von Maikethree, 8. SSW am 23.03.2020, 22:24 Uhr |
Beschäftigungsverbot
Hallo
Ich bin jetzt in der 8 ssw und auch momentan krank geschrieben wegen der üblichen Symptome .
Ich arbeite als Friseurin und habe durch Corona momentan eh frei da die Läden ja geschlossen haben.
So jetzt kommt mein Anliegen meine Chefin war nicht so begeistert von der SS und jetzt sagt sie mir ich soll mir ein Beschäftigungsverbot bei meiner Ärztin holen das wäre in der jetzigen Lage das beste .
Wie mache ich das jetzt ?
Ne Ärztin gibt mir doch das nicht wenn ich sage meine Chefin will das .
Gut ich habe Probleme mit meinem Rücken aber das ist ja auch kein Grund .
Am Freitag habe ich auch erst meinen ersten großen Termin .
Ich danke euch schon einmal für Antworten
Lg Maike
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Johidesi am 23.03.2020, 22:40 Uhr
Dann kann soweit ich weiß deine Chefin das aussprechen, wenn sie dir keinen geeigneten Arbeitsplatz anbieten kann.
Der FA darf es normal nur, wenn es aus medizinischer Sicht nötig ist.
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Ela.487 am 24.03.2020, 8:37 Uhr
Hallo Maike,
bei mir war das auch Thema. Meine Chefin wollte, dass ich ein BV von meiner Gynäkologin bekomme, die es natürlich auf Grund fehlender medizinischer Gründe nicht ausstellen konnte.
Laut dem Mutterschutzgesetz kann dir deine Chefin auch ein BV aussprechen.
Viel Glück
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Maikethree, 8. SSW am 24.03.2020, 9:15 Uhr
Ok vielen Dank schon einmal für die Antwort .
Meine Chefin will bestimmt das ich mir eins hole weil sie dann komplett 100% meinen Lohn haben erstattet bekommt wie ist wenn sie mir eins erteilt und wie Funktioniert das sie hat doch keinen Betriebsarzt ?
Also ich bin ja eine Risikoschwangerschaft durch meine Konisation von vor zwei Jahren kann ich da mit meiner Ärztin sprechen da ich ja auch nun 10 Stunden am Tag arbeite?
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Jeanette1985 am 24.03.2020, 9:26 Uhr
Dann kann soweit ich weiß deine Chefin das aussprechen, wenn sie dir keinen geeigneten Arbeitsplatz anbieten kann.
Der FA darf es normal nur, wenn es aus medizinischer Sicht nötig ist.
Das unterschreibe ich so!
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Inena am 24.03.2020, 10:06 Uhr
Sie bekommt trotzdem den vollen Lohn erstattet, auch wenn sie das bv aussprechen soll.
Und einen Betriebsarzt müsste jeder haben
Unabhängig davon kann deine Chefin aber selbst das bv ausstellen, wenn dein Arbeitsplatz nicht muschu konform ist. Dazu sollte eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen (obwohl es da viele Betriebe bisher schleifen lassen).
Ob das jetzt in der aktuellen Situation so klappt, weil ja Friseure gar nicht mehr arbeiten dürfen, wage ich zu bezweifeln.
Das ist dann aber ganz offiziell nicht dein Problem
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Fin_Han1112, 17. SSW am 26.03.2020, 8:31 Uhr
Hallo, Maikethree
Ich habe das gleiche Problem bei mir sind es die Kollegen die sich Sorgen machen u jetzt sagen lass dich erstmal krank schreiben u dann von der FA raus nehmen. Da aber meine Fa keinen Grund dafür sieht und meine Chefs, die schon älter sind von der neu Regelung, das das BV der Arbeitgeber auch aussprechen darf noch nix gehört haben. Die neue Regelung ist seit 1.1.18 in Kraft. Meine junjor Chefin meinte nur das es ein ungünstiger Zeitpunkt ist schwanger zu sein.
Ich habe für mich jetzt die Entscheidung getroffen mit meiner Hausärztin nochmal darüber zu reden. Sie ist da besser informiert auch was meine Momentane Krankschreibung angeht. Ich habe seit der 10ten Woche keine Stimme mehr u mache mit ner Kehlkopfentzündung rum. Was im Verkauf nicht unbedingt förderlich ist u wenn man Hustet ist der Laden leer.
Ich wünsche dir alles gute u drück dir die Daumen das es mit dem BV klappt.
Liebe Grüße Fin_Han1112
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