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Elterngeld, wenn Vater nicht Erzeuger

Thema: Elterngeld, wenn Vater nicht Erzeuger

Hallo, Hat mein Partner Anspruch auf Elterngeld auch wenn er nicht der Biolog. Vater des Kindes ist... Ich werde aus dem Text unter Elterngeld.net nicht schlauer... lg

Mitglied inaktiv - 05.01.2008, 14:08



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hmm, in deinem Beitrag weiter unten hast du ja geschrieben dass der leibliche Vater die Vaterschaft anerkannt hat und somit glaube ich kaum dass dann dein jetztiger Partner als nicht-leiblicher Vater irgendwelche Ansprüche hat. Ich denke dazu müsste er das Kind adoptieren oder zumindest hätte er die Vaterschaft anerkennen müssen. Genau weiß ich das jetzt natürlich nicht, aber das ist mir am plausibelsten.

Mitglied inaktiv - 05.01.2008, 14:26



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Dann würde ja in der Geburtsurkunde was falsches drin stehn...

Mitglied inaktiv - 05.01.2008, 14:34



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Ich dachte ich hätte schonmal gehört dass auch nicht-leibliche Väter die Vaterschaft anerkennen können; in der Geburtsurkunde steht dann aber trotzdem der leibliche Vater.

Mitglied inaktiv - 05.01.2008, 14:37



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Hallo, soweit ich das lese hat er nur anspruch, wenn er mit dir verheiratet ist. "Neben der Mutter und dem Vater des Kindes sind auch deren Ehepartner berechtigt, das Elterngeld zu bekommen. Auch bei rechtlich eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist die Partnerin der Mutter, bzw. der Partner des Vaters anspruchsberechtigt. Ausgeschlossen vom Elterngeld sind dagegen die Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft." LG Inge

Mitglied inaktiv - 05.01.2008, 14:40



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"Wer ein Kind in seinem Haushalt aufgenommen hat, um es als sein Kind anzunehmen, hat ebenfalls einen Anspruch auf das Elterngeld."

Mitglied inaktiv - 05.01.2008, 14:46



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Hallo, das wäre dann Adoption. LG Inge

Mitglied inaktiv - 05.01.2008, 14:59



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frag da mal nach.. die zahlen das Geld, also werden sie es wissen. Kannst ja dann mal berichten, was sie gesagt haben, das fänd ich auch interessant. lg Vivi mit Mia Marlen

Mitglied inaktiv - 05.01.2008, 15:03



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Ruf bei der Elterngeldstelle an. Mir war so als ob ich da ein Formular gesehen hätte, mit dem der Vater irgendwie das ganze bestätigen kann, dass das Kind in seinem Haushalt lebt. Oder war das beim Kindergeld? Hotsprings

Mitglied inaktiv - 05.01.2008, 17:35