Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Lilliii am 01.05.2018, 8:09 Uhr

Arbeitsamt / was muss ich sagen !?

Hallo ,
Ich bin damals leider in meinemKrank gekündigt wurden . Bekam 78 Monate Krankengeld . Bin ausgesteuert.
Darauf hin jetzt das Arbeitslosengeld 1 !

Morgen habe ich Termin bei meiner Vermittlerin ... habe Angst das wenn ich sage das ich schwanger bin die mit das Geld streicht . Arbeiten gehen kommt eben leider nicht in Frage , weil es mir so schlecht geht mit der Übelkeit ....

Kennt sich jemand aus ?

LG

 
13 Antworten:

Re: Arbeitsamt / was muss ich sagen !?

Antwort von Felica am 01.05.2018, 9:11 Uhr

Wenn Du nicht arbeitsfähig bist musst du dich krank schreiben lassen. Sagen musst du nichts, den du bist nur schwanger. Das ändert nichts daran das du dazu bereit sein musst jede Arbeit auch zu machen. Kannst oder willst du das nicht, hast du aber ein Problem. Denn dann kann man dir durchaus entsprechend erst teilweise die Leistung streichen oder sogar ganz.

Davon ab, ich würde echt alles zusamen beißen und mir schleunigst jetzt einen Job suchen. Schon wegen dem Elterngeld. Arbeitslosengeld genau wie Krankengeld werden nämlich mit 0 € gerechnet, heißt du wirst nicht mehr wie 300 € bekommen. Und solltest du in Hartz4 fallen danach würde das auch angerechnet werden.

Sprich mit deinem Arzt wegen der Übelkeit.

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Re: Arbeitsamt / was muss ich sagen !?

Antwort von mf4 am 01.05.2018, 9:23 Uhr

Wieso sollte man dir Geld streichen, weil du schwanger bist?
Warummöchtest du das verschweigen?
Wenn du momentan nicht arbeiten kannst aus gesundh. Gründen dann ist das so, dann lass ich krank schreiben.
So lange du offiziell weder krank noch schwanger bist wird man natürlich davon ausgehen, dass du arbeiten kannst.

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Re: Arbeitsamt / was muss ich sagen !?

Antwort von Lilliii am 01.05.2018, 9:41 Uhr

Meine Arbeitsvermittlerin ist sehr nett und die Termine finden fast schon in einer Freundschaftlichen Atmosphäre statt . Sie weiß das ich mit Ängsten und Depressionen en zu kämpfen hatte . Riet mir ganz am Anfang meiner Arbeitslosigkeit mich krank schreiben zu lassen und eine Therapie zu beginnen . Dummerweise wusste iCh nicht das man nach 6 Wochen quasi raus geschmissen wird . Naja . Ich lies mich wieder gesund schreiben und hatte halt ein paar Pläne . Wollte eine neue Ausbildung / Umschulung machen ..... in meinen Beruf kann ich zwecks der Anstrengung nicht zurück . Ausserdem hab ich halt immer noch ein Handicap weswegen ich eine Therapie mache ....

Ich wünsche mir nichts sehnlicher als wieder arbeiten zu gehen . Kann es aber psychisch nicht.

Ich werde es meiner Vermittlerin morgen sagen . Sie ist so nett . Sie meint immer wir können über alles reden .

Ab wann ist man im Mutterschutz ? Keine stellt mich jetzt schwanger ein . Und ich bin nUn mal schon in der 11. Woche . Es wäre doch blöd das einem potenziellen Arbeitgeber zu verheimlichen ....

Ja das elterngeld ist wenig . Das weiß ich . Aber was hAbe ich gerade für eine Wahl?
Ich bin durch meine Erkrankungen kein " durchbeiß - Mensch " .
Bekomme noch bis Anfang September alg 1 .

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Re: Arbeitsamt / was muss ich sagen !?

Antwort von MAMAundPAPA2013 am 01.05.2018, 10:32 Uhr

Erst sagst du, du kannst wegen der Übelkeit nicht arbeiten.
Nun kannst du auf keinen Fall arbeiten wegen der Depression.
Ein "Durchbeißmensch" bist du nicht....

Wie stellst du dir das denn mit Kind vor?

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Re: Arbeitsamt / was muss ich sagen !?

Antwort von Madlene. am 01.05.2018, 11:27 Uhr

Komme aus Österreich...
Bei mir ist es so gewesn bin in der 10ssw. Mich stempeln anmelden gewesen hab gesagt das ich schwanger bin werde auch nicht mehr zugewiesen ...ohne Probleme...

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Re: Arbeitsamt / was muss ich sagen !?

Antwort von Pebbie am 01.05.2018, 11:36 Uhr

Wenn man "gerne arbeiten gehen möchte" und dazu noch psychische Probleme hat, entschuldige meine direkten Worte, warum verhütet man nicht und versuch erst einmal die psychischen Probleme in den Griff zu bekommen, dann beruflich Fuß zu fassen und dann an eine Schwangerschaft zu denken?

Streichen wird man Dir wohl nichts, aber warum hast Du Deine Schwangerschaft nicht bei Bekanntwerden dem Amt gemeldet ?
Du solltest auch bedenken, das der max. Bezug von ALG1 1 Jahr ist. Und dann?

Tut mir leid, bei so viel Unvernunft kann ich nur den Kopf schütteln.

Bevor jemand sich über meine Einstellung stört: ich selbst bin nach maximalem Bezug von KG ausgesteuert worden und habe ALG1 bezogen. Ich war nicht vermittelbar, weil ich nicht mehr als 15 Std. die Woche arbeiten konnte, laut Beurteilung der Arge. Als es so eben ging, bin ich wieder arbeiten gegangen.

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Re: Arbeitsamt / was muss ich sagen !?

Antwort von Lilliii am 01.05.2018, 11:53 Uhr

Ich darf auch keine vollzeitstelle annehmen . Bin auf 6 Stunden nur begrenzt .

Zur Verhütung . Das haben wir . Es War ungeplant .
Was wer darüber denkt oder nicht ist mir egal . Es ist nun mal passiert . Weg machen kam nicht in Frage .

Ich jetzt mir das auch alles anders ausgesucht . Aber es ist nun mal so .

War mir von vorn herein klar das man sofort einen Stempel aufgedrückt bekommt.

Übrigens ich habe bereits einen sechs jährigen Sohn .

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Re: Arbeitsamt / was muss ich sagen !?

Antwort von Ivelchen am 01.05.2018, 13:11 Uhr

Hallo ich war in der Situation das mein Arbeitnehmer mich nach der Elternzeit gekündigt hat da ihn die damalige SS nicht gepasst hat .bin also ALG1 und nach 1 Monat Stelle ich fest bin SS (für die Empfängnis 1 Kind 4jahre gebraucht Abtreibung war keine Wahl für uns) hab's der Vermittlerin gleich gesagt . Wollte gern schon fürs Elterngeld arbeiten gehen hatte sogar ein begehrten Vermittlungsgutschein aber keiner wollte mich.Nun ich musste mich trotzdem weiter bewerben 5bewerbungen im Monat aber sie sagte gleich schreiben sie es gleich mit in die Bewerbung." Zb zur Zeit befinde ich mich in der ....SSW u könnte bis vorraussichtlich ... Datum..Beginn Mutterschutz bei ihnen tätig sein"

Ich bin immer arbeiten gewesen teilweise 3jobs nebeneinander habe super Zeugnisse U top Arbeitsbewertung von allen Arbeitgebern aber dieser Satz hat mir keine einzige Stelle gebracht.man sah mir die ss deutlich ab 3 monat an.also wenn du das schreibst wird dich sicher kein einziger zum Bewerbungsgespräch einladen da sie damit sofort unters Mutterschutzgesetz fallen bei Einstellung und viel zu beachten haben.sollte dich Wiedererwartent doch jemand zum Gespräch einladen steht es dir ja dort offen über deine gesundheitlichen Probleme Übelkeit usw zu sprechen ( keiner stellt jemand ein der schon vorher angibt evtl gesundheitlich durch die SS Beschwerden U Ausfallzeiten zu haben).so bekommst du dein volles ALG1 bis zum Mutterschutz danach zahlt den Mutterschutz die Krankenkasse vor U nach der Geburt naja u dann eben nur die 300€ Elterngeld.

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Re: Arbeitsamt / was muss ich sagen !?

Antwort von Felica am 01.05.2018, 14:12 Uhr

Du bekommst also schon länger ALG1, wie lange hast du den noch Anspruch überhaupt? Das ist eines der gravierenden Probleme. Weil wenn dein ALG1 Anspruch durch ist, wird deine Krankenversicherung ein Problem. Bist du verheiratet, dein Mann in der gesetzlichen? Dann kannst du da wenigstens rein. man bekommt ALG1 ja nicht unbegrenzt, je nachdem nur 12-8 Monate längstens. Wenn dein Mutterschutz 6 Wochen vor Geburt beginnt und du hast keinen Anspruch auf ALG1 mehr ist auch nichts mit Mutterschutzgeld. neben dem Problem Krankenversicherung. Die greift erst wieder wenn du Elterngeld bekommst - also nach Geburt.

Und so nett die Beraterin ist, wenn du nicht arbeitsfähig bist, dann drehen die dir ganz schnell einen Strick raus. Ohne ALG1 wieder keine Versicherung. Wenn du nicht arbeitsfähig bist, lass dich krank schreiben. ist doch dann völlig Banane ob ALG1 oder Krankengeld. Sofern du da überhaupt schon wieder Anspruch drauf hast.

Eine Schwangere ist normalerweise völlig in der Lage zu arbeiten, die anfängliche Übelkeit verschwindet meistens spätestens mit 12-14 Wochen. Wenn nicht, ist sie meist eh krank geschrieben. Entsprechend kann sie auch arbeiten. Da ein potentieller AG auch nicht nach einer Schwangerschaft fragen darf, tut das auch nichts zur Sache. keine Frau muss bei einem Vorstellungsgespräch sagen das sie schwanger ist. Für das Arbeitsamt spielt eine Schwangerschaft in zwei Fällen eine Rolle, erstens wenn die Frau aufgrund von Krankheit nicht arbeitsfähig ist, dann ist die Krankenkasse für sie zuständig. oder wenn die Schwangere ein individuelles Beschäftigungsverbot vom Arzt hat, dann streiten sich Krankenkasse und Arbeitsamt gerne wer nun zahlen darf. Also siehst du, wegen der Arbeitslosigkeit ist eine Schwangerschaft völlig egal.

Frage ist also, willst du wirklich arbeiten oder schiebst du Gründe vor warum und weshalb nicht. Dann mag die Beraterin sicherlich sich das einige Zeit anschauen, dann aber recht schnell die Faxen dicke haben. zumal du scheinbar ja nicht mal arbeitsfähig bist, also auch kein ALG1 beziehen dürftest. Und das nicht wegen der Schwangerschaft, sondern wegen der Depressionen. Wenn du da nicht so weit wieder fit bist, das du die 6 Stunden täglich auch arbeiten kannst, musst du schauen ob du evtl die Voraussetzungen für so was wie Erwerbs-Teilunfähigkeit erfüllst oder anderem. Lass dich da beraten was möglich ist.

Fällt alles raus rutscht Du in Hartz4, und damit wird auch geschaut in wie weit der Vater des Kindes für dich zuständig ist. Hat der ausreichend Einkommen muss er für dich aufkommen, auch in Bezug auf Krankenversicherung. Das solltest du auf jeden Fall vermeiden.

Was du jetzt an Mutterschutz schon hast ist das ein AG dich nicht so einfach kündigen kann. Und das du bestimmte Arbeiten nicht machen darfst sobald er von deiner Schwangerschaft Bescheid weiß. Ohne Arbeitgeber ist das aber einerlei. gegenüber dem Amt hast du jedenfalls keinen besonderen Schutz wegen der Schwangerschaft.

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Re: Arbeitsamt / was muss ich sagen !?

Antwort von Felica am 01.05.2018, 14:15 Uhr

Da sie aber bereits schon ALG1 bezieht, hat sie evtl gar nicht mehr so viele Monate um die zeit bis zum Mutterschutz zu überbrücken. Was dann? hat der mann, der Freund zu viel verdienst, hat sie nicht mal einen Krankenversicherung wenn Mutterschutz nach Ablauf des ALG1 erst beginnt.

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Re: Arbeitsamt / was muss ich sagen !?

Antwort von Lilliii am 01.05.2018, 14:23 Uhr

Ich bin verheiratet . Mein Mann verdient gut . Krankenversicherung dann über ihn.
Krankengeld bekomme ich keines mehr da ich ausgesteuert bin hatte ich ja bereits geschrieben . Ich bin vom Krankengeld ins alg1 gerutscht . Mein Anspruch geht noch bis Anfang September .

Bin in 10. Woche

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Re: Arbeitsamt / was muss ich sagen !?

Antwort von MAMAundPAPA2013 am 01.05.2018, 14:29 Uhr

Nicht in der 11.ssw?

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Re: Arbeitsamt / was muss ich sagen !?

Antwort von MAMAundPAPA2013 am 01.05.2018, 14:36 Uhr

Wer kümmert sich denn jetzt um das Kind das du schon hast?

Vlt würde es dir doch ganz gut tun wenn du ein paar Stunden die Woche arbeitest. Müssen ja keine 6 pro Tag sein.
Aber wenn du erstmals siehst, dass du es schaffen kannst, hilft das vlt.

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