Meine Schwester ist jetzt in der 8.SSW.
Sie bekommt seit Anfang diesen Jahres Arbeitslosengeld weil ihr Arbeitsvertrag ausgelaufen ist.
Jetzt weiß sie nicht, wann sie dem Amt melden MUSS, dass sie schwanger ist? Eigentlich möchte sie es gerne noch etwas für sich behalten, sie hat Angst weil sie schon mal eine FG hatte.
lg
von
JuniMama
am 28.03.2011, 10:23
Würde dann spätestens in der 12. Woche Bescheidsagen. Eigentlich aber jetzt gleich.
LG
Chrisy
von
chrisy1205
am 28.03.2011, 10:45
also ich hatte es in der 12. ssw gemeldet damit die das mit dem vermittler einplanen können ...
was ich nicht wusste , das man ab der 13. ssw etwa 17% mehr leistung erhält ...
lg chrissy
von
Chrissytin
am 28.03.2011, 12:49
Ab vollendeter 12. ssw steht ihr Mehrbedarf zu.. d.h. 17% mehr Leistung... vorher gibts noch nix, da ja ab diesem Zeitpunkt das Risiko auf eine FG sinkt... wenn sie den Mutterpass kriegt, der ja auch erst in diesem Zeitraum ausgestellt wird, sollte sie das spätestens melden!
von
Jane02
am 28.03.2011, 13:12
Also sie bekommt das "normale" Arbeitslosengeld, kein Hartz 4 oder so!
von
JuniMama
am 28.03.2011, 15:24
Mehrbedarf bekommen Arbeitslosengeld II Empfänger.. d.h. durch die Schwangerschaft steht einem mehr Geld zu, da mehr Lebensunterhaltskosten aufkommen.. + Schwangerschaftskleidung und Erstausstattung fürs Baby.
Wie das bei ALG I - Empfängern ausschaut weiß ich nicht.. ich glaube da bekommt sie bis zum Mutterschutz ALG und dann Mutterschaftsgeld.. und sonst keine Zusatzleistungen... Aber da informiert sie sich doch am Besten bei der ARGE/Jobcenter...
von
Jane02
am 28.03.2011, 16:32
bzw. beim Arbeitsamt oder woher sie ALG I bekommt :)
von
Jane02
am 28.03.2011, 16:36