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Elterngeld-gabs ne Änderung?

Thema: Elterngeld-gabs ne Änderung?

Hallo, ich hab gestern meinen Elterngeldbescheid bekommen, 316,- zzgl Geschwisterbonus. Als ich aber mein Elterngeld in der Schwangerschaft, vor nem halben Jahr oder länger, ausgerechnet habe (bei diesem Elterngeldrechner im Internet) kamen 388,- oder 377,- zzgl Geschwisterbonus raus. Gestern hab ichs dort dann nochmal berechnet, der Rechner kam auch auf die 316,- aus dem Bescheid. Eingegeben hab ich 100% das Gleiche, weil ich jeden Monat 400,- mit Minijob verdient hab. Also muss sich doch was bei der Berechnung geändert haben oder? Ich will erstmal euch fragen bevor ich dort anruf und mich zum Affen mach Wer weiss was? lg murmeloo

von murmeloo am 13.09.2012, 09:20



Antwort auf Beitrag von murmeloo

Hallo, das gleiche Problem hab ich auch grad. Meine kleine kommt zwar erst im Dezember aber ich habe auch mit dem Elterngeldrechner vom Bundesministerium 316 Euro ausgerechnet, bei den anderen Rechnern kommt auch immer 388 Euro raus. Ich denke einfach, die haben es nicht als Minijob gerechnet. Bei mir steht nähmlich auch, dass die 316 Euro 100% ersetzen nach Abzug der Steuern? Es werden aber gar keine Steuern abgezogen. An deiner Stelle würde ich da noch mal anrufen und nachfragen. LG

von Katrin1234 am 13.09.2012, 10:42



Antwort auf Beitrag von murmeloo

ja es gab ne änderung kam auch mal im radio. ganz still heimlich und leise haben die irgendwas verändert so das man etwas weniger tatsächlich raus bekommt

von niti0206 am 13.09.2012, 11:44



Antwort auf Beitrag von niti0206

http://www.focus.de/finanzen/steuern/neue-regelung-elterngeld-sinkt-ab-2013-teils-deutlich_aid_788558.html

von niti0206 am 13.09.2012, 11:46



Antwort auf Beitrag von niti0206

vielen dank!!!! tja, dann kann man nichts machen. das mit 2013 ist dann wahrscheinlich ein recherchefehler von focus. ich ruf trotzdem an.

von murmeloo am 13.09.2012, 11:50



Antwort auf Beitrag von murmeloo

hm echt seltsam. was ich aber nicht kapier, die rechnung vor nem halben jahr, das war der gleiche rechner wie der gestern. wobei deine erklärung sehr schlüssig klingt. dann ruf ich dort echt mal an! dank dir, ich halt dich auf dem laufenden, wenn ich bescheid weiss!

von murmeloo am 13.09.2012, 11:45



Antwort auf Beitrag von murmeloo

ah okay, aber genaueres weisst du auch nicht oder?

von murmeloo am 13.09.2012, 11:46



Antwort auf Beitrag von murmeloo

in dem beitrag steht es etwas genauer wie das neu berechnet wird

von niti0206 am 13.09.2012, 11:49



Antwort auf Beitrag von murmeloo

...also Mädels, ich hab jetzt mal angerufen. Das hängt tatsächlich mit der neuen Regelung zusammen, die aber schon am 1.1.2012 in Kraft trat, nicht 2013, wie in dem Artikel steht (kann auch sein dass ich mich verlesen hab). Jedenfalls, es wird mal wieder bei den Schlechtverdienern gespart, es werden jetzt auch bei Minijobs Werbungskosten abgezogen, in dem Fall 72,- (vielleicht kann mir ja mal jemand erklären was Werbungskosten sind, ich war halt einmal die Woche für 12Std putzen, hab dafür 400,-€ pro Monat bekommen, die letzten 5 Jahre, was da an "Werbungskosten" anfällt, keine Ahnung).... Im Endeffekt, damit alle Minijobber bescheid wissen: Ihr bekommt ganze 16,-€ pro Monat mehr als wenn ihr garnicht gearbeitet hättet.... sorry, wie ihr wahrscheinlich raushört, ich bin ziemlich angepisst grade Wer so seine 3-4000,- netto hat, den betrifft die Regelung natürlich nicht, genau wie die "statt 67% nur 65% Regel" und die "wird auf HartzIV angerechnet-Regel" . Und das geht ernsthaft nicht gegen die Gutverdiener, sondern gegen die A...geigen, die solche Sachen beschließen

von murmeloo am 13.09.2012, 14:15



Antwort auf Beitrag von murmeloo

Da liegst Du jetzt aber ganz falsch. Jemand der z. B. 3000 EUR verdient hat prozentual deutlich weniger Elterngeld als Du, erstens weil die 65% Regelung gerade nur AB einem gewissen Verdients greift, darunter nicht, zweitens weil irgendwann die Deckeling erreicht ist. Sprich, Du hast ca. 90 EUR weniger als vor der Geburt, die Frau mit 3000 EUR dafür um die 1200.

von Fuchsina am 13.09.2012, 22:49



Antwort auf Beitrag von murmeloo

mit Werbungskosten sind z.B. die Kosten für die Fahrt zum und vom Arbeitsplatz gemeint, die ja in der Steuer pauschal über die Werbungskosten berücksichtigt wird.

Mitglied inaktiv - 13.09.2012, 14:20



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okay, dank dir, dann weiss ich das zumindest. Ergibt zwar keinen Sinn aber ich muss ja nicht alles verstehen........

von murmeloo am 13.09.2012, 14:23



Antwort auf Beitrag von murmeloo

du vergisst die "Wer nen Minijob hat braucht kein Geld während dem Mutterschutz" -Regel. Man darf 8 Wochen nach Geburt nicht arbeiten, bekommt aber kein Mutterschaftsgeld...... Ach, irgentwie lohnt sich die ganze Aufregung nicht, wer braucht schon Geld zum leben...... lg!

von hinemoana am 13.09.2012, 14:21