Geschrieben von Sabse01 am 25.10.2003, 10:56 Uhr |
Dringend, wegen Arbeitszeit
Hallo,
ich habe da ne dringende frage, und zwar ich war ja letzte Woche noch Krankgeschrieben wegen Grippe. Nun gut, heute hab ich einer Arbeitskollegin gesmst das ich am Mittwoch mein Freien Tag brauch weil ich nen Arzttermin habe. Sie Antwortete mir, das ich keinen Freien Tag bekommen würde d.h. Montag bis Samstag meine 8 Stunden Arbeiten, evtl. auch etwas länger da ich 30 Minus Stunden hätte.
Dürfen die das machenwenn ich Schwange bin? auch wenn ich erst am Anfang der Schwangerschaft bin. Das würde ja heißen das ich mindestens 4 wochen durcharbeiten müste (Mo-Sa) das ich meine minus Stunden weg habe.
Dabei bin ich noch gleich bei einer Frage, bei uns gibt es Kurz vor Weihnachten und danach sowie von glaub jetzt Mai-Juli Urlaubs und Freizeitsperre, dh. bei uns Saison.
Auch Montag bis Samstag durcharbeiten.
Zuguterletzt kommt noch das es bei uns bereitschaft gibt, alle ca. 4 Wochen wäre ich mit Sonntagsarbeit dran für je nachdem 2-4 Stunden.
Durfen die das jetzt wirklich so machen?
Und wann soll ich dann jetzt bitteschön mein Arzttermin machen?
Kann mir da jemand helfen oder weiß bescheid??
Vielen Dank wenn mir einige helfen können
LG
Sabse
Re: Dringend, wegen Arbeitszeit
Antwort von berita am 25.10.2003, 11:09 Uhr
Hallo,
also meines Wissens musst du die Moeglichkeit bekommen, zum Arzt zu gehen, auch in der Arbeitszeit, wenn anders nicht moeglich. Diese Zeit muss man nicht nacharbeiten (MuschG $16). Allerdings - nimms mir nicht uebel - einen ganzen Tag braucht man dafuer eigentlich nicht, oder? Ich bin meist morgends zum Arzt und kam dann eben etwas spaeter zur Arbeit und das war ok.
Deine Minusstunden fallen sicher nicht weg, nur weil du schwanger bist. Aber es gelten bestimmte Regeln fuer Mehrarbeit:
Mutterschutzgesetz
2. Abschnitt - Beschäftigungsverbote (§§ 3 - 8)
§ 8
Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
(2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die
1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,
2. von sonstigen Frauen über 8½ Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche
hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.
(3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden
1. in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr,
2. in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr,
3. als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr.
(4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluß an eine Nachtruhe gewährt wird.
Re: Dringend, wegen Arbeitszeit
Antwort von Magga24, 36. SSW am 25.10.2003, 12:03 Uhr
hallo
also durch deine schwangerschaft fallen wie gesagt die minusstunden nicht weg und natürlich darfst du 8 std die woche durcharbeiten, bist ja schwanger und nicht krank.
Auch wenn du zum arzt mußt , machst du eben die termine in der zeit wo du nicht arbeitest oder der arzt schreibt dich krank für die Zeit.
Du solltest keine überstunden machen und genau so wenig Sonntagarbeiten oder Feiertage.
Ausser du arbeitest in Krankenhaus, oder resraurant.
Wenn du dich krank fühlst dann geh zum arzt und berichte davon,
kann sein dass er dich krank schreibt.
besorge dir ein Arbeitsschutzgesetz bei versorgungsamt oder Krankenkasse da steht alles drinnen!!!
Grüße Magga
nur mal so nebenbei...
Antwort von nickita, leider nix :-(. SSW am 25.10.2003, 12:21 Uhr
Vorhanden sein muss das Mutterschutzgesetz in jedem Betrieb der Frauen beschäftigt, wenn mehr als 3 Frauen dort arbeiten muss es sogar aushängen und für die Mitarbeiter gut sichtbar sein.
Und auch in besonderen Berufen braucht eine Schwangere Sonntags und Feiertags nicht arbeiten. Man kann sie nur abends länger dabehalten (bis 22Uhr, normal wäre bis 20 Uhr)
so kenne ich es.
LG Nickita
Re: Dringend, wegen Arbeitszeit
Antwort von didi777, 16. SSW am 25.10.2003, 13:07 Uhr
Hallo! Ich bin immer wieder erstaunt, wie wenig manche Menschen Verständnis für Schwangere haben und Frauen mit kleinen Kindern...Nun, laut MuSchu-Gesetz, du bekommst es beim Bezirksamt oder im Internet darfst du nicht mehr 8 Std/täglich beschäftigt sein, du darfts nicht Sa, So und zwischen 20 und 6 Uhr (oder so ähnlich arbeiten). Dein Arbeitgeber hat dir, laut §16 Freizeit bereitzustellen für Arzttermine, allerdings wird wahrscheinlich schwierig sein dafür einen ganzen Tag zu nehmen - ich selber arbeite manchmal bis ca 14-15 Uhr, wenn ich Arzttermin um 12 habe, gehe ich natürlich nicht wieder zurück zur Arbeit. du kannst dich auf jeden Fall auf das Gesetz berufen, dein Arbeitgeber ist VERPFLICHTET deine Schwangeschaft bei der Aufsichtsbehörde zu melden und im schlimmsten Fall kannst du dich auch dort erkundigen, die prüfen nach, ob die Arbeitsbedingungen für Schwangere eingehalten werden. Alles Gute!
Re: Dringend, wegen Arbeitszeit
Antwort von Sabse01 am 25.10.2003, 13:22 Uhr
Hallo,
naja, also wenn ich euch dann richtig verstanden habe, muß er mich wenigstens für den Arzttermin freistellen.
Das wäre ja dann auch ok für mich.
Und was wäre wenn er das nicht machen würde?
Das Problem ist nunmal das ich im Verkauf arbeite und da kann man halt schlecht die Kunden alleine in der Abteilung lassen.
D.H. das er dan für die Zeit schauen muß das genügend leute da wären während ich beim Arzt bin.
Oder??
Re: Dringend, wegen Arbeitszeit
Antwort von berita am 25.10.2003, 13:32 Uhr
Ja, fuer den Termin muss er dich freistellen. Hier der entsprechende Ausschnitt aus dem Mutterschutzgesetz, darauf kannst du dich berufen:
Mutterschutzgesetz
4. Abschnitt - Leistungen (§§ 11 - 17)
§ 16
Freistellung für Untersuchungen
Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten.
Wenn es Probleme gibt, vielleicht zur Frauenbeauftragen oder Betriebsrat, soweit vorhanden.
LG
BErit
PS
Antwort von berita am 25.10.2003, 13:35 Uhr
Wie dein AG das regelt, ist sein Problem. Aber vielleicht kannst du ja Vorschlaege machen, in Form einer Kollegin, die da Zeit hat oder so.
LG
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