Geschrieben von Mams2408, 24. SSW am 07.09.2011, 10:03 Uhr |
Antrag bei Arbeitgeber wegen Elternzeit
Wer von Euch hat dem AG bereits die Dauer der Elternzeit mitgeteilt?
Muss man das schriftlich machen? Und was muss da alles drin stehen?
Re: Antrag bei Arbeitgeber wegen Elternzeit
Antwort von Sugar_Girly, 39. SSW am 07.09.2011, 10:40 Uhr
Hallo,
du kannst die Elternzeit erst beantragen, wenn das Baby geboren wurde. Denn das Geburtsdatum muss mit drauf. Du musst deinem AG auch eine Kopie der Geburtsurkunde schicken.
Ich weiss nicht wie es bei deinem AG geregelt ist, bei meinem gab es ein extra Formular dafür. Frag da am besten mal in deiner Personalstelle nach.
Wichtig ist noch, das dein Antrag auf Elternzeit spätestens 7 Tage nach der Geburt vorliegt. Festlegen musst du dich gesetztlich jetzt neuerdings für 2 Jahre. Die Elternzeit verlängern ist jedoch einfacher, als früher wiederkommen. Das solltest du bei deiner Planung berücksichtigen.
Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen. Sonst schreib mich nochmal an.
LG Sugar
Re: Antrag bei Arbeitgeber wegen Elternzeit
Antwort von Mams2408 am 07.09.2011, 10:59 Uhr
wir sind ein Minibetrieb. da gibt es leider keine Personalstelle. Außerdem muss ich die ja nicht beantragen, sondern nur die Zeit mitteilen, oder?
Re: Antrag bei Arbeitgeber wegen Elternzeit
Antwort von Sugar_Girly, 39. SSW am 07.09.2011, 11:17 Uhr
Huhu,
also ich würde es schriftlich machen.
So hast du immerhin etwas in den Händen.
Und ich würde mich das dann auch bestätigen lassen schriftlich.
Irgendwer muss doch bei euch für personelle Dinge zuständig sein?
Ansonsten sprich doch einfach mal deine direkte Vorgesetzte an.
Du bist doch bestimmt nicht die erste die in eurem Betrieb ein Kind bekommt.
Vor allem solltest du dir eine Ansprechpartner suchen, auch unter den Gesichtspunkt, das du ja auch Mutterschaftsgeld beantragst. Das muss ja auch dem AG vorgelegt werden.
LG Sugar
Re: Antrag bei Arbeitgeber wegen Elternzeit
Antwort von Kristen, 26. SSW am 07.09.2011, 14:19 Uhr
Hallo,
Antrag geht erst nach Geburt des Kindes, aber mit einer Frist von 7 Wochen vor Antritt (jedenfalls in Deutschland). Hier ein Link zum Nachlesen: http://www.test.de/themen/bildung-soziales/meldung/Gewusst-wie-Elternzeit-beantr agen-4180016-4180020/
Allerdings werde ich unabhängig von der Frist bei Gelegenheit meinem Arbeitgeber vorher schon Bescheid sagen - ist doch recht kurzfristig 7 Wochen vorher.
Grüße
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