Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von cathy18 am 05.11.2013, 19:32 Uhr

Elterngeld / Betreuungsgeld

Hab da mal ne frage: welche vor bzw. Nachteile hat man wenn man das Elterngeld auf 1 oder 2 Splittet? Betreuungsgeld bekommt man ja ab dem 15 Lm nur wenn Mann den Elterngeld Anspruch aufgebraucht hat?! Welche Vorteile hat es dann auf zwei Jahre zu splitten? Steuerlich? Lg

 
7 Antworten:

Re: Elterngeld / Betreuungsgeld

Antwort von keinnamemehrfrei am 05.11.2013, 21:02 Uhr

Du kriegst auch betreuungsgeld wenn du dir das Geld auf zwei Jahre splittest. Anspruch hat man ja immer maximal 14 Monate. der auszahlungszeitraum ist in allen Berechnungen immer unrelevant und es wird so bewertet als hättest du es im ersten Jahr ganz auszahlen lassen.

ich kenne keinen Vorteil sich das Geld splitten zu lassen außer das das Geld von den zahlstellen länger einbehalten wird und denen somit Zinsen bringt. wer so gar nicht haushalten kann mit Geld ist sicher auch gut beraten es so zu machen. ich habe es mir gleich im ersten Jahr auszahlen lassen, 2/3 jeden Monat angelegt, erfreue mich der Zinsen und teile mir das Geld selbst über das zweite und dritte Jahr zu.

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Re: Elterngeld / Betreuungsgeld

Antwort von cathy18 am 06.11.2013, 6:23 Uhr

Hey, ja so hatte ich mir das auch gedacht , warum nicht selber die Zinsen einstecken ??!! Wie hast du es angelegt?

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Re: Elterngeld / Betreuungsgeld

Antwort von nicole20081980 am 06.11.2013, 6:50 Uhr

Naja es gibt schon Gründe warum man das Elterngeld splittet.
Bei mir z.b. weil ich so lange ich Elterngeld beziehe auch krankenversichert bin. Wir sind nicht verheiratet also fällt die familienvers. flach

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Re: Elterngeld / Betreuungsgeld

Antwort von keinnamemehrfrei am 06.11.2013, 8:52 Uhr

Das stimmt nicht, man ist eigentlich immer versichert bei seiner Kasse so lange man in elternzeit ist zumindest wenn man vorher erwerbstätig war. das weiß ich bei dir jetzt natürlich nicht. aber die splittung dürfte auch da keine Änderung bringen denn im Gesetz steht ganz klar das Zeiträume gelten wo man einen Anspruch auf elterngeld hat. Anspruch auf elterngeld hat man aber nur 12 (14) Monate. die auszahlungszeit ändert daran nichts. meiner Freundin hat es zumindest auch nicht geholfen. sie musste sich selbst versichern.

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Re: Elterngeld / Betreuungsgeld

Antwort von keinnamemehrfrei am 06.11.2013, 8:53 Uhr

ich hatte mich nach tagesgeldkonten umgesehen. da war gerade eine gute Aktion von der ing diba, da habe ich zugeschlagen.

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Re: Elterngeld / Betreuungsgeld

Antwort von nicole20081980 am 06.11.2013, 9:14 Uhr

Es ist mein 5. Kind und ich bin schon lange nicht mehr erwerbstätig. Musste nach dem 1. Geburtstag nur noch mal den elterngeldbescheid mit den auszahlungsterminen schicken und dann war die Sache für die KK erledigt. Bin jetzt noch weiter kostenfrei pflichtversichert bis der kleinste 2 wird und dann bekomme ich wieder Rechnungen da ich den Beitrag dann selber zahlen muss.

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Re: Elterngeld / Betreuungsgeld

Antwort von keinnamemehrfrei am 06.11.2013, 9:27 Uhr

hmmm. aber sowas dürften die kassen doch auch nicht unterschiedlich regeln oder? oh man das darf ich ihr gar nicht erzählen, die flippt aus (zurecht....) :-D

aber es irritiert mich dennoch da ja eigentlich immer zwischen anspruchs- und bezugszeitraum unterschieden wird. aber wenn es bei dir geklappt hat muss es ja so gehen und dann ist das sogar endlich mal ein guter Grund sich das Geld splitten zu lassen :-)

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