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Beschäftigungsverbot- Wer kennt sich aus???

Thema: Beschäftigungsverbot- Wer kennt sich aus???

Habe heute in der 26. SSW ein Beschäftigungsverbot von meiner FÄ bekommen. Habe starke Wassereinlagerungen und wenn ich sitze habe ich starke Schmerzen nach kurzer Zeit. Bei einem 8 Stunden Vollzeit-Bürojob aber nicht ohne sitzen machbar. Jetzt meine Frage: Habe zusätzlich noch einen 400 € Job. Mache für meinen Mann den Papierkram. Er ist selbststädig mit einem kleinen Kurierdienst. Das sind so 2-3 x die Woche eine Stunde. Kann ich mir aber auch auf 2x eine halbe Stunde aufteilen. Bekomme ich jetzt Ärger wenn ich das weiter mache? Oder hat das damit nix zu tun? VLG Bea.

von Pabelu am 21.03.2011, 12:28



Antwort auf Beitrag von Pabelu

ich kann dir das leider nicht genau sagen...aber ich glaube nein da du bei dem 400euro job ja deine zeit frei einteilen kannst... aber wenn du ohnehin für deinen mann arbeitest könnt ihr das notfalls nicht anders regeln (inoffiziell?)

von milliHH am 21.03.2011, 12:36



Antwort auf Beitrag von Pabelu

Hi, wenn du ein vollständiges BV hast, dann gilt das für alle deine Jobs - zumal sie ja beide ähnlich sind. Andererseits: wo kein Ankläger, da auch kein Richter (oder so ähnlich). Dein Mann muss dir sozusagen die 400 Euro auch ohne Arbeitsleistung zahlen - wie ihr das dann aber tatsächlich untereinander regelt, bleibt euch überlassen. Zumal, wenn du zu Hause arbeitest.

Mitglied inaktiv - 21.03.2011, 12:48



Antwort auf Beitrag von Pabelu

Hm also bei mir auf dem Beschäftigungsverbot steht drauf wodrauf sich das bezieht und es gibt da mehrere Varianten. Wenn deine FÄ z.B. nur angekreuzt hat das du gewisse Tätigkeiten nicht mehr darfst (z.B. Sitzen) bezieht sich das darauf aber wenn da nur steht nicht mehr als so und soviele Stunden täglich würde das ja den Job bei deinem Mann nicht betreffen.

von Jenny-AC am 21.03.2011, 13:46



Antwort auf Beitrag von Pabelu

Hallo, wenn du im Hauptjob nach kurzer Zeit, ich nehme an "unter 1 Stunde", die Beschwerden bekommst, wirst du sie auch in deinem Nebenjob bekommen. Beides sind Bürotätigkeiten. Also wird sich das BV auch auf den Nebenjob beziehen. Hier liegen med. Gründe vor, also sollte man sich an die ärztliche Verordnung halten. Das ist das eine. Wenn du natürlich so frei in der Gestaltung deines Nebenjobs bist, dass du die Tätigkeit ohne größere Probleme machen kannst, verstehe ich gut, dass du weitermachen willst. ABER: Wenn deine Tätigkeiten wirklich so ähnlich sind, wird dein Haupt-AG (wenn er es rausfindet) nicht erbaut sein, zu erfahren, dass du bei ihm nicht arbeiten kannst, bei deinem Mann aber schon. Er könnte berechtigte Fragen stellen und das BV anzweifeln, was ggf. eine Vorstellung beim Betriebsarzt/Amtsarzt/MDK zur Folgen haben könnte. Schließlich zahlt der AG für die BV-Dauer dein volles Gehalt weiter ohne dass eine Arbeitsleistung erbracht wird. Du könntest also wirklich Ärger kriegen!!! Sprich vielleicht auch nochmal mit dem Doc, was er dazu meint, wenn du stundenweise bei deinem Mann arbeitest. Wenn er einverstanden ist, dann kann er dir das sicherheitshalber auch attestieren. So bist du auf der sicheren Seite. Viele Grüße

von wolke76 am 21.03.2011, 16:21



Antwort auf Beitrag von Pabelu

Richtig! Wo kein Kläger da kein Richter. Und Dein Gehalt wird nicht vom Arbeitgeber weiterhin gezahlt sondern von Deiner Krankenkasse. Also wenn einer Ärger machen könnte dann Deine Versicherung. Aber da es sich um Deinen Mann handelt kannst Du die Arbeit ja auch gemütlich von der Couch aus erledigen Lg

von buschnaka am 24.03.2011, 16:29