Leistungen bewilligt bekommen. Mehrbedarf und Erstausstattung habe ich schon beantragt und bewilligt bekommen. Nun beginnt am 2.4.2012 mein Mutterschutzurlaub und die Eingewöhnung meines Kindes in der Kita ist auch noch nicht abgeschlosssen. Nun hat das Jobcenter aber geschrieben das mir die Leistungen nur weiter bewillgt werden wenn ich alles dafür tue um aus der Hilfebedürftigkeit rauszukommen, sprich Bewerbungen usw. Aber solange meine Kind noch nicht eingewöhnt ist könnte ich mich nicht bewerben und körperlich bin ich jetzt auch nicht in der Lage. Meine FA würde mich immer wieder krank schreiben aber das es sowieso Unsinn ist mich zu bewerben da mich keiner einstellen würde. Kann das Jobcenter da stur bleiben und wirklich sagen das ich mich bewerben muß oder gibt es da noch einen anderen Ausweg? Würde mich freuen wenn mitr jemand weiterhelfen könnte. Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 17.01.2012, 14:28



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also bei mir ist es so das ich mich nur noch bewerben muss bis mein Mutterschutz anfängt und danach nicht mehr. Ich kann mir nicht vorstellen das die Arge will das du dich bis kurz vor der Geburt noch Bewerben musst,ich meine welcher Arbeitgeber stellt eine Frau ein die kurz vor der Geburt ist???niemand. Spreche einfach mal mit deiner Vermittlerin darüber nochmal...lg

von 3kleine_Engel am 17.01.2012, 14:38



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Hallo, ich lag da letztes Jahr ähnlich. Allerdings bekam ich ALG 1 und war schwanger. Trotzdem verlangte das Jobcenter das ich mich bewerbe. Allerdings sah mein FA das anders, und händigte mir ein Beschäftigungsverbot aus, da ich (mit 41) bereits als Risikoschwanger galt. Hatte zwar ein bißchen Theater mit dem Jobcenter (sie können ja am Empfang arbeiten blabla) aber a) stellt wohl kaum einer eine Schwangere ein und b) ich habe weiter meine Bewerbungen geschrieben, wo aber im Lebenslauf drin stand das ich mit dem 3.Kind schwanger war, dementsprechend kam da natürlich auch keine positive Rückmeldung. Ich kann dir nur raten, nimm Besprechungstermine des Jobcenters wahr, ansonsten "zicken" die rum, ob schwanger oder nicht (leider), und evtl. sprech mit deinem FA zwecks BV, das Jobcenter muss die Leistungen weiter zahlen. LG anke

von laranina am 17.01.2012, 14:39



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hey bin gerade auch in der lage aber mein jobcenter hat mich als nicht vermittelbar eingeschrieben,muss mich um nichts kümmern erst dann wenn eltern jahr vorbei ist das ist erst je nach entbindung (25.7.13)

von babymv am 17.01.2012, 14:40



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Egal ob du bald in Mutterschutz gehst sie können klar verlangen das du dich bewirbst... immerhin beziehst du Leistung von ihnen. Solange du nicht in Mutterschutz bist ist es deine Pflicht dich um Arbeit zu bemühen... wie gesagt eine Schwangerschaft ist ja keine Krankheit.

von 89Prinzessin89 am 17.01.2012, 15:00



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Kann mich nur anschließen. Bewerben musst du dich wenn sie es fordern..... ganz klar. Auch wenn du nur Absagen kassierst, bist du dazu verpflichtet, bis zum Mutterschutz. es gibt allerdings auch kulante Bearbeiter, wo man es nicht muss. Aber das kommt auf den Bearbeiter drauf an. wenn du es nicht machst mit Bewerben können sie dir Leistungen streichen!

von Leo engel am 17.01.2012, 15:08



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Ich habe gerade mit der Kita telefoniert und die meinten ich könnte mich jetzt noch garnicht bewerben da die Eingewöhnung noch nicht abgeschlossen ist. Zumal ist mein Kind fast 2 Jahre und behindert daher dauert die Eingewöhnung auch länger als geplant.

Mitglied inaktiv - 17.01.2012, 15:27



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Dem Amt ist die Eingewöhnung egal und wenn würdest du ja auch eher weniger von heute auf morgen eine Stelle haben.... Wie gesagt, du bist verpflichtet dich zu bewerben, der Rest ist Kulanz der Mitarbeiter, wenn sie es nicht verlangen. Und da machen die auch nur ihren Job. Ich hatte da auch Glück, ich wurde sogar 3 Jahre aus der Vermittlung genommen, weil ich erst dann einen Betreuungsplatz für mein Kind sicher hatte. Aber das war nur Kulanz meiner Sachbearbeiterin. Hier gibt es im normalen KiGa nicht mal eine Eingewöhnungszeit.

von Leo engel am 17.01.2012, 15:45



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Du hast doch pro Kind 3 Jahre Elternzeit *grübel* In der Zeit müssen sie dich auch in Ruhe lassen und du musst dich überhaupt nirgends bewerben...

von Früchtchen am 17.01.2012, 16:12



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Dann musste eh nicht, du kanst die ersten 3 Jahre zuhause bleiben. Bei mir schreiben sie das auch immer mit rein, musste auch son kram ausfülllen welche schulen ich besucht habe u.s.w., aber die verlangen dann nichts weiter.

von Mami-Franzi19 am 17.01.2012, 19:19



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Klar können die das verlangen. Und auch die Eingewöhnung interessiert die vom Jobcenter herzlich wenig. Aber du wirst es sicherlich im Lebenslauf irgendwie reinschreiben, dass du dein 2. Kind erwartest und dann kriegste eh nur Absagen. Aber das kann dir ja dann auch egal sein und bist dann trotzdem deiner Pflicht nachgekommen.

von Sveamaus am 17.01.2012, 18:17



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Ist dein Kind unter 3?

von Mami-Franzi19 am 17.01.2012, 19:18



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Bewerben musst du dich schon, sonst stellen sie dein Geld ein. Aber mal ganz klar, wer soll dich einstellen?? Das macht doch sowieso keiner mehr, weil man genau sieht, wie es weiter geht... Ja, ist leider im Ermessen des Betreuers ob er es von dir verlangt oder es gut sein lässt, weil es sowieso keinen Erfolg haben wird. Aber tu es unbedingt, auch wegen der Krankenversicherung!!! Viel Glück oder lieber Alles Gute ;-)

von würmle2005-2006 am 17.01.2012, 19:23



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Du hast ein Kind unter 3, bei dem die Betreuung nicht gesichert ist. Das hättest du beim Antrag angeben müssen. Würde einen Brief formulieren, quasi als Änderungsmitteilung oder als Zusatzinfo, oder mach einen Termin mit dem Sachbearbeiter aus. Hier in Hamburg war man bei mir sehr verständnisvoll. Erstaunlicherweise nur beim jobcenter. Vorher, als ich noch kein BV hatte, war die Agentur für Arbeit für mich zuständig (sollte mich auch bewerben, habe aber kein weiteres Kind), dort bekam ich einige blöde Sprüche und Spitzen. Beim Jobcenter war man froh, wegen mir nicht unnötig viel bearbeiten zu müssen, es würde nach der Geburt alle halbe Jahr nachgefragt werden, wann das Kind in den Kindergarten kommt, dann jedoch mach ich meine schulische Ausbildung und bin durch Bafög nicht mehr in deren Zuständigkeitsbereich.

von Schippchen am 17.01.2012, 20:19



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Hier im KiGa gibt es gar keine Eingewöhnungszeit. Im Sommer zum Beispiel ist vor dem Urlaub des KiGa 1 Schnuppertag wo die Kleinen 2 Stunden mit da sind, dann sind Ferien, darauf geht es ganz normal los. Die Sachbearbeiter machen auch nur ihren Job und können da nichts für.

von Leo engel am 18.01.2012, 09:55



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dass niemand eine schwangere Frau einstellt widersprechen. Es gibt durchaus Arbeitgeber, die auch eine Schwangere einstellen, wenn sie für die Stelle die richtige ist und man mit ihr eine langfristige Zusammenarbeit vorstellen kann. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass man auch wirklich arbeiten möchte. Weiterer Voraussetzung dafür ist auch, dass man nicht x Jahre zu Hause sitzt, sondern bereits bei der Einstellung mit dem Arbeitgeber die Wiedereintritt in die Arbeit - Anfangs vielleicht nur stundenweise - bespricht. Ich finde es darüber hinaus selbstverständlich, dass sich Menschen, die vom Staat - sprich von den Steuerzahlern - leben sich immer bemühen müssen, aus dieser Situation rauszukommen.

von Fuchsina am 17.01.2012, 20:22



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Liebe Reka da gebe ich Dir voll Recht! Liebe Grüsse Nadine

von NadineLausanne am 17.01.2012, 20:29



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Unter normalen umständen wäre das auch meine Meinung, aber das Kind von ihr ist fast 2 jahre und behindert. Dazu ist sie risikoschwanger und alleinerziehend. Zumal ist das Kind noch nicht eingwöhnt und da kann ihr das Jobcenter bicht vorschreiben das sie von heute auf morgen arbeiten soll. Das würde das Kindeswohl gefährden da ihr Kind eine Behoinderung aufweißt was ein lange Eingewöhnung im Kindergarten bedarf. Und das Kindeswohl steht immer an erster Stelle.

Mitglied inaktiv - 17.01.2012, 21:47



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Nicht jedes Kind ist mit 3 wirklich BEREIT für den Kindergarten (diese Kindergartenreife erlangt man nicht durch einen Geburtstag) und nicht jeder Kindergarten ist für ein Kind auch wirklich gut geeignet. Dennoch wird erwartet man sucht sich irgendwo einen freien Platz und bringt das Kind da unter, mehr nicht. Eine Verwaltung und fertig. So ist das nunmal leider, so ist die Realität.

von Früchtchen am 17.01.2012, 22:11



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Also auch ich mußte mich ss bewerben.hab mir dann einen job gesucht und wurde auch eingestellt.eine weiterbeschäftigung nach der geburt war schon abgesprochen. Tja und nun klage ich gg meinem ag weil sie mir unrechtsmäßig gekündigt haben. Ich war krankgeschrieben und das hat denen nicht gepasst. So kann es auch gehen. Wenn ich könnte würd ich alles rückgängig macien und mich nur bewerben bis mutterschutz.ist einfacher als so ein streß den ich nun habe. Lg cupcake

Mitglied inaktiv - 17.01.2012, 22:14