Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von D. Nessi, 5. SSW am 24.03.2019, 15:53 Uhr

Arbeitsverbot - ja oder nein

Hey mädels. Mal eine frage. Ich arbeite in einer kindergarteneinrichtung und wollte fragen wie das läuft mit dem arbeitsverbot. Bin frisch schwanger und hoffe das bleibt so. Wie funktioniert das. Was muss ich im falle tun für ein verbot. Ansich möchte ich echt gern noch weiterarbeiten. Wenn etwas ernsteres ist ( wie dauerübelkeit, schmerzen etc) kann man dann das verbot bekommen?

 
8 Antworten:

Re: Arbeitsverbot - ja oder nein

Antwort von muddelkuddel am 24.03.2019, 16:10 Uhr

zunächst gibt es ein beschäftigungsverbot, bis dein immunstatus abgeklärt ist (google mutterschutz bei der arbeit mit kindern).

hast du immunität, gehst du ganz normal weiterarbeiten, sofern dein job per gefährdungsbeurteilung kein risiko darstellt (z.B. kann pflege ausgeschlossen werden)

bist du krank (egal ob schwangerschaftsbedingt oder nicht) wirst du krankgeschrieben.

ansonsten bist du nur schwanger und es gibt (erstmal) keinen grund für ein beschäftigungsverbot, es sei denn, es treten risiken auf.

Lg

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Re: Arbeitsverbot - ja oder nein

Antwort von D. Nessi am 24.03.2019, 16:14 Uhr

Ah ok vielen dank

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Re: Arbeitsverbot - ja oder nein

Antwort von Kasi88, 25. SSW am 24.03.2019, 16:41 Uhr

Vom Ablauf ist es wie folgt:

- du meldest dem Arbeitgeber die Schwangerschaft unverzüglich, entweder vereinbart dieser dann für dich einen Termin beim Betriebsarzt oder du machst es in Absprache selbst
- der Betriebsarzt nimmt Blut und stellt den Immunstatus fest, er hat noch einen kleinen Fragenkatalog den er mit dir gemeinsam durchgeht bezüglich der genauen Arbeit und verschiedener Gefährdungen
- du bist vorläufig im Beschäftigungsverbot bis die Ergebnisse des Arztes vorliegen
- sollten Immunitäten nicht vorhanden sein wird er eine Empfehlung an den Arbeitgeber ausstellen, dich ins Beschäftigungsverbot zu schicken, das teilst du mit und gibst das Schreiben an den Arbeitgeber weiter, dieser bestätigt dir das dann schriftlich
- sollten Immunitäten da sein, wird es ein allgemeines Schreiben geben, in dem steht, was du darfst, was nicht und auf was der Arbeitgeber achten muss
- gibt es dann Krankheiten wirst du informiert und kommst nicht zu den Kindern, machst dann wahrscheinlich Büroarbeiten oder ähnliches
- sollte es dir nicht gut gehen, mit Übelkeit oder sonstigen Beschwerden wird es eher ein Krankenschein, wenn der Betriebsarzt sagt, du kannst arbeiten...

So ich hoffe ich konnte dir etwas helfen...

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Re: Arbeitsverbot - ja oder nein

Antwort von sternio, 19. SSW am 24.03.2019, 17:30 Uhr

Das läuft genauso, wie es von meinen Vorrednerinnen beschrieben wurde und so ist es bei mir gelaufen. Ich habe mich mit dem Arbeitgeber in Verbindung gesetzt, sobald ich die Bestätigung der SS durch meine FÄ bekommen hatte, da war ich Ende 5. SSW. Dann habe ich mit dem Betriebsarzt einen Termin abgemacht und mein Arbeitgeber hat in der Zwischenzeit eine Gefährdungsbeurteilung an den BA geschickt. Aus der hatte ich dann erfahren, dass ich von der Krippe in den Ele versetzt werde. Denn als Schwangere darfst du weder wickeln noch heben. Wenn du also in der Krippe sein solltest, dann solltest du auch die Gruppe wechseln, sonst bist du deinen Kollegen/innen keine große Hilfe. Im Ele darfst du nur die Toilettengänge nicht begleiten. Bei mir war es eh hinfällig, da ich keinen Schutz gegen Ringelröteln habe. Damit ist man laut BA bis zur 20. SSW im Beschäftigungsverbot.
Wenn du arbeitest und eine Krankheit in der Einrichtung grassiert, muss der Arbeitgeber dich nach Hause schicken oder dafür sorgen, dass du nicht mit Kindern in Kontakt kommst. Bei uns darfst du das Gebäude gar nicht betreten. Ich weiß nicht, ob das normal ist. In einer Einrichtung wie meiner mit 200 Kindern ist das praktisch fast wöchentlich...
Naja, und wie bereits gesagt wurde, wenn du krank bist oder Schwangerschaftsbeschwerden hast, wie es halt mal so üblich ist, dann bist du krank und bist nicht im Beschäftigungsverbot.

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Re: Arbeitsverbot - ja oder nein

Antwort von Philo am 24.03.2019, 20:20 Uhr

Wichtig ist auch noch zu wissen, dass jeder Arbeitgeber die Gründe für ein Beschäftigungsverbot anders auslegt:
In der ersten Schwangerschaft habe ich im Kindergarten mit behinderten Kindern gearbeitet, habe getragen, gewickelt, gefüttert etc. Bis zum letzten Tag vor dem Mutterschutz war ich dort in Vollzeit tätig.
Bei der zweiten Schwangerschaft hatte ich einen anderen Arbeitgeber, der mich bei gleichem Immunstatus sofort ins Beschäftigungsverbot geschickt habe. Ich durfte die KiTa nicht einmal mehr betreten, um meine Sachen abzuholen (meine Große hätte ich aber ohne Probleme täglich bringen und holen können...). Ich hätte damals gerne weitergearbeitet..
Eine Freundin wurde aus einer KiTa nach Bekanntgabe de Schwangerschaft "abgezogen" und dem Pfarrer als Kopierkraft ins Pfarrbüro zugeteilt.
LG und alles Gute, Philo

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Re: Arbeitsverbot - ja oder nein

Antwort von D. Nessi am 24.03.2019, 21:47 Uhr

Danke erstmal euch allen für die umfangreiche info. Dann lass ich mich mal überraschen

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Re: Arbeitsverbot - ja oder nein

Antwort von Dreikindmama am 25.03.2019, 13:53 Uhr

Solltest du bezügich Imunstatus ein Beschäftigungsverbot erhalten, heißt das nicht, dass du ganz zu Hause bleiben kannst. Wenn dein Arbeitgeber/Träger der Einrichtung andere Arbeiten für die hat, kann er dich auch für die Zeit der Schwangerschaft anderweitig beschäftigen. Meine Töchter sind beide Erzieherin bei unterschiedlichen Trägern. Der eine Träger steckt Schwangere im Beschäftigungsverbot in die Stadtbücherei zum Arbeiten, der andere Träger schickt alle Schwangeren ins Beschäftigungsverbot.

Nach der Gesetzesänderung vom 01.01.2018 muss der Arbeitgeber zuerst prüfen, ob er dich nicht wo anders als im Kindergarten einsetzen kann.

Gruß

Sylvia

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zersteinmal-DU kansnt für ein verbot gar nix tun weil das NUR der betriebsarzt

Antwort von mellomania am 25.03.2019, 19:45 Uhr

zu entscheiden hat.

wie geschrieben werden, übrigens bei jeder schwangerschaft erneut, die immunitäten durch eine serologie (blutabnahme) geklärt. bis das ergebnis da ist, bist zu zuhause. der Betriebsarzt gibt eine empfehlung an den AG weiter und der muss schauen, dass er ,wenn dir immus fehlen, dir ersatztätigkeiten zuweist. die musst du annehmen und hast kein mitspracherecht. auch wenn sie nicht deinen qualifikationen entsprechen. erst wenn es übehaupt keine möglichkeit gibt, schickt der AG ins bv.

übelkeit etc sind indikatoren für einen krankenschein. der gyn ist komplett raus und darf auch kein bv aussprechen, weil es eben im kindergarten die bedingungen am arbeitsplatz betrifft. auch du selber hast kein mitspracherecht von wegen ich möchte ein bv, hab keine lust auf ablage oder so.

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