Schwanger - wer noch?

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2tes Kind unterwegs...

Thema: 2tes Kind unterwegs...

Hallo ihr Lieben, ich bin echt ratlos ich war Berufstätig ,wurde aber unverhofft gekündigt (nicht wegen ss). Ich lebe nun mit meinem bald Ehemann zusammen (er arbeitet), die Frage: Steht uns noch was an Geldern zu, wenn wir verheiratet sind und zusammen wohnen? Ich danke euch schonmal für eure Antworten

Mitglied inaktiv - 17.11.2011, 21:05



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Du müsstest doch ALG1 bekommen oder? Ihr könnt' Wohngeld beantragen, wenn Du 12 Monate gearbeitet hast, bekommst Du ja auf alle Fälle Elterngeld. Vielleicht noch ergänzend ALG2 Gruß

Mitglied inaktiv - 17.11.2011, 21:09



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Ihr könntet noch Wohngeld (also Mietzuschuss) beantragen. Wenn Du dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehst und länger als 12 mon (oder 6 mon?) gearbeitet hast, dann bekommst Du ALGI. Wenn Dein Mann zu wenig verdient, dann evtl. noch ergänzendes ALGII. Wobei sich aber ALGI und Wohngeld gegenseitig mit ALGII ausschließen.

von Joni76 am 17.11.2011, 21:13



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leider war ich nur 5 Monate berufstätig nach meiner Schulausbildung. und wurde aus der Firma gemobbt... Haben wir trotzdem Anspruch auf irgendwelche Gelder? Wenn ja, wo muss ich dies Beantragen?

Mitglied inaktiv - 17.11.2011, 21:14



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Nach Deiner Schulausbildung? Also hast Du keine Ausbildung? Hm dann ist ein Kind eher schlecht jetzt oder? Aber wie gesagt: Wenn Dein Mann nicht genug verdient, dann ergänzendes ALGII. Wenn Ihr das nicht bekommt, dann könnt Ihr Wohngeld beantragen. Abgesehen davon kannst Du Dich ja auch immernoch bewerben. Wenigstens einen Saisonjob o.ä.

von Joni76 am 17.11.2011, 21:44



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wenn er zu viel für harz4 verdient könnt ihr wohngeld beantragen und wenn das kind auf der welt ist auch kindergeldzuschlag..... lg jasmin

von Loona85 am 18.11.2011, 07:55



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sorry, ihr könnt ja schon bei euern ersten kind kindergeldzuschlag beantragen und da du schwanger bist, bekommst du dann noch 50€ mehrbedarf vom kindergeldzuschlag..... lg jasmin

von Loona85 am 18.11.2011, 07:56



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Kommt drauf an, was Dein Mann verdient und wo ihr wohnt (Miethöhe). -Wohngeld -Kinderzuschlag fürs erste Kind -ergänzendes ALG II sind die Möglichkeiten (nicht alle gleichzeitig, ALG II schließt WG und KZ aus und umgekehrt). Google hilft Dir weiter für Onlinerechner und Formulare und auch für die Adressen, wohin die müssen. Gruß

von Susi0103 am 18.11.2011, 09:54



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Mal was anderes: WANN wurde Dir gekündigt? Wenn Du schon schwanger warst, als Dir gekündigt wurde, hast Du Kündigungsschutz !!!! Du kannst mir gerne auch per PN schreiben. Alles Gute und Glückwunsch zur Schwangerschaft!!!!

von Würmchen84 am 18.11.2011, 13:31