Schwanger - wer noch?

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von only82, 15. SSW  am 20.05.2011, 9:46 Uhr

Berufsverbot und Elterngeld

Huhu, also ich weiß gerad nicht ob ich mich zu doof anstelle es zu verstehen, aber ich hab eine Frage bezüglich dem Elterngeld.
Also wenn ich ein Berufsverbot erhalten würde, zahlt ja Krankenkasse 13 Euro /Tag und dann der Arbeitgeber die Differens zu meinem derzeitigen Lohn.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Was passiert denn dann mit dem Elterngeld ? Wie wird das berechnet? Soweit ich weiß ja 67% aus dem Durchschnittslohn von 12 Wochen. Aber was ist dann mit der Zeit des Berufsverbotes ?

Hoffe ihr versteht meine Frage.
Schon mal lieben Dank für die Antworten

 
21 Antworten:

Re: Berufsverbot und Elterngeld

Antwort von ailana am 20.05.2011, 9:50 Uhr

Hallo,

meinst Du Beschäftigungsverbot?

Also, normalerweise erhälst Du Dein volles Gehalt vom AG weiter, bis Du in Mutterschutz gehst. DANN zahlt die KK 13€/Tag und der AG gleicht deinen Nettolohn aus.

Das Elterngeld bezieht sich auf Deinen Lohn der letzten 12 Monate. Eigentlich spielt hierbei dann auch ein BV keine Rolle.

Ich z.B. hatte ein teilweises BV, ich bin statt VZ nurnoch 5h pro Tag arbeiten, das hatte aber keine Auswirkungen auf mein Gehalt. Anders kenne ich es nicht Bei einem Krankenschein erhät man schließlich (zumindest 6 Wochen lang) auch sein normales Gehalt.

Ruf doch mal bei Deiner KK an, die kann Dir sicherlich genaue Auskunft geben.

LG

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Sorry Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Antwort von only82, 15. SSW am 20.05.2011, 9:55 Uhr

Klar mein ich Beschäftigungsverbot !
Danke für den Tip mit der Krankenkasse wollte da eh noch die Tage hin.

Ok , ich bin mir bei den ganzen Formulierungen nicht immer so sicher was das angeht.
Hab mir bloss Gedanken gemacht was wäre wenn ich eins erhalten würde. Arbeit wird immer anstrengender.

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Re: Berufsverbot und Elterngeld

Antwort von AllisonCameron am 20.05.2011, 10:36 Uhr

Das Eltergeld bekommst Du ganz normal, ob BV oder nicht.

Gruß

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Re: Berufsverbot und Elterngeld

Antwort von only82 am 20.05.2011, 10:46 Uhr

Danke danke

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Re: hätte da mal ne frage zu ind. BV

Antwort von sari23, 22. SSW am 20.05.2011, 10:47 Uhr

hihi,

ich hätte da mal eine frage zum indi. BV könnte mir da jemand vllt helfen?

also ich möchte ein ind. BV. das kann mir doch auch mein allg. arzt ausstellen nicht war?
meine FÄ ist da bisschen altmodisch drin... sie ist fürs arbeiten, hab ihr schon bei den letzten 2 VU gesagt das ich starke schmerzen im rücken hab... sie hat mir yoga usw empfohlen... oder schwimmen...
aber ich kann echt nicht mehr... je länger ich da sitze desso schlimmer wird es... und nach der arbeit hab ich nur noch lust mich hinzulegen :-(
ich hoffe ihr versteht mich?

naja
wenn ich dann eine von meinem allg. arzt bekommen würde, ist da die dauer des ind. BV egal oder gibt es da ne grenze?

mein letzter Arbeitstag wäre der 25.07, ich würde das dann auch bis zum 25.07 gerne haben. geht das?

danke schon mal

lg sara

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Re: hätte da mal ne frage zu ind. BV

Antwort von AllisonCameron am 20.05.2011, 10:52 Uhr

Ich kann es trotzdem nicht verstehen. Warum lassen sich alle Frauen wegen einer Schwangerschaft ein BV geben? Ist für mich nicht nachvollziehbar...ich MUSSTE eins bekommen, weil es das Mutterschutzgesetz so möchte (also der Staat) und ich würde so gerne noch bisschen arbeiten gehen, ich bekomme zu Hause die Krise.

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ich möchte doch kein BV aber wenne s der fall wäre ....

Antwort von only82 am 20.05.2011, 10:58 Uhr

Also erstens möchte ich kein BV , aber da ich in der Pflege arbeite kann es früher oder später auf mich zu treffen. Ich hab schon in einem Monat Arbeitslosigkeit vor ein paar Jahren gemerkt wie schnell mir die Decke auf den Kopf fällt.
Aber wie gesagt, auf Grund meines Berufes kannes sein. Bin aber schon sehr entsetzt wieviele gleich von Anfang an Ihr BV erhalten haben !

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Re: hätte da mal ne frage zu ind. BV

Antwort von sari23 am 20.05.2011, 10:59 Uhr

hi AC,
ich möchte ja noch weiter hin arbeiten gehen, aber keine 8 stunden mehr. das halte ich nicht mehr aus.
4 würden komplett reichen, da ich nach meiner mittagspasue um 13 uhr nichts mehr machen außer warten bis die zeit umgeht und ich feierabend hab... die zeit könnte ich auch danders nutzen...

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Re: hätte da mal ne frage zu ind. BV

Antwort von only82 am 20.05.2011, 11:00 Uhr

soweit ich weiß kannst du acuh das Beschäftigungsverbot vom Betriebsarzt erhalten, glaube der HAusarzt darf das jedoch nicht

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Re: hätte da mal ne frage zu ind. BV

Antwort von sari23 am 20.05.2011, 11:03 Uhr

wir haben leider kein BA. wir sind ein kleines unternehmen...

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Hab dir das mal kopiert vielleicht hilft dir das weiter

Antwort von only82 am 20.05.2011, 11:05 Uhr

as individuelle Beschäftigungsverbot

Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann für den Einzelfall festgestellt und von einem Arzt attestiert werden. Dann dürfen werdende Mütter insoweit nicht beschäftigt werden, wenn Mutter oder Kind bei Fortdauer der bisherigen Beschäftigung gesundheitlich gefährdet sind. Sind die Einschränkungen rein schwangerschaftsbedingt, beruhen sie also nur auf der Schwangerschaft, dann ist zu unterscheiden, ob die Schwangere arbeitsunfähig krank ist oder ob zum Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind ein individuelles Beschäftigungsverbot angezeigt ist. Die Unterscheidung trifft allein der Arzt. Liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor, so besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Bei Schwangerschaftsbeschwerden, die keine Krankheit darstellen, ist ärztlicherseits auch zu attestieren, durch welche Maßnahmen eine Weiterbeschäftigung ermöglicht werden könnte, etwa durch verkürzte Arbeitszeiten, leichtere Tätigkeiten.
Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann auch nach der Geburt festgestellt werden, wenn die Frau in den ersten Monaten nach der Geburt nicht voll leistungsfähig ist und sie nach Ablauf der Mindestschutzfristen wieder an ihren Arbeitsplatz möchte. Der Arzt muss hier attestieren, dass die Minderung der Leistungsfähigkeit im Zusammenhang mit der Mutterschaft besteht. Im notwendigen ärztlichen Attest muss beschrieben sein, auf welche Art und Weise Mutter oder Kind bei Fortdauer der bisherigen Beschäftigung gefährdert sein würden. Der Arbeitgeber ist an das Attest gebunden. Hat er begründete Zweifel, kann er die Vorlage eines Zweitattestes verlangen. Hierfür muss er allerdings die Kosten tragen.

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Re: Hab dir das mal kopiert vielleicht hilft dir das weiter

Antwort von sari23 am 20.05.2011, 11:10 Uhr

danke danke.
lg
sara

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AC

Antwort von babyfelix, 6. SSW am 20.05.2011, 11:24 Uhr

Kann deinen Einwand nachvollziehen, finde es auch Quatsch, dass alle gleich zu Hause bleiben wollen.
Aber ich kenn es auch andersrum.
Mein Arbeitgeber legt es Schwangeren außerordentlich nahe, sich ein Beschäftigungsverbot erteilen zu lassen, an Stelle davon, sich immer mal wieder ein paar Tage krank zu melden.
Denn bei einem BV zahlt irgendeine Versicherung- und man ist den Arbeitnehmer somit gehaltsmäßig los und kann sich Ersatz besorgen.

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Re: AC

Antwort von only82 am 20.05.2011, 11:57 Uhr

Und nochmal : Ich will nicht zu Hause bleiben ! Aber eine pauschale Frage kann man doch mal zum BV stellen ! Oder ?
Und : Ich glaube das es evtl. auch was mit dem ausgeübte Beruf zu tun hat.Oder willst du ewig Tragen , Heben , oder dir mal eine in den Bauc verpassen lassen wenn du nicht aufpasst ? Das kann mir nämlich passieren ( und trotzdem liebe ich meinen Beruf)

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Re: AC

Antwort von Zweizahn am 20.05.2011, 12:37 Uhr

Ich wurde vor ein paar Monaten auch von einer Userin regelrecht angemacht, weil ich wegen meiner Hyperemesis (Kotzen über Monate) ein BV bekommen hatte (war mir damals vom FA und von meinerm AG nahegelgt worden). Ich stehe als Lehrerin vor ca. 24 Schülern pro Klasse, kann mich meistens nicht hinsetzen und das jeweils über 90 min, Pausen kann man vergessen, alle 10 min aus dem Zimmer gehen hätte auch nicht funktioniert - wie hätte ich arbeiten sollen?
Die Userin meinte, wer in der Schwangerschaft kotzen muss (sorry für den Begriff, aber es war tatsächlich so), der hat ein psychisches Problem. Schade - oder gut - dass man manchen Damen nicht direkt an die Gurgel springen kann. Sie hätte gerne mit mir tauschen können.
Ohne Grund hätte ich meinen Job sicher nicht so leicht aufgegeben, denn nun bin ich mit Elternzeit insgesamt 2 Jahre aus dem Geschäft raus. Und das ist definitiv nicht gut, ich hätte gerne auf das BV verzichtet.

@AC - du bist NICHT gemeint!!!!

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Re: AC

Antwort von only82 am 20.05.2011, 12:44 Uhr

Ja aber genau sowas meine ich doch, schade das die jeweiligen Damen nicht auch in der Situation sind. Kann dich gut verstehen.Danke für deinen Post

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Hab ich doch gar nicht gesagt!

Antwort von babyfelix, 6. SSW am 20.05.2011, 12:49 Uhr

Wo erwähne ich überhaupt auch nur, dass du zu Hause bleiben willst?
Die Diskussion war ins allgemeine abgerutscht, und ich habe ganz allgemein meine Erfahrungen zu dem Thema beigetragen.
Natürlich gibt es gute Gründe für ein Beschäftigungsverbot.

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Ich habe das auch auf keinen pers. hier bezogen

Antwort von AllisonCameron am 20.05.2011, 12:58 Uhr

Dass es Gründe für ein BV gibt, steht außer Frage und ich manchen Berufen kann ich das sehr gut verstehen. Ich kann es auch in meinem vertstehen, aber es nervt mich halt einfach. Die ersten 3 Monaten hatte ich mit ganz schlimmer Dauerübelkeit&Kotzerei zu kämpfen, da war ich noch arbeiten und nun wo es mir wirklich wieder gut geht, muss ich bis zur Geburt zu Hause hocken, das ist halt einfach nervig.

Ich habe hier aber auch schon Gründe für ein BV gelesen, wo ich nur mit dem Kopf schütteln kann.

Gruß

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Re: Ich habe das auch auf keinen pers. hier bezogen

Antwort von Zweizahn am 20.05.2011, 13:06 Uhr

ja, ac, mir ging es im dezember/januar auch so. ich hätte sicherlich noch ein paar wochen arbeiten gehen können, weil es mir wieder gut ging. aber da hatte ich das bv und im februar begann auch schon der mutterschutz bzw. es waren vorher noch schulferien.
dafür waren wir im januar noch mal auf teneriffa im urlaub. ich war im 8. monat und es hat sowas von gut getan nach all dem mist der vorangegangenen monate. ich hab wirklich in der 6. woche angefangen und um die 22. woche herum das letzte mal gebrochen.
lg

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Re: hätte da mal ne frage zu ind. BV

Antwort von JosiFine, 20. SSW am 20.05.2011, 13:26 Uhr

Also bei mir hat der AG das BV ausgeschrieben, aus dem einfachen Grund, weil es einfacher ist und sie das Gehalt von der Kasse wiederbekommen. Wird wahrscheinlich in den anderen Fällen siehe Arzt auch so sein. Somit könnten sie eine neue Kraft holen ohne sich in Mehrkosten stürzen zu müssen.

Bei mir isis allerdings bissl blöd gelaufen,mein A.-Vertrag endet Ende Juni und muss für 2 Monate zum Amt,wonach dann das Mu.s.geld berechnet wird.
Tja würd mal sagen pech gehabt....

Aber Geld ist halt a net immer alles....

LG

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@only82

Antwort von Jenny-AC, 28. SSW am 20.05.2011, 15:19 Uhr

du hast PN

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