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Arbeitslosengeld / Elterngeld???

Thema: Arbeitslosengeld / Elterngeld???

Huhu, ich melde mich auch mal wieder :) ich hab ne ganz wichtige frage.... ich war bisher vollzeit tätig gewesen, mein vertrag wurde durch meine schwangerschaft nicht verlängert und läuft diesen monat noch aus...ich dachte immer ich würde dann ganz normal nach dem mutterschutz elterngeld bekommen, doch wo ich mir gerad alles durchgelesen habe, musste ich feststellen das man nur elterngeld bekommt wenn man in einem arbeitsverhältnis steht??!!!! bekomme ich dann alg I? kann ich denen dann auch sagen, dass ich zb 1-2 jahr zu hause bei meinem kind bleiben möchte? ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen... DAAAAAANKEEEE

Mitglied inaktiv - 21.08.2011, 22:55



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es zählen die letzten 12 Monate als Grundlage. LG

Mitglied inaktiv - 21.08.2011, 23:03



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Mmh...eigentlich musst du dich 3 Monate bevor dein Vertrag ausläuft beim Arbeitsamt melden. Wann hast du denn erfahren, das er nicht erlängert wird?

von MaSchie26 am 21.08.2011, 23:03



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Ach so, Elterngeld bekommst du, ja!

von MaSchie26 am 21.08.2011, 23:04



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das wusste ich schon länger...hab mich auch vor 3 monaten beim amt gemeldet, aber i-wie ist das alles so ziemlich an mir vorbeigegangen... muss jetzt am 01.09. wieder zum amt, da ich ja dann ab da arbeitslos bin...

Mitglied inaktiv - 21.08.2011, 23:05



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Achso, das ist schonmal gut! Dann werden die Monate, in denen du ALG1 bekommst, mit in die Berechnung reingenommen fürs Elterngeld!

von MaSchie26 am 21.08.2011, 23:08



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rückversichern, damit das Elterngeld nicht komplett geschluckt wird. LG

Mitglied inaktiv - 21.08.2011, 23:10



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Damit es nich t zum Missverständnis kommt: Das ALG1 zählt nich als Einkommen. Nur das Einkommen was du vor dem Bezug hattest, wird ür die Berechnng verwendet. Aber das sind dann halt keine 12 Monate sondern weniger!

von MaSchie26 am 21.08.2011, 23:11



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es zählen in den letzten 12 Monaten nur das tatsächliche Einkommen, nicht ALG2, aber immerhin! Und am besten in den ersten Tagen nach der Geburt beantragen, da gibt es nämlich Fristen!

Mitglied inaktiv - 21.08.2011, 23:16



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echt?? ich hatte gerad immer gelesen, dass dies nicht mit in die berechnung einbezogen wird...oh man ich versteh das i-wie nicht :D also das heißt ich bekomme nach dem mutterschutz ganz normal elterngeld 12 monate lang...und ggf danach alg 1, wenn ich keine arbeit haben sollte?

Mitglied inaktiv - 21.08.2011, 23:10



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Ja du bekommst es 12 Monate lang! Aber halt weniger, als wenn du 12 Monate ein Einkommen gahabt hättest!!!

von MaSchie26 am 21.08.2011, 23:12



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Nach dem Elterngeldbezug kannst du die restlichen Monate deines ALG1 Anspruches " in Anspruch nehmen".

von MaSchie26 am 21.08.2011, 23:13



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Also wie gesagt: Ich würde beim Arbeitsamt direkt fragen, aber eigentlich müsstest Du ALG 1 bekommen, welches dann in Kombi mit dem Elterngeld gezahlt wird; Du musst auch schauen wie es ist, wenn Du Dir das Elterngeld nicht auf 12 sondern auf 24 Monate auszahlen lassen willst, denn möglicherweise ist da die Anrechnung mit ALG 2 wieder ganz anders ... Und ich würde mir das alles schriftlich geben lassen (per e-Mail). Neben dem Elterngeld könntest Du ja auch 30 Stunden/Woche arbeiten, ohne dass Dir das Elterngeld abgezogen wird. Etc. Ganz schön kompliziert, das alles!

Mitglied inaktiv - 21.08.2011, 23:14



Antwort auf Beitrag von MaSchie26

Monate mit ALG1-Bezug sind Nullmonate (Monate ohne Einkommen im Sinne des Elterngelds). Elterngeld relevante Monate August 2008 - Juli 2009. Aug 08 - Jan 09: 1000 € bereinigtes Nettoeinkommen (nur Beispielzahlen) [~] Feb 09 - Juli 09 kein Einkommen Elterngeld 6* 1000€ = 6000€ /12 = 500€ Elterngeld für 12 Monate

von MaSchie26 am 21.08.2011, 23:16



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achsooo...jetzt versteh ich so langsam....wie lange hab ich denn anspruch auf ALG I...wenn ich jetzt so zusagen 12 monate elternzeit nehme, wie lange kann ich dann so zu sagen noch ALG I beziehen? man ist das alles kompliziert!

Mitglied inaktiv - 21.08.2011, 23:15



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Also wenn ich richtig informiert bin, dann läuft das parallel, aber so genau weiß ich das nicht ...

Mitglied inaktiv - 21.08.2011, 23:17



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Insgesamt hast du Anspruch auf 12 Monate Arbeitslosengeld! Jetzt würdest du ca. 2, Monate ALG1 bekommen bis zum Mutterschutz, oder? Also hast du noch Anspruch auf 10 Monate nach der Elternzeit!

von MaSchie26 am 21.08.2011, 23:18



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Nein, Elterngeld und Arbeitslosengeld 1 läuft nicht parallel

von MaSchie26 am 21.08.2011, 23:19



Antwort auf Beitrag von MaSchie26

Es geht doch aber nicht um alg2- harz4! sondern um arbeitslosengeld 1

von MaSchie26 am 21.08.2011, 23:20



Antwort auf Beitrag von MaSchie26

Ich dachte, das ginge parallel ... was würde man denn tun, wenn man weiterhin noch Restanspruch auf ALG 2 hat, aber nur ein Elterngeld von 400 Euro z.B. erwartet nach Berechnung, was ja von vorne bis hinten nicht reicht? Wäre ja nicht sinnvoll, wenn man dann ALG 2 bekäme und nach der Elternzeit dann wieder ALG 1 ...

Mitglied inaktiv - 21.08.2011, 23:25



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alles klar, ich denke ich habe es soweit verstanden....ich danke euch beiden wirklich sehr!!! bestimmt werd ich nochmal zur sicherheit bei der elterngeldstelle und dem arbeitsamt anrufen...kann euch ja dann nochmal mitteilen,was die so gesagt haben!!! vielen vielen dank und euch beiden noch eine erholsame nacht :)

Mitglied inaktiv - 21.08.2011, 23:24



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Habe nochmal recherchiert: ALG 1 und Elterngeld wird gleichzeitig gezahlt, Elterngeld dann allerdings nur noch in einer Höhe von 300 Euro, der Rest wird angerechnet ...

Mitglied inaktiv - 21.08.2011, 23:27



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Naja, abe das geht nur, wenn sie sich nach dem Mutterschutz, also 8 Wochen nach der Geburt, arbeitssuchend meldet! Und das wiederrum bedeutet das sie dem Markt zur Verfügung steht. Ud das will sie ja nicht!

von MaSchie26 am 21.08.2011, 23:32



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Denn sie will ja mindestens 1 Jahr daheim bleiben. Für diese Zeit bekommt ie Elterngeld, aber kein Arbeitslosen´geld, weil sie ja nicht vermittelbar ist! Wenn das Elterngeld gering ausfällt, kann man aufstockend Hartz 4 beantragen oder Wohngeld!

von MaSchie26 am 21.08.2011, 23:35



Antwort auf Beitrag von MaSchie26

Ja, das stimmt allerdings. Aber das ist natürlich Theorie, denn dafür bräuchtest Du A. einen Arbeitgeber und B. eine Unterbringung für das Kind. Je nachdem wie man dann sein Bewerbungsgespräch gestaltet, fallen die Chancen drastisch ... Aber echt kompliziert das alles ...

Mitglied inaktiv - 21.08.2011, 23:35



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Da sagste was....

von MaSchie26 am 21.08.2011, 23:40



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LG

von Jenni1986 am 22.08.2011, 07:39



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Hallo du bekommst trotzdem elterngeld, darfst aber nur 30 euro behalten und der rest wird abgezogen LG Yvi

von emily-w am 22.08.2011, 10:39



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Daraus folgt auch, dass nach der Geburt ggf. zwischen Elterngeld und Arbeitslosengeld (ALG) gewählt werden kann. Beispiel: Ist eine Person berechtigt, sowohl Elterngeld als auch Arbeitslosengeld zu beziehen (sie steht also dem Arbeitsmarkt zur Verfügung), kann sie entweder im Bezugszeitraum des Elterngeldes Arbeitslosengeld plus 300 Euro Elterngeld beziehen oder zunächst Elterngeld in Höhe von 67 Prozent für das ausfallende Einkommen beziehen und im Anschluss daran ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen. Der Artikel Informationen zum Arbeitslosengeld beschreibt in Verbindung mit anderen Dokumenten die Voraussetzungen und das Verfahren für den Bezug des ALG.

von MaSchie26 am 22.08.2011, 11:04



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Hallo, bin mir nicht sicher, denke aber es kommt für das Elterngeld auf das Einkommen in den letzten 12 Monaten vor der Geburt an, egal ob der Arbeitsvertrag nach der Geburt noch besteht oder nicht. Grüße

von Kristen am 22.08.2011, 14:07