Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von LittlePinki, 19. SSW am 11.06.2008, 15:09 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo Mädels
ich hab da mal eine Frage an euch,
meine Chefin sagt ich soll mir ein Beschäftigungsverbot ausschreiben lassen weil es mir bei den 8stunden sitzen und am pc sitzen nicht gut geht und ich ständig krämpfe im bauch habe und auch probleme mit dem kreislauf!
Werde sehr oft vor feierabend nachhause geschickt weil es mir so schlecht geht!
War gerade bei FA und die meinte sie könnte mich nicht so lange befreien!?
hat mich jetzt eine woche krank geschrieben...
Hatte eine von euch ein ähnliches Problem und kann mir da etwas raten?

Danke schon einmal im Vorraus!
Liebe Grüße Jenn

 
9 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von chrissi13, 27. SSW am 11.06.2008, 15:32 Uhr

hy, mir ging es ähnlich, nur kamen noch anstrengende außendienste dazu.

ich spürte dann solchen druck in der scheide und ging zum doc. der hat nix gefunden, hatte aber etwas angst, dass die anstrengung do´ch noch bewirken würde und erteilte mir ein beschäftigungsverbot für arbeit über 5h. d.h. ich muß nur noch halbtags los. das ist sehr angenehm.

hier die begründung meines arztes, vielleicht hilft es dir ja:
bei der Patientin besteht eine Risikogravidität in der 24.ssw. bei weiterer beschäftigung bestünde ein erhöhtes gesundheitsrisiko für die schwangere und das ungeborene kind.
aus diesem grund muß ab dem ??.??.???? bis zum eintritt in den mutterschutz ein individuelles teilweises beschäftigungsverbot (§3 abs.1 muschg) mit maximaler täglicher arbeitszeit von 5 stunden ausgesprochen werden.

mein arzt erklärte mir, dass so ein beschäftigungsverbot nicht so leichtfertig vergeben wird, weil, das die differenz zwischen deiner arbeit und deinem verdienst dann von einer versicherung getragen wird. es gab wohl schon regressforderungen der versicherung an fa, weil diese wohl ungerechtfertigt dieses beschäftigungsverbot ausgesprochen haben.

so, ich hoffe es hilft dir.
lg chrissi

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von püppi110781 am 11.06.2008, 15:58 Uhr

Hey,

das Probelm hatte ich auch, als ich im 6. nicht mehr arbeiten durfte vom FA wegen Frühgeburt....ich ibn Krankenschwester.

Meine Chefin hat gesagt ich soll mich Arbeitsunfähig schreiben lassen, weil die dann auf Arbeit sofort Ersatz für mich bekämen. Aber mein FA hat sich quer gestellt und mich nur krank geschrieben, er meinte es ist das selbe...???? Muss man nicht verstehn....

Aber bei mir hat es zum Glück geklappt, dass ich die 6 Wochen nicht überschritten habe und ich auch kein Krankengeld beziehen musst!!!
Ich hatte nämlich noch Urlaub anteilmässig und der hat bis auf den Tag genau zum Mutterschutz gepasst. War ich froh drüber, denn Krankengeld ist nicht gerade viel.....

Ist aber net gut, dass er dich nicht krank schreibt.... Hold dir doch mal ne 2. Meinung ein oder so....!!

Ich hab meinen FA vorher schon mehrfach gesagt, dass ich nicht mehr arbeiten kann, es körperlich seeehr anstrengend für mich ist und meine Chefin mich nicht auf ne leichtere Station leider versetzen kann...
Aber es hat ihn nicht gejuckt, bis dann der Gebährmutterhals sich stark verkürzt hat und wie gesagt im 6. Monat ne Frühgeburt bestand, erst dann aht er mich krank geschrieben!!!

Aber er ist eigentlich ein sehr guter und netter FA

Also wie gesagt, lass dich von nem anderen Arzt auch nochmal untersuchen, es bringt ja nix wenn du dich mit Schmerzen rumquälst, vorallem weil du noch die 2. Hälfte der SSW vor dir hast.

Wünsch dir alles gute und viel Glück

katja

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von sheena am 11.06.2008, 16:00 Uhr

dein Arbeitgeber kann auch Beschäftigungsverbot aussprechen. das muss nicht unbedingt der FA machen.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von DecafLofat am 11.06.2008, 16:03 Uhr

und wenn du bis zur geburt krankgeschrieben wirst hat das auswirkungen auf dein elterngeld - sofern du elternzeit nimmst. und wie sheena schon schrieb kann auch der AG ein BV aussprechen.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von nightnurse3, 17. SSW am 11.06.2008, 16:08 Uhr

Das ist so nicht richtig,nur ein niedergelassener Arzt kann ein BV ausstellen,NICHT der AG!

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von püppi110781 am 11.06.2008, 16:14 Uhr

so kenn ich das auch... wäre ja was neues wenn dich dein AG kranke schreiben kann

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auch der Arbeitgeber kann es

Antwort von DecafLofat am 11.06.2008, 16:16 Uhr

http://www.rund-ums-baby.de/schwangerschaftsberatung/beitrag.htm?id=268472

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Re: BeschÃ��Ã�¤ftigungsverbot

Antwort von Charisma, 9. SSW am 11.06.2008, 17:16 Uhr

Also, soweit ich wei���, kann wirklich nur ein Arzt ein BV ausstellen, wobei es hier egal ist, ob es der FA oder ein Hausarzt ist.

Sei froh, dass deine Chefin dir dazu r���¤t. Bei mir fing es n���¤mlich nach Verk���¼ndung der Schwangerschaft richtig schlimm an mit Mobbing. Ich habe auch einen B���¼rojob im Vertrieb und habe ���¤hnliche Beschwerden gehabt wie du: Bauchkr���¤mpfe, M���¼digkeit ohne Ende, Kreislaufbeschwerden...aber auf mich hat da leider niemand R���¼cksicht genommen. Seit gestern habe ich nun von meinem FA das Besch���¤ftigungsverbot erteilt bekommen und bin echt froh drum!

Der Vorteil des BV ist, dass dein Arbeitgeber sich so schnell Ersatz suchen kann, was er im Falle einer Krankschreibung nicht kann. Au���erdem sind die Arbeitgeber meist gegen BV's abgesichert und m���¼ssen dich dann lediglich 6 Wochen lang aus eigener Tasche bezahlen. Die restliche Zeit ���¼bernimmt deren Versicherung dein Gehalt, welches du beim BV in voller H���¶he weiter erh���¤ltst, bei einer Krankschreibung nicht.

Falls sich dein FA da total quer stellt, solltest du vielleicht mal ���¼berlegen zu einem anderen FA oder zum Hausarzt zu gehen.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von LittlePinki, 19. SSW am 11.06.2008, 20:50 Uhr

Danke an euch und auch für die vielen Ratschläge!
Fahre morgen erstmal zum Hausarzt und frage dort nach,
meiner Arbeitsstelle gehts nämlich auch darum jemand neuen einzustellen...
Wünsche euch allen noch einen schönen und erholsamen Abend!

Liebe Grüße Jenn

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