Geschrieben von karinaullritz, 23. SSW am 30.09.2004, 10:30 Uhr |
Beschäftigungsverbot
Hallo,
hat jemand Erfahrung damit? Ich bin jetzt die 5te Woche wegen Vorwehen daheim und hab gehört es ist nicht so einfach ein Beschäftigungsverbot zu bekommen.
Ich arbeite im Büro und muss die ganze Zeit sitzen außerdem habe ich sehr viel zu tun..........und kaum zeit mich hinzulegen..........sodaß meine Wehen und Schmerzen jedes Mal wiederkommen.............da ich aber nichts dafür kann würde ich gerne das ganze Gahalt bekommen anstatt 70 %.
Wer kennt sich aus und wer ist Zuhause mit Beschäftigungsverbot.....
Bitte schreibt fleißig!!!
Vielen Dank
Karina
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von platschi, 32. SSW am 30.09.2004, 10:46 Uhr
Hallo Karina,
soweit ich weiss, kann der Frauenarzt immer dann ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilen, wenn aus irgendeinem Grund Gefahr für Mutter und/oder Kind besteht.
Ich selbst bin seit der 15. SSW per BV zu Hause, vorher war ich allerdings auch sieben Wochen krank geschrieben, da meine Ärztin erst noch auf Besserung hoffte. Kann schon sein, dass Dein Doc auch erst mal abwarten will, ob sich was bessert. Wenn nicht, solltest Du ihn mal direkt darauf ansprechen, denn bei Wehen besteht ja nun mal Gefahr für das Baby.
Liebe Grüße
platschi
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von michel0211 am 30.09.2004, 13:38 Uhr
Hallo,
ist zwar schon ne weile her aber ich hatte auch in meiner ss Beschäftigungsverbot.
Ab der 7. ssw schon denn ich arbeitete in einer Zahnarztpraxis die auch Hausbesuche sowie auch Krankenhäuser aller Art betreute.
Da Risiko war dann einfach zu groß für meinen Chef und ich bin ihm auch sehr dankbar darum gewesen.
Ich war also bei vollem Gehalt freigestellt.
Viel Glück das es klappt-wenn du das möchtest.
Liebe Grüße Michel0211
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von baldsechsfachmama, 34. SSW am 30.09.2004, 13:42 Uhr
Hi, ich hätte eine recht schwere Arbeit machen müssen - fertige Drucksachen einpacken, Papier schneiden usw. und mein alter Arbeitsplatz ist eh besetzt. Mein Chef war über die Lösung des BV immer froh (er muss nichts zahlen, wir sind unter 15 Beschäftigte). So hatte ich 98 schon einmal ein BV bis zur Geburt des 3. Kindes und nun gleich seit dem 1. Tag nach dem EU vom 5.4. an bis jetzt auch wieder. Hatte auch keine Probleme, das zu bekommen. Mein Chef hat eine Arbeitsbeschreibung geliefert und mein FA hat mir sofort das BV ausgestellt.
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von alisa30, 25. SSW am 30.09.2004, 14:04 Uhr
Es ist so, dass eine "Gefahr für Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind" bestehen muß, welches DURCH DIE ARBEIT begründet bzw. ausgelöst ist! Im Klartext reichen also keine durch die SS begründeten Beschwerden, sondern es müssen durch die Arbeit begründete Beschwerden oder eben Gefahren vorhanden sein, die ein Risiko für deine SS, für dich, für dein Kind darstellen. NUR DANN muß ein Arbeitgeben dieses Beschäftigungsverbot akzeptieren. Es muß ihm allerdings die Möglichkeit bestehen bleiben, eventuelle Gefahren für dich auszuschließen bzw. abzuschaffen oder dir einen anderen Arbeitsplatz anzubieten.
Wenn er das nicht kann, greift das BV.
Es ist leider nicht so, dass einfache SS-Beschwerden, die gar nichts mit der Arbeitssituation zu tun haben, ein BV begründen. Dann mußt du eigentlich eine Krankschreibung bekommen. Mag sein, dass es manchmal so klappt, wenn der Arbeitgeber es halt so akzeptiert. MÜSSEN tut er es aber in dem Fall nicht! Vielleicht ist er auch nicht gut genug informiert über die rechtl. Situation.
Wie im übrigen auch viele Ärzte.....
Informier DU dich aber gut genug, bevor Du deinen Arzt darauf ansprichst, denn manchmal erfolgt von Seiten des Arztes nur eine Ablehnung, weil er eben über so eine Beschäftigungsverbot nicht gut genug Bescheid weiß.
Ich wünsch Dir viel Glück!
alisa
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