Schwanger - wer noch?

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von Sezi, 29. SSW  am 18.02.2013, 20:14 Uhr

elterngeld/elternzeit was ist danach ? ( bitte nur ernste antworten )

Ich möchte gerne 2 jahre elternzeit nehmen aber elterngeld auf 12 monate auszahlen lassen. ich habe einen festvertrag und würde gerne in den 2 jahren elternzeit wieder schwanger werden. Meine Frage wie viel elterngeld bekomme ich dann beim 2ten kind und wie läuft das mit der Arbeit ? Und bekommt man im zweiten elternjahr ( sagen wir mal ich hab verlängert) trotzdem irgendwie geld ausser kindergeld ? Vielleicht hat ja jemand Erfahrung und ich danke schon mal für die Antworten.
Lg

 
12 Antworten:

Re: elterngeld/elternzeit was ist danach ? ( bitte nur ernste antworten )

Antwort von shade1983 am 18.02.2013, 20:25 Uhr

Hey!

Nach derzeitigem Stand würdest du den Mindestsatz Elterngeld bekommen, da die letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz zur Berechnung herangezogen werden. Solltest du tatsächlich in der Elternzeit schwanger werden, kannst du das letzte Jahr auch anschließend dranhängen, glaube ich.

Man bekommt max. 12 "Einheiten"/Lebensmonate Elterngeld. Danach gibt ja nun auch noch Betreuungsgeld, wenn du dein Kind nicht in eine Krippe/Kita gibst. Weiß da aber nicht richtig Bescheid. Ich glaube, ab 1 Jahr Lebensalter 100 € monatlich, ab 2 150 € oder so. Sonst halt nur Kindergeld.

LG

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Re: elterngeld/elternzeit was ist danach ? ( bitte nur ernste antworten )

Antwort von Würmchen84 am 18.02.2013, 20:36 Uhr

Solltest Ihr binnen 2 Jahren erneut ein Kind planen, würde ich Dir dringend empfehlen, das Elterngeld auf zwei Jahre zu strecken. Solltest Du dann nämlich in diesen zwei Jahren wieder ein Kind bekommen, wird als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld des ZWEITEN Kindes ebenfalls Dein JETZIGES Gehalt herangezogen. Anderenfalls gilt als Berechnungsgrundlage das Elterngeld, welches jedoch nicht als Einkommen gerechnet wird. Somit würdest Du - solltest Du nur ein Jahr Elterngeld beantragen - beim zweiten Kind nur den Mindestsatz erhalten.

Nach einem Jahr bekommst Du aller Voraussicht nach nichts mehr. Außer Dein Mann verdient derzeit arg wenig, so dass Euch Landes-/Bundeserziehungsgeld (je nach Bundesland) zustehen würde.

Am besten zwei Jahre Elternzeit + Elterngeld beantragen und in dieser Zeit ein Geschwisterchen basteln

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Re: elterngeld/elternzeit was ist danach ? ( bitte nur ernste antworten )

Antwort von Sezi am 18.02.2013, 20:42 Uhr

Ich danke euch vielmals für die ausführlichen antworten.
Der grund warum ich das elterngeld auf ein jahr auszahlen lassen wollte ist eigentlich nur weil ich mal gehört habe das wenn man sich das auf 2 jahre aufteilen lässt ca 2monatsgehälter weniger kommen soll.
Und generell bekomme ich doch dann wieder nur 67% von dem elterngeld dann wären 300 € mindestgeld sogar mehr als die 67% vom vorherigen elterngeld ?! Hmmm ich bin echt verwirrt

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Re: elterngeld/elternzeit was ist danach ? ( bitte nur ernste antworten )

Antwort von Sezi am 18.02.2013, 20:50 Uhr

@würmchen oder meinst du ich bekomme bei kind 2 dann genauso viel elterngeld wie bei kind 1 ? Dann würde ichs Aufjednefall so machen wie du sagst.
Lg und sorry weil ich so verwirrt bin

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Re: elterngeld/elternzeit was ist danach ? ( bitte nur ernste antworten )

Antwort von lanti am 18.02.2013, 21:01 Uhr

Hallo,

Elterngeld bekommst Du für die ersten 12 Lebensmonate des Kindes (wenn keine andere Aufteilung mit Partnermonaten etc. geplant ist). Bei der Ermittlung des Elterngeldes wird das durchschnittliche Einkommen aus den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes zugrunde gelegt - unabhängig davon ob die Auszahlung in 12 oder 24 Monatsbeträgen erfolgen soll..

Da das Mutterschaftsgeld und die Fortzahlung von Bezügen auf das Elterngeld angerechnet wird, mindert sich dadurch der Elterngeldanspruch bzw. fällt für ein oder zwei Monate weg auch wenn Du es Dir für 12 Monate auszahlen lässt. Wie Du das Elterngeld auszahlen lässt, kannst Du Dir also nochmal überlegen.

Ich würde aber in jedem Fall direkt für die ersten zwei Jahre Elternzeit beantragen (kann man ansonsten nämlich nur mit Zustimmung des AG verlängern - das dritte Jahr kannst Du ohne Zustimmung nachträglich dran hängen).

Beim Elterngeld für das zweite Kind würden dann wieder die Einkünfte aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt des zweiten Kindes berücksichtigt. Wenn Du da nicht gearbeitet hast, bekommst Du die 300 Euro Mindestsatz. Das Elterngeld wird nicht als Einkommensgrundlage genommen, sondern für diese Monate dann ggf. das in den Monaten zuvor erzielte Einkommen.

Wie das bei euch genau sein wird, hängt also vom Zeitpunkt der zweiten SS und Geburt ab (kannst Du dann im Detail auch nochmal bei der Elterngeldstelle nachfragen).

LG

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Re: elterngeld/elternzeit was ist danach ? ( bitte nur ernste antworten )

Antwort von Würmchen84 am 18.02.2013, 21:10 Uhr

Ja genau das meinte ich. Dein JETZIGES Gehalt wird beim zweiten Kind berücksichtigt sofern Du 2 Jahre Elternzeit + 2 Jahre Elterngeld beantragst, also das Elterngeld auf zwei Jahre splittest. Das zweite Kind muss jedoch in diesen zwei Jahren auf die Welt kommen.

Darüber hinaus bekommst Du dann beim zweiten Kind zusätzlich noch den Geschwisterbonus in Höhe von € 75,00 monatlich bis das ältere Geschweisterkind 3 Jahre alt ist.

Solltest Du nur ein Jahr Elterngeld beantragen müsstest Du binnen diesen Jahres das zweite Kind bekommen, sprich: in 12 Monaten 2 Kinder auf die Welt bringen. Ich glaube nicht, dass das eure Absicht ist.

Bei einem Jahr Elterngeld bekommst Du nach Ablauf nur noch Kindergeld und (fast vergessen) das Betreuungsgeld welches ab 2014 ja monatlich € 150,00 betragen soll.

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Re: elterngeld/elternzeit was ist danach ? ( bitte nur ernste antworten )

Antwort von Sezi, 29. SSW am 18.02.2013, 21:28 Uhr

Jetzt hab ichs verstanden
Ihr seit so lieb danke und habt mir sehr bei meiner Entscheidung geholfen. Ich werde 2 Jahre elternzeit + elterngeld auf 2 Jahre vertreilt nehmen und hoffen dass es mit dem 2ten Baby dann auch so gut klappt wie wir uns es erhoffen.
Vielen lieben Dank

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VORSICHT! LEIDER FALSCH!

Antwort von aprilagain, 33. SSW am 18.02.2013, 23:15 Uhr

Das stimmt leider nicht. Wenn du länger als zwölf Monate Elterngeld beziehst, es also splittet, werden tortzdem nur die ersten zwölf Monate aus der Rechnung des neuen Elterngeldes rausgenommen d.h. wenn du im zweiten Jahr nicht arbeitest (nichts verdienst) und das Kind kommt beispielweise erst wenn das erste 2 ist, bekommst du nur die 300 euro mindestbeitrag plus 75 euro gewischsterbonus....


Hier ist das ziemlich vertsändlich erklärt:


Das Elterngeld ersetzt im Normalfall nur einen Teil des Einkommens und nicht 100 %. Kalendermonate in denen Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind gezahlt wurde, würden daher das relevante Einkommen, im Vergleich mit Monaten der Erwerbstätigkeit, vermindern.

Beispiel:
Frau Kramer erwartet am 16.05.2008 ihr zweites Kind. Für das erste Kind, geboren am 12.02.2007 hatte sie 12 Monate lang Elterngeld bekommen.

In den Kalendermonaten Februar 2007 bis Januar 2008 hat Frau Kramer Elterngeld für das erste Kind bezogen. Diese Monate werden somit für die Berechnung des neuen Elterngeldes nicht berücksichtigt, d.h. übersprungen und entsprechend viele Monate mit Erwerbseinkommen vor Beginn der Mutterschutzfrist für das erste Kind herangezogen.

Vorsicht bei Verlängerung des Auszahlungszeitraums:
Wenn der Auszahlungszeitraum des Elterngeldes verlängert wird (siehe Bezugszeitraum beim Elterngeld) werden die Monate der Verlängerung trotz Bezugs des Elterngeldes voll bei der Einkommensermittlung des neuen Kindes berücksichtigt. Man unterscheidet hier zwischen Bezugs- und Auszahlungszeiträumen. Unter Bezugszeitraum versteht man innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes diejenigen Lebensmonate, für die ein Elternteil Elterngeld beantragt. Wird die verlängerte Auszahlungsoption nicht in Anspruch genommen, decken sich Bezugs- und Auszahlungszeitraum. Wird eine halbierte Auszahlung der Elterngeldbeträge gewünscht, verlängert sich der Auszahlungszeitraum über den Bezugszeitraum hinaus. Bei der Einkommensermittlung vor der Geburt eines Kindes werden aber nur Monate mit Elterngeldbezug für ein älteres Geschwisterkind übersprungen. Monate, in denen lediglich die halbierten Elterngeldbeträge weiter ausbezahlt wurden, der eigentliche Bezugszeitraum aber schon beendet war, gehen in die Elterngeldberechnung für das neue Kind mit ein.

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Würmchen84, hast es falsch verstanden, Sorry.

Antwort von sternenfee75 am 19.02.2013, 0:19 Uhr

Es ändert sich nichts daran, wenn man das EG splittet, da sich nur der Bezugszeitraum verlängert.
Es kommt nur darauf an, wie schnell man nach der ersten Geburt wieder entbindet. Dauert es länger als 1 Jahr, werden die Monate, in denen man nicht arbeitet, als Nullrunde gerechnet und das zukünftige EG verringert sich. Wird das 2. Kind z.B. 2 Jahre nach dem ersten geboren, bekommt man nur den Mindestsatz plus Geschwisterbonus, wenn man in der Zeit nicht gearbeitet hat.

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Re: elterngeld/elternzeit was ist danach ? ( bitte nur ernste antworten )

Antwort von Sezi am 19.02.2013, 2:31 Uhr

Das bedeutet also egal ob ich mir das geld auf ein jahr oder auf zwei jahre auszahlen lasse bekomm ich fürs zweite kind weniger elterngeld wenn es nichr binnen einem jahr auf die welt kommt ?
So schnell kann ich nicht will das die kids ca 2 jahre unterschied haben. Also wenns erste ca 1 ist will ich wieder schwanger werden in der elternzeit. Wenn sich da eh nichts tut kann ich es mir auf ein iahr auszahlen lassen ist doch dann eher richtig wenn das zweite dann in der elternzeit kommen sollte. Aber abgesehen davon, einen mindestelterngeldsatz von 300 € stehen mir dann so oder so zu richtig ?
Oh man heikles thema

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ich habe bei beiden volles Eltergeld bekommen...

Antwort von SuperMama0708, 7. SSW am 19.02.2013, 5:52 Uhr

Hallo,

Ich habe das Elterngeld bei meinem Sohn auf 2 Jahre geteilt, nach 8 Monaten wurde ich erneut schwanger und als meine Tochter geboren wurde, war mein Sohn gerade 16 Monate alt.
Hab dann für meine Tochter auch soviel Elterngeld bekommen wie für meinen Sohn + Geschwisterbonus. Berechnet wurde also bei beiden mein volles Gehalt.

Lg

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Re: Meine Freundin auch!

Antwort von Würmchen84 am 19.02.2013, 10:55 Uhr

Selbst habe ich es nicht ausprobiert, da ich es auch nicht gewusst habe. Meine Freundin ist Finanzbeamtin und ist auch beim Thema Elterngeld sehr fit. Sie hat es auch so gemacht, von ihr habe ich auch den "Tipp" bekommen.

Es ist wichtig, dass das zweite Kind noch vor dem 2. Geburtstag des ersten Kindes auf die Welt kommt.

Ich denke, dass es da bundesweit eine einheitliche Regelung gibt, oder?

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