Geschrieben von peach, 14+2. SSW am 22.03.2007, 12:56 Uhr |
Beschäftigungsverbot
Hallo, ich les hier bei euch immer nur von beschäftigungsverboten wg. blutungen und so.
mein fa will mir jetzt eins ausstellen wegen übelkeit und erbrechen, weil das einfach nicht besser wird und es mir so langsam an die substanz geht. Wenn ich das meinem ag vorlege lacht der sich doch kaputt oder? weil ein beschäftigungsverbot soll doch nur ausgestellt werden wenn leben und gesundheit von kind und mutter in gefahr sind. aber ich erbreche doch nicht mein kind.
was meint ihr? soll ich da zustimmen oder lieber doch 5 tage arbeiten und 4tage krankmeldung und dann wieder 5 tage arbeiten und so weiter?
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von celina-23, heute noch 18. SSW am 22.03.2007, 13:05 Uhr
Hallo Peach!
Ich an deiner Stelle würde das Beschäftigungsverbot auf keinen Fall ablehnen. Wenn es dir wirklich nicht gut geht, dann bleib auch zu Hause.
Ich war heute auch bei meinem FA und bekomm wahrscheinlich auch ein Beschäftigungsverbot. Habe keine gottseidank keine Blutungen aber ich bin psychisch und körperlich total erschöpft. Bin mit meinem Chef (Augenarzt) alleine (er hat nich mal eine Putzfrau, dass muss alles ich machen)und hat stellt mir trotz mehrmaligen Bitten keine Hilfe zur Seite.
Jetzt hab ich genug. Habe heute mit meinem FA geredet. Anscheinend ist es (zumindestens bei uns in Österreich) gar nicht mehr so einfach in vorzeitigen Mutterschutz geschickt zu werden. Bin jetzt erstmal krank geschrieben und muss nächste Woche zum Amtsarzt. Erst wenn der mir auch seinen Segen gibt, gilt das Beschäftigungsverbot.
Also bitte: Wenn du die Möglichkeit hast daheim zu bleiben, dann mach das auch. Es geht schließlich um deinen Zwerg!!
Alles Gute!
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von marny , 19+1. SSW am 22.03.2007, 13:08 Uhr
Ich denke auch, wenn Dein Dr. das schon ausspricht, dann solltest du das auch annehmen. Und wenn es Dir schlecht geht, dann genieße es und erhol Dich!!!
Alles Gute
Marny
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von doreen_fynn, 27. SSW am 22.03.2007, 13:17 Uhr
hallo,
meine ärztin hat mir am montag auch ein beschäftigungsverbot nahegelegt, allerdings wegen nierenstauung grad 3+.
ich bin erst mal bis freitag krankgeschrieben und ehrlich gesagt: es reicht mir schon jetzt und wenn ich bedenk noch mal 13 wochen zu hause auf den zwerg warten und nur immerzu auf meine befindlichkeiten horchen? nein, danke. da unser zwerg nicht in gefahr ist, hab ich beschlossen, das angebot nicht anzunehmen. ich versuch es erst noch einmal und wenn es nicht gehen sollte, dann kann sies immer noch ausschreiben.
lass dich doch erst mal krankschreiben und schau, wie du zu hause zurecht kommst - evt kannst du dann auch ein wenig zurücktreten auf arbeit.
lg doreen
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Linda761, 29. SSW am 22.03.2007, 13:23 Uhr
Ein Beschäftigungsverbot ist eigentlich für Schwangere da, die Ihren Beruf nicht mehr ausüben, weil dieser eine zu große Belastung darstellt.
Für Beschwerden, die damit nichts zu tun haben, ist eigentlich eine Krankschreibung da. Bei Dir wäre eine Krankschreibung eigentlich die richtige Lösung. Du musst auch zwischendurch nicht arbeiten, sondern Deine FÄ kann Dich immer für eine bestimmte Dauer krankschreiben und danach dann direkt wieder wenn die Probleme noch da sind.
Übelkeit wird ja normal auch wieder besser und bei einem Beschäftigungsverbot müsstest Du dann trotzdem zu Hause bleiben.
Gute Besserung!
Linda
was vergessen
Antwort von doreen_fynn am 22.03.2007, 13:47 Uhr
bei unserem großen war mir die ersten 18 wochen schlecht und die letzten wochen auch - zwischendurch gings dann. also kopf hoch, kann und wird sicher besser werden
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von die yvonne, 28. SSW am 22.03.2007, 14:04 Uhr
Hallo,
im Wechsel Kommen und Krankgeschrieben sein, fände ich als AG noch viel unglaubwürdiger.
Was Dir letztlich an die Substanz geht, und was nicht, kann außer Dir niemand entscheiden. Wenn's Dir hundeelend dabei geht, und das kontinuierlich, dann ist ein Beschäftigungsverbot nicht "lächerlich".
Du wirst das am besten beurteilen können.
Wenn mit dem Baby wirklich etwas ist, bzw. wenn Deine Arbeitsmoral dazu führt, dass Du Dein Kind verlierst - dann musst DU das aushalten und damit leben, nicht Dein AG. Insofern würde ich mir nicht so furchtbar viel aus einem Urteil des AG's machen.
Du kennst Dich selbst am Besten - und wirst bestimmt eine gute Lösung für dich finden.
lg,
yvonne
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