Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Dajana79, 22. SSW am 22.08.2006, 13:03 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo,

wie ist das eigentlich wenn man ein Beschäftigungsverbot erhält? Wie funktioniert das finanziell??? Bekommt man weiter sein Gehalt von der Firma oder Krankengeld oder ALG II????
Meine FA hat mir auch das Angebot gemacht mir ein Beschäftigungsverbot auszustellen aber ich habe Angst das wir dann finanziell nicht mehr zurecht kommen. Danke für eure Antworten

LG
Dajana

 
4 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Sonnenschein1985, 26. SSW am 22.08.2006, 13:15 Uhr

Hallo,

ich habe ebenfalls ein Beschäftigungsverbot ausgestellt bekommen, aufgrund das mein Muttermund offen ist und ich eine Cerclage gesetzt bekommen habe.

Also laut meiner Krankenkasse bekommt man mit einem Beschäftigungsverbot den Lohn bzw. Gehalt vom Arbeitgeber zu 100 Prozent weiter.
Anders ist es bei einer Krankmeldung. Die ersten 6 Wochen bezahlt der Arbeitgeber, nach den 6 Wochen, wenn es bei Krankmeldungen bleibt, bezahlt die Krankenkasse ca. 75 Prozent.

Ich kanns dir nur so sagen, wie es mir erklärt wurde.

Liebe Grüße
Julia

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von jessika, 17. SSW am 22.08.2006, 13:24 Uhr

also ich kom grad frisch aus dem KH mal wieder blutungen und die ärzte dort meinten ich sollte meinen FA mal fragen wegen beschäftigungsverbot.

pustekuchen.

davon würden zu viele faktoren abhängen. also beschäftigungsverbot bekommst du nur wenn dein arbeitsplatz für dich nicht sicher ist und das wird vom amt für arbeitsschutz auch überprüft, ich hab heute erst mit denen gesprochen.

das käme also bei mir nicht in frage..


ich kann mir nur ne krankmeldung immer wieder aufs neue holen (ich mach ausbildung und im dezember ist mutterschutz)

ich hoff nur das mir die IHK da keinen strich durch die rechnung macht und mich zur prüfung zulässt.


liebe grüße und

bei einem "beschäftigungsverbot" zahlt dein arbeitgeber weiter dein volles gehalt bei ner krankmeldung nur 6 wochen und dann zu 70% die krankenkasse vom nettoeinkommen...

liebe grüße jessy

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Schokoladenkuchen, 35. SSW am 22.08.2006, 13:55 Uhr

Was wäre den der Grund für das BV? Wenn Dein Arbeitsplatz oder das Pensum schädlich sein könnte und Dein AG keine Alternative schaffen kann/will, dann kriegste das BV auch durch. Wie sagte meine FÄ so schön... Das letzte Wort hat der Arzt.
Du erhälst weiterhin 100% vom Gehalt von Deinem AG. Der kann sich das von der KK wiederholen.
Bei einer Krankschreibung über 6Wochen würdest Du nur noch 60% bekommen.

LG Nicki

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von anja.77, 37. SSW am 22.08.2006, 14:07 Uhr

Ich hatte auch ein Beschäftigungsverbot.
Es wird dann ausgestellt , wenn Du rein thoeretisch noch arbeiten könntest, in irgendeinem beruf, aber nicht in Deinem. Ich hätte durchaus am Schreibtisch sitzen können, aber nicht als Krankenschwester arbeiten, darum ein BV.
Letztendlich entscheidet das der Arzt. Finanzielle Nachteile entsdtehen Dir nicht. Nur bei einer Krankschreibung. Also nutze das Angebot von Deinem FA. Es ist ja nicht ohne Grund...
LG Anja

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