Geschrieben von Hexe74, 30. SSW am 29.04.2008, 11:56 Uhr |
Arbeiten während der Elternzeit
Weiß jemand, wie viele man während der Elternzeit dazuverdienen kann, ohne daß das Elterngeld gekürzt wird. Meine Firma hat mir angeboten von zu Hause zu arbeiten, aber das lohnt natürlich nur, wenn dafür nix abgezogen wird vom Staat.. Kennt sich jemand aus?
Danke schon mal und Grüße aus dem Norden
Birte
Re: Arbeiten während der Elternzeit
Antwort von schnubbi, 27. SSW am 29.04.2008, 12:00 Uhr
Das Elterngeld wird selbstverständlich gekürzt, egal ob 400-Euro-Job oder Teilzeit-Beschäftigung.
Hier ein Rechner:
http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/navidirekt.do
Wird nicht gekürzt...
Antwort von Schnecke2007 am 29.04.2008, 13:28 Uhr
Hallo,
man darf zum Eltergeld 30 std PRO Woche arbeiten... und das Elterngeld wird nicht gekürzt.
Lg
Sorry, aber da liegst du falsch.
Antwort von schnubbi, 27. SSW am 29.04.2008, 13:37 Uhr
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Politikbereiche/familie,did=76682.html
bzw.
Gesetztestext: §2 (3) BEEG
Re: Sorry, aber da liegst du falsch.
Antwort von anjos, 34. SSW am 29.04.2008, 15:04 Uhr
ich schließe mich schnubbel an... das Elterngeld wird um den Betrag gekürzt, den man dazu verdient. Vllt. gibts aber irgendeine Grenze, bis zu der man max. dazu verdienen darf!
Ich bekomme nur den Sockelbetrag von 300 Euro und habe nebenbei einen 400 Euro-Job, da wird nichts gekürzt. Ich hatte verschiedene Beispiele bei dem Online-REchner durchgerechnet, auch wenn ich etwas mehr Elterngeld bekommen würde, dann würde noch nichts abgezogen. Wie es allerdings aussieht, wenn ich vorher voll gearbeitet hätte, weiß ich nicht.
Bei uns gibt es am Kreis so eine Beratungsstelle für Elterngeld... vllt. gibts bei euch ja auch irgendwo sowas! Die können dir sicher weiterhelfen. Ruf doch mal dort an, wo du das Elterngeld beantragen musst!
LG, Andrea
Re: Arbeiten während der Elternzeit
Antwort von Romja34 am 29.04.2008, 17:37 Uhr
Hallo !
Ich kenne mich aus , bin grad in der selben Situation .
Also , Du darfst 30 Std in der Woche arbeiten , glaube auf Teilzeit .
Das was Du von deinen Arbeitsgeber bekommst muss du beim Versorgungsamt angeben und es wird dir vom Elterngeld abgezogen !
So ist/ war es bei mir .
Viele Grüße
Ronja
Nein, so stimmt es auch nicht!
Antwort von leewja am 29.04.2008, 18:51 Uhr
Aaalso, das kit den bis zu 30 Stunden stimmt. Dabvei verdient man dann ja auch was. Von der Different zwischen dem Verdienst bei dieser Teilzeizarbeit und dem Verdienst vorher vom Vollzeitjob bekommt man dann 67%. Also angenommen man hat vorher 1000 € verdient und verdinet nun 500 €, dann bekommt man zusätzlich noch 67% von den 500 € Unterschied.
Also Elterngeld waren dann 670 € (67% von 1000 €)
Mit Teilzeit für 500 € + 335 € (67% von den 500 € Differenz zum "normalen" Lohn) = 835 €
Lohnt sich in dem Fall also - wär ja sonst auch total witzlos!!!
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