von FräuleinMotte am 29.04.2019, 14:28 Uhr |
An die Elternzeit-Experten: EZ vom Papa splitten
Hallo ihr Lieben!
Hier ist doch der ein oder andere Elternzeit-Spezi unterwegs..ich habe eine Frage zur EZ vom Vater!
Der Vater hat ja auch einen Anspruch auf Elternzeit. Kann er pro Kind nur einmal Elternzeit beim AG einreichen?
Aufgrund äusserer Umstände konnte mein Mann bei unserer Tochter nicht in EZ gehen - der Anspruch besteht also noch und soll zum Schuleintritt genutzt werden.
Nun kommt bald das zweite Kind, und auch da möchte der Papa gerne zum Schuleintritt in EZ gehen. Jetzt überlegt er aber, ob er nicht zusätzlich auch den ersten und zweiten Lebensmonat des Babys Elternzeit beantragt, da könnte er ja sogar noch Elterngeld beantragen. Das heisst, für dieses Kind würde er zwei Mal in Elternzeit gehen. Einmal kurz mit Elterngeld und einmal für längere Zeit ohne Elterngeld.
Kann man das so machen? Geht das überhaupt, zwei Mal für dasselbe Kind Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen?
Ich hoffe ihr könnt helfen!
LG FräuleinMotte
Re: An die Elternzeit-Experten: EZ vom Papa splitten
Antwort von Lotusblume84 am 29.04.2019, 14:30 Uhr
Klar geht das. Der Vater hat genauso Anspruch wie die Mutter. Ihr könnt die euch zustehende Zeit zwischen euch aufteilen.
Re: An die Elternzeit-Experten: EZ vom Papa splitten
Antwort von Swelerle am 29.04.2019, 14:57 Uhr
Klar geht das. Bei unserem ersten Kind war der Papa 2 Monate nach der Geburt daheim (mit Elterngeld plus), und dann nochmal einen Monat zur Kindi-Eingewöhnung (normales Elterngeld).
So konnten wir auch den Verdienstausfall einigermaßen kompensieren
Re: An die Elternzeit-Experten: EZ vom Papa splitten
Antwort von rabe71 am 29.04.2019, 21:18 Uhr
Hallo,
für jedes Kind stehen jedem von euch 3 Jahre Elternzeit zu!
Allerdings in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes.
Man kann aber Elternzeit aufheben und diese bis zum 8. Geburtstag des Kindes dann noch nehmen. Idealerweise teilt man das dem Arbeitgeber aber mit, dass man EZ noch angespart hat.
Ihr könnt also auch gleichzeitig EZ nehmen oder mehrmals tauschen!
Re: An die Elternzeit-Experten: EZ vom Papa splitten
Antwort von Felica am 29.04.2019, 22:02 Uhr
Achtung, erstens die Fristen sind verschieden. Für Kind 2 wären es 14 Wochen wenn ich nicht irre. EG bekommt er für das Kind nicht mehr. Er könnte aber diese EZ evtl trotzdem für das zweite Kind nutzen. Wenn er bisher keine EZ für das erste genutzt hat, kann er noch bis zu 2 Jahre mit Zustimmung des AG nutzen.
Für Kind2 dagegen beträgt die Frist 7 Wochen. Er muss sich bei der erste Meldung für 2 Jahre festlegen. Für dieses Kind könnte er EG bekommen ab Geburt. Vorteil hier, der AG kann nicht ablehnen.
Möglich wäre also auch erst die noch ungenutzte Zeit von Kind 1 zu nehmen bevor diese verfällt um mehr Flexibilität für Kind 2 zu behalten.
Re: An die Elternzeit-Experten: EZ vom Papa splitten
Antwort von FräuleinMotte am 30.04.2019, 8:13 Uhr
Vielen Dank schonmal!
Hab ich es richtig verstanden, dass mein Mann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zum Schuleintritt der Kinder in Elternzeit gehen kann? Der Arbeitgeber könnte dies auch verweigern, obwohl man bis zum 8. Lebensjahr EZ nehmen kann? Das wäre ja doof. Aber dass er da dann kein EG mehr bekommt, das wussten wir.
Gut, also dann kann er definitiv die ersten zwei Lebensmonate des bald zweiten Kindes in Elternzeit (mit EG) gehen, und wie es zum Schuleintritt des jeweiligen Kindes aussieht, muss man dann sehen.
Vielen Grüße
Re: An die Elternzeit-Experten: EZ vom Papa splitten
Antwort von basis am 30.04.2019, 9:22 Uhr
Wenn die EZ zum Schuleintritt fristgemäß mit 13 Wochen angemeldet ist, kann der AG genauso nur mit gewichtigen betrieblichen Gründen ablehnen, wie immer, sonst kann er es nicht ablehnen.
Re: An die Elternzeit-Experten: EZ vom Papa splitten
Antwort von FräuleinMotte am 30.04.2019, 9:35 Uhr
Ah, super! Das ist gut zu wissen. Danke!
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