hallo,
weiß einer von euch ob man anspruch auf Urlaub hat,währen des Mutterschutzes(d.h. 6wochen vor der Geburt und 8Wochen nach der Geburt,in genau dieser zeit) und wo finde ich das im Gesetzt als nachweis,weil die Leute auf ´meiner Arbeit keine Ahnung haben.
lg julia 31+2
von
julja
am 03.02.2011, 11:37
Ja, man hat im MuSchu Anspruch auf den entsprechenden Urlaubsanteil. Schau mal im Mutterschutzgesetz nach. Wahrscheinlich steht es da oder alternativ vielleicht im Bundesurlaubsgesetz. Irgendwo ist es drin.
Mitglied inaktiv - 03.02.2011, 11:42
Hier steht es:
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__17.html
von
ickebins82
am 03.02.2011, 12:59
Ich hab genau diese Frage mal im Expertenforum gepostet
http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=78025&suche=urlaubsanspruch&seite=1#start
Dein Urlaub steht Dir auch für die Monate zu, die Du im Mutterschutz bist. Beispiel mein Mutterschutz geht vorr. bis 08. 09., also hab ich für 9 Monate Urlaubsanspruch (Urlaubstage : 12 x 9 )
Die nehme ich in Absprache mit meinem Arbeitgeber bereits alle vor dem Mutterschutz.
LG smil.y
von
smil.y
am 03.02.2011, 20:48