Geschrieben von julika, 5. SSW am 04.01.2007, 22:29 Uhr |
elterngeld und mutterschutz
wird das mutterschutzgeld in das elterngeld miteinbezogen?
Re: elterngeld und mutterschutz
Antwort von Stefonia, 28. SSW am 04.01.2007, 22:40 Uhr
hey,
ja du bekommst 2 monate nach geburt mutterschutzgeld und dann nur noch 10 monate elterngeld....
lg
steffi
und!!
Antwort von julika am 04.01.2007, 22:44 Uhr
wenn ich vor MUSchu nur knapp 5 monante arbeite und dabei ca 1000 euro verdiene, wird denn der durchschnitt von den gearbeiten 4 monaten berrechnet, oder wird der gesamtbetrag durch 12 ( 12 monate...in dennen ich im elternjahr war) berrechnet. das wäre ja finaziell ein erheblicher unterschied. ich werd nicht ganz schlau..
Re: und!!
Antwort von LittleSister am 04.01.2007, 23:00 Uhr
Es zählt das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate, also auch die Monate, in denen du nichts verdient hast, werden angerechnet. 300 € bekommst du aber mindestens monatlich. Wenn du bereits vor kurzem ein Kind zur Welt gebracht hast, kann es sein, dass du noch vom Geschwisterbonus profitierst, der auf die 300 € angerechnet wird.
Re: Elterngeldrechner vom Familienministerium
Antwort von Lena_1977, 35. SSW am 05.01.2007, 7:04 Uhr
Einfach mal den Elterngeldrechner benutzen
http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/
Wie alt ist dein erstes Kind ?
@lena
Antwort von julika am 05.01.2007, 13:22 Uhr
mein grosser ist 6 und mein kleiner wird im mai 2. dazwichen habe ich gearbeitet.dann elternzeit vom jüngsten. dann ab mai wieder arbeit und ab august wieder raus... können die mir nur die 4 monate anrechnen? wäre ja unfair... dann bekomme ich ja auch nur den sockelbetrag!
Re: elterngeld und mutterschutz
Antwort von julika am 05.01.2007, 13:56 Uhr
ich bin immer noch ein bisschen verwirrt was die elterngeldfrage angeht. ich habe zwischen meinen beiden jungs jahrelang gearbeitet. nun bin ich mit dem jüngsten im EZ, welches im mai endet. im september kommt das neue baby. ich bezeihe dann 4 monate geld, welches sich aber, auf die zwölf kalendermonate absolut minimiert. dabei würde ja nur der sockelbetrag rauskommen.
nun lese ich aber in den elterngeldgesetzen immer wieder das... und unter anderem auch beim elterngeldrechner, den sie uns empgehlen...folgenen hinweis...
zur gesetzlichen Sozialversicherung) aus den 12 Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt Ihres Kindes an. Beachten Sie bitte die Ausnahmeregelung für Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder aufgrund schwangerschaftsbedingter Krankheit reduziertem Einkommen.
Ein Beispiel hierzu: Angenommen, Ihr Kind wird im Februar 2007 geboren. In den drei Monaten vor der Geburt, also von November 2006 bis Januar 2007 waren Sie schwangerschaftsbedingt erkrankt und daher beurlaubt. Übergehen Sie nun bitte diese drei Monate und verwenden stattdessen drei Monate vor dem 12-Monats Zeitraum, also November 2005 bis Januar 2006. € Netto / Monat Hinweis: Wenn Sie in dieser Zeit:
Mutterschafts- oder Elterngeld bezogen
oder wegen schwangerschaftsbedingter Krankheit weniger verdient haben,
ersetzen Sie die davon betroffenen Kalendermonate bitte durch solche aus der Zeit vor den 12 Monaten.
gebe ich dann mein einkommen, vor der geburt meinen zweites sohnes an und würde auch vom elterngeld profitieren?
ich finde das alles so undurchsichtig für einen normalen bürger...furchtbar! ;)
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