Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Alf@87 am 14.03.2021, 11:31 Uhr

Beschäftigungsverbot - Lehrer Brandenburg - Erfahrung

Hallo ihr Lieben
Habt ihr eine Ahnung wie in Brandenburg die Regelung aussieht, wenn man als angestellte Lehrerin ins Beschäftigungsverbot kommt? Bekommt man dann weiterhin sein volles Gehalt ausgezahlt? Ich weiß, dass es bei Beamten definitiv so ist. Ich hoffe, bei Angestellten ist es auch so.
Liebe Grüße

 
6 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot - Lehrer Brandenburg - Erfahrung

Antwort von großerbruder 2009, 34. SSW am 14.03.2021, 11:40 Uhr

Wenn du im Beschäftigungsverbot bist, ist es egal, in welchem Beruf.
Du bekommst weiterhin ganz normal dein monatliches Gehalt von deinem Arbeitgeber. Dabei ist auch das Bundesland egal
Alles gute für dich.

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Re: Beschäftigungsverbot - Lehrer Brandenburg - Erfahrung

Antwort von Alf@87 am 14.03.2021, 12:22 Uhr

Alles klar. Dankeschön.
Es hätte mich nur nicht gewundert, wenn man da nun auch wieder Unterschiede von Land zu Land hätte. Wäre ja nicht das erste Mal, dass jedes Bundesland seine eigenes Süppchen kocht
Schön, dass das einheitlich geregelt ist.

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Re: Beschäftigungsverbot - Lehrer Brandenburg - Erfahrung

Antwort von wintermild am 14.03.2021, 14:05 Uhr

Du bekommst den Durchschnitt der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft.
LG

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Re: Beschäftigungsverbot - Lehrer Brandenburg - Erfahrung

Antwort von Alf@87 am 14.03.2021, 14:29 Uhr

Ja, so etwas hatte ich nämlich auch mal gehört. Das macht sich bei Lohnzahlungen bemerkbar. Aber bei Gehalt bleibt es ja dann gleich.
Dankeschön

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Re: Beschäftigungsverbot - Lehrer Brandenburg - Erfahrung

Antwort von wintermild am 14.03.2021, 14:48 Uhr

Das ist vor allem wichtig wenn du einen Beruf hast in dem du bspw Zuschläge für Nachtdienste oder 24h Dienste etc. bekommst. Dann wird der Durchschnitt berechnet, damit die Mutter keine finanziellen Nachteile hat obwohl die bspw nachts nicht mehr arbeiten darf. Also alle Zuschläge werden in diesem Durchschnitt der letzten 3 Monate mit eingerechnet...
LG

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Re: Beschäftigungsverbot - Lehrer Brandenburg - Erfahrung

Antwort von Alf@87 am 14.03.2021, 17:30 Uhr

Ah! Danke für die Erklärung, das leuchtet natürlich ein

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